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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Schulden - Was tun? Unseriösen Beratern die kalte Schulter zeigen!  (Gelesen 19573 mal)

jafern

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Aus aktuellem Anlass - gestern war der "Tag der Verbraucherverschuldung" - möchten wir nochmals vor unseriösen Kreditberatern und Schuldenregulieren warnen. Dazu eine Pressemitteilung der Verbraucherzentrale NRW:

Zehn Kriterien, um unseriöse Verbraucherinsolvenz- und Schuldnerberatung zu erkennen

Inzwischen gibt es eine Vielzahl an Angeboten, um Schuldner zu unterstützen, einen Weg aus der finanziellen Sackgasse zu finden. Eine umfassende rechtliche und wirtschaftliche Beratung und Vertretung gegenüber den Gläubigern bieten die Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatungsstellen der Verbraucherzentralen, Wohlfahrtsverbände oder Kommunen an. Ihr Beratungsangebot ist in der Regel kostenlos, zum Teil werden lediglich geringfügige einmalige Verwaltungsgebühren (für Kopien etc.) erho¬ben, die aber keinesfalls höher als 50 Euro sein sollten. Wo möglich, sollten sich Betroffene von diesen anerkannten Stellen beraten lassen.

Zumeist werden hier leider oft lange Wartelisten geführt und Schuldner müssen oft mehrere Wochen oder sogar Monate auf einen Beratungstermin warten. 
Wer nach einer schnelleren Lösung sucht, sollte sich an spezialisierte Anwälte wenden, die über das Internet oder durch einen Anruf bei der örtlichen Rechtsanwaltskammer zu finden sind. Achtung: Vor einer Terminvereinbarung mit dem jeweiligen Anwalt lohnt es sich, beim örtlichen Amtsgericht nachzufragen, ob für die Beratung ein Beratungshilfeschein erteilt wird. Zwar ist das nicht überall der Fall – aber wer in den Genuss kommt, erhält zumindest einen Teil der anwaltlichen Leistung gegen eine Zuzahlung von lediglich 10 Euro.
 
Daneben drängen immer mehr gewerbliche Anbieter auf den Markt, die Schuldner- und Insolvenzberatung gegen hohe Gebühren anbieten. Hier ist es oftmals nur sehr schwer zu erkennen, ob man die versprochene und teuer bezahlte Leistung überhaupt und in welcher Qualität erhält. Neben klar betrügerischen Anbietern, die nur darauf abzielen, Gebühren zu kassieren und keinerlei Schuldner- oder Verbraucherinsolvenzberatung erbringen, gibt es vielfältige Angebotsvarianten: Dabei werden dann notwendige Leistungen und Hilfestellungen entweder nur teilweise erbracht oder Schuldner bloß mit Informationen und Musterbriefen versorgt, um dann auf sich allein gestellt das Entschuldungsverfahren zu durchlaufen. Vielfach kooperieren ge-werbliche Schuldenregulierer – denen in der Regel die Rechtsberatungsbefugnis fehlt – auch mit Anwälten, die dann zusätzlich bezahlt werden müssen. Häufig findet eine direkte und auf den Einzelfall zugeschnittene, in wirtschaftlicher und rechtlicher Hinsicht fundierte Beratung – Voraussetzung für eine dauerhafte Entschuldung – nicht statt.

Der beste Schutz gegen unliebsame Erfahrungen mit gewerblichen Schuldenregulierern ist es, auf die öffentlich finanzierte Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung oder direkt auf spezialisierte Anwälte zurückzugreifen. Wer es dennoch mit einem gewerblichen Anbieter versuchen will, dem bieten die folgenden zehn Kriterien Hilfestellung, um ein seriöses gewerbliches Angebot zu finden. Natürlich liefert diese Checkliste nur Hinweise auf fehlende oder vorhandene Seriosität. Weder ist garantiert, dass der Anbieter seriös arbeitet, wenn alle Positivmerkmale erfüllt sind noch muss ein unseriöser Anbieter alle beschriebenen Negativmerkmale erfüllen. Allerdings: Je mehr Minuspunkte ein ausgewähltes Angebot erzielt, desto kritischer sollte man ihm gegenüberstehen.

Checkliste:

1.   Angebote mit auffälliger Werbung die kalte Schulter zeigen
Wo Angebote schnelle Soforthilfe versprechen, ist Vorsicht geboten. Wenn dahinter nämlich keine grundlegende Beratung und rechtliche Vertretung steht, dauert der Weg aus der Überschuldung am Ende länger als mit den Wartezeiten auf einen Beratungstermin bei einer seriösen Schuldner- und Insolvenzberatung – und er kommt darüber hinaus auch noch teuer zu stehen. Misstrauen ist auch angebracht, wenn versprochen wird, dass nur noch eine Rate an den Schuldenregulierer gezahlt werden muss, der sich dann um alles kümmert: Häufig werden mit dieser Rate nur die immens hohen Kosten des Schuldenregulierers bezahlt und die bisherigen Gläubiger gehen leer aus.   

2.   Kein Duo von Berater und Anwalt
Bei Angeboten, wo Berater lediglich die Daten des Schuldners aufnehmen und Unterlagen dann an einen Anwalt weiterreichen, entstehen in der Regel doppelte Kosten. Weil der Berater keine Rechtsberatungsbefugnis hat und ihm die nach dem Verbraucherinsolvenzrecht notwendige Anerkennung fehlt, kann er auch keine rechtlichen Auskünfte geben. Mit dem Anwalt haben Schuldner keinen persönlichen Kontakt, so dass Unklarheiten nicht besprochen oder Fragen nicht beantwortet werden können.   

3.   Vorsicht bei Hausbesuchen!
Seriöse Anbieter vereinbaren Termine in ihren Geschäftsräumen und nicht beim Schuldner zu Hause. Eine umfassende Beratung und Vertretung im eigenen Haus gibt es nur im Fernsehen!

4.   Kosten-Check
Bei der ersten Kontaktaufnahme sollte bereits nach möglichen Kosten gefragt werden. Besondere Vorsicht ist geboten, wenn der vermeintliche Berater erst im Gespräch vom Schuldner selbst erfahren will, welchen Geldbetrag er monatlich entbehren kann. In einer seriösen Beratung verläuft dies genau umgekehrt: Hier informiert der Berater über die Höhe des Pfändungsbetrags, der monatlich an die Gläubiger abzugeben ist und wie viel der Betroffene für sich selbst behalten kann. Eine seriöse Kostenstruktur richtet sich nach objektiven Gegebenheiten, z. B. der Zahl der Gläubiger, und nicht nach der subjektiven Einschätzung des Schuldners.

5.   Vertragsunterschrift nur nach sorgfältiger Prüfung
Seriöse Anbieter drängen nicht zur Unterschrift, sondern informieren über die Bedingungen und lassen dem Schuldner Zeit, sich den Vertragsschluss zu überlegen. Bei Zweifeln und Unsicherheiten sollte der Vertrag vor der Unterschrift von einer Verbraucherzentrale überprüft werden.

6.   Keine weiteren Verträge
Egal, was der Berater erzählt: Neben dem eigentlichen Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatungsvertrag sollten keine weiteren Verträge unterschrieben werden. Damit wird die Schuldenregulierung nämlich keinesfalls erleichtert, sondern es werden bloß weitere Verpflichtungen eingegangen, die der Schuldner nicht erfüllen kann. Unter Umständen kann damit sogar die eigene Entschuldung gefährdet sein, im Extremfall macht man sich sogar strafbar.

7.   Hände weg von „Schuldenverwaltungs“ oder „Vermögensverwaltungsverträgen“
Viele unseriöse Anbieter locken überschuldete Kunden mit dem Versprechen, einen Kreditvertrag vermitteln zu können. Bei genauer Prüfung umfasst solch ein Vertrag jedoch meist lediglich Leistungen zur Schuldenverwaltung. Hände weg, denn solche „Kreditverträge“ sind keinesfalls geeignet, die Chancen auf einen Kredit zu erhöhen.

8.   Vertraglich zugesicherte Leistungen prüfen
Die im Vertrag beschriebenen Leistungen sollten sich nicht bloß auf verwaltende Tätigkeiten wie z. B. das Auflisten der Gläubiger und Forderungen, das Entgegennehmen und Weiterleiten von Raten sowie EDV-technische Abwicklungen beschränken. Wesentlicher Bestandteil der Leistungen sollte vielmehr die Rechtsberatung und -vertretung sein – einschließlich der Verhandlungen mit den Gläubigern.
Die gesamte Leistung – Beratung und Vertretung gegenüber den Gläubigern – sollte in einer Hand liegen. Selbstverständlich, dass der Berater zu üblichen Geschäftszeiten erreichbar ist und selbst die persönlichen Beratungsgespräche durchführt. Bei einer Verbraucherinsolvenzberatung sollte eine – unterschiedlich intensive – Begleitung während sämtlicher Verfahrensschritte möglich sein. Schwerpunkte sollten bei der aktiven Unterstützung beim außergerichtlichen Einigungsversuch sowie bei Hilfestellungen zum Ausfüllen des Insolvenzantrages gesetzt werden. Bei einer reinen Schuldnerberatung sollte sich die Beratung jeweils am individuellen Bedarf des Schuldners orientieren.

9.   Nachweis der Anerkennung
Berater, die eine Verbraucherinsolvenzberatung anbieten, müssen eine Bescheinigung ausstellen können, dass eine außergerichtliche Einigung mit den Gläubigern vergeblich versucht wurde. Ohne diese Bescheinigung kann die Eröffnung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens nicht beantragt werden. Diese Bescheinigung darf nur durch eine von der Landesregierung anerkannte Stelle (in Nordrhein-Westfalen wird die Anerkennung durch die Bezirksregierung Düsseldorf zentral erteilt) oder von einem zugelassenen Rechtsanwalt ausgestellt werden.
Achtung: Die Anerkennung sollte in dem Bundesland ausgestellt sein, in dem der Schuldner beraten wird. Viele unseriöse Schuldenberater schieben eine Anerkennung vor, die sie in einem anderen Bundesland mit anderen Voraussetzungen erhalten haben und werben damit bundesweit um Kunden.

10.   Vorabinformation über den Anbieter
Möglichkeiten bietet das Internet, aber auch eine Nachfrage bei der örtlichen Verbraucherzentrale oder öffentlich finanzierten Schuldnerberatung. Auf der Webseite des Anbieters kann man u. a. überprüfen, ob die Firmenstruktur erkennbar ist und die Verantwortlichen klar benannt werden (Vor- und Zuname der Geschäftsführer/Vorstände, vollständige Postanschrift, auch die Handelsregister-Nummer). Gesucht werden sollte nach Hinweisen, ob und für welche Person eine Anerkennung nach der Verbraucherinsolvenzordnung vorliegt. Wichtig ist außerdem, ob das Leistungsangebot klar beschrieben und die jeweiligen Kosten deutlich gemacht werden. Das Leistungsangebot sollte die in Frage kommenden Maßnahmen im Einzelnen benennen und rechtliche sowie wirtschaftliche Beratungsleistungen mit umfassen. Wird Verbraucherinsolvenzberatung angeboten, sollte die Hilfestellung für das Ausfüllen des Insolvenzantrages im Leistungsangebot mit enthalten sein.


Wir hoffen und wünschen uns sehr, dass unsere Webseite Betroffenen eine Hilfestellung bei der Bewältigung ihrer finanziellen Probleme bietet, und stehen bei Fragen zum Thema - seit mittlerweile knapp 4 Jahren - mit sachkundigen und kompetenten Moderatoren gerne in unseren Diskussionsforen Rede und Antwort.

Es grüßt herzlichst
José Fernández

Kopf hoch!
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Feuerwald

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Man möge mir verzeichen.

Seit sieben Jahren beschäftige ich mich nun mit der Materie "Schuldnerberatung".  Immer wieder wurde gebetsmühlenartig behauptet

a) eine seriöse Schuldnerberatung ist immer kostenlos
b) eine seriöse Schuldnerberatung findet ausschließlich in Räumen öffentlicher oder karitativer Träger statt, notfalls auch in Gruppenveranstaltungen im Aufenthaltsraum öffentlicher Kindergärten oder Schulen.
und weil das alles noch nicht genügte,
c) eine seriöse Schuldnerberatung  erkennt man am § 305 Abs. 1 InsO.

Tatsache ist, keine diese und all der anderen netten Aussagen sind wirklich zutreffend, schon überhaupt nicht die Anerkennung gem. § 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO oder die Zugehörigkeit zu karitativer Trägern. Als erstes ist die Bastion "kostenlos"  gefallen.

Auch die Aussage, die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts wäre ein Indiz für Unseriosität ist irreführend, denn eine seriöse Schuldnerberatung wird gewiss ihr Netz zu 8spezialisierten) Anwälten und anderen Beratungsstellen haben, da die gezielt verweisen wird, bspw. wenn sich in der Beratung herausstellt, dass strafrechtliche Fragen zu klären sind oder eine Inhaftierung droht oder das Arbeitsamt die Leistungen nach dem SGB II verweigert.

Das man eine Vertragsunterschrift nur nach sorgfältiger Prüfung leistet dürfte allgemein bekannt sein und bezieht sich sicherlich nicht nur auf die seriöse Schuldnerberatung.

Keine weiteren Verträge kurz  vor einem Insolvenzverfahren sollten wohl einleuchten. Manche der seriösen Schuldnerberatung kassieren dennoch indirekt ab, bspw. lassen sie erkennen, dass eine großzügige Spende die Wartezeit verkürzen kann. Das wir eine Klassengesellschaft heraufschwören, in der sich mit Geld nun mal alles besser und schneller und angenehmer regeln lässt, ist auch in den alten, verkrusteten Betonköpfen der etablierten Schuldnerberatungsmonopolisten längst angekommen. Würde man die Krusten entfernen und mal richtig nachsehen, dürfte es ein böses Erwachen geben.

Ich persönlich habe noch nie in einer der (seriösen) öffentlichen Schuldnerberatung einen Vertragstext gesehen, in dem Leistungen transparent aufgelistet und zugesichert wurden. Was soll da vom Klienten bitte schön geprüft werden ?

Was für Verbraucher meinetwegen noch gelten mag, kann bei Selbständigen nicht funktionieren. Den  Besuch des Beraters oder der Beraterin vor Ort als unseriöse hinzustellen, erscheint widersinnig, denn es kann faktisch keine seriöse Beratung geben, ohne vor Ort sich einen persönlichen Ein- und Überblick verschafft zu haben. Ich würde fast wetten, gleiches könnte in der Verbraucherberatung nur positiv zur Beratung beitragen, aber welcher der seriösen Schuldnerberater möchte schon seinen bequemen Büroschemel gegen den sicherlich teils sehr abwechslungsreichen und immer für Überraschungen guten Außendienst tauschen. Da ist es schon besser solch Treiben den Stempel unseriöse aufzudrücken.

Bis heute ist der Beruf Schuldnerberater/in gesetzlich nicht reglementiert. Versuche der etablierten Berufsmonopolisten, ein Korsett zu schnüren, sind gescheitert. 

Fazit: Einen seriöse/n Schuldnerberater/in erkennt man alleine (!) am äußerlichen Erscheinungsbild. Wie genau dieses Erscheinungsbild auszieht und worauf man zu achten hat, erzähle ich bei Gelegenheit, nun muss ich los, einen Außentermin wahr nehmen,

nein nein, keine Sorge, nicht bei einem Menschen mit Schuldenproblemen, es gibt ja auch noch andere seriöse Gründe, das Haus mal zu verlassen. 

Gruss
Feuerwald




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- <a href="https://www.sido.org">Schuldnerberatung für Selbständige - Bundesverband Selbständige – sido! e.V.</a>

- <a href="https://www.sido.org/informationen/insolvenz.pdf">Ratgeber Insolvenz für Selbständige – Regelinsolvenz- Unternehmensinsolvenz</a><br>
 

lucca_m

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chapeau...
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vito

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Hallo Ihr Lieben miteinander,

erst seit einem Tag dabei und schon kan  ich mich nicht ruhig halten.

Auch ich bin seit einiger Zeit sehr intensiv im Bereich der "Schuldnerberatungen" am prüfen.
Zunächst sollten wir einmal unterscheiden - zwischen öffentliche und gewerbliche Schuldnerberatungen.

Richtig ist -außer ein paar Kleinigkeiten -, das die öffentlichen Beratungen von den Kommunen gefördert werden und
daher kostenfrei tätig sein können. Dies ist nicht bei den gewerblichen Beratern gem. § 305 InsO der Fall. Hier tendiere
ich sehr stark zur Seite des Autors (Feuerwald).

Meine Achtung! Ihre Positionen a), b), c) sind sehr gut erläutert und ich kann Ihnen hier nur beipflichten.

Alle diese Angaben von Ihnen sind korrekt. Aber dennoch möchte ich neutral bleiben.

Kurz zum Autor jafern:
Sie haben eine tolle Chekliste zusammen gestellt die durch aus hilfreich sein kann.
Verstehen Sie es aber nicht falsch, wenn ich Ihnen nun sage, dass der Pkt. 3 der Checkliste  nicht korrekt ist!
Im Gegenteil: 
Seriöse "Berater"  sollten sogar Hausbesuche machen damit diese, das persönliche, soziale Umfeld des Klienten kennenlernen, um dies in eine  Problemanalyse einzubinden. denn so eine Analyse, oder Prüfung der Verbindlichkeiten
macht Sinn, da  man hier gemeinsam die Ursache der Überschuldung feststellt, dabei das Selbsthilfepotentials beim Klienten fördert, um so die heutige Problematik, zukünftig positiv zu beeinflussen. Aber warum wird dies nicht gemacht?
Ganz einfach, weil die öffentlichen Stellen -Ihr Monopol - kostefrei zu arbeiten, nicht mehr halten könnten! Aber auch die "Organisation" sofern man davon überhaupt reden darf, würde in sich zusammen brechen.
Nun, für heute genug.

Freundlichst
vito
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jafern

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Hallo,

wir befinden uns hier in dem relativ neuen (Unter-)Forum "News + Aktuelles", in dem entsprechende News und sonstige Artikel zum Thema unter Beachtung des Copyrights eingestellt werden können und auch sollen.

Aber bitte richtig lesen; ich schrieb:

Zitat
"...Dazu eine Pressemitteilung der Verbraucherzentrale NRW:..."

Also: weder Feuerwald noch ich sind Autor dieses Artikels und haben auch nicht die Checkliste zusammen gestellt!!

Weiters bitte ich in diesem Zusammenhang ebenfalls zu beachten:

obgleich wir bekanntermaßen keinesfalls Verfechter öffentlicher Schuldnerberatungsstellen sind (u. a. aus den hier und auch an anderen Stellen im Forum erwähnten Gründen), hat dieser Artikel seine Daseinsberechtigung und sollte er auch - anläßlich des "Tages der Verbraucherverschuldung" am 14.06.2007 - von unterschiedlichen Sichtweisen beleuchtet werden.

In diesem Sinne freue ich mich über eine lebhafte Diskussion...

Gruß
jafern
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Nach über fünf Jahren als Betreiber von pwn.info habe ich das Projekt Ende 2008 in andere, vertrauensvolle Hände übergeben.
Seit Oktober 2008 bin ich als selbstständiger Unternehmer in der Branche tätig, in der ich über zehn Jahre als Angestellter mein Brot verdiente ;-)  Ich wünsche allen hier weiterhin gutes Gelingen und viel Erfolg!
 

vito

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Hallo,

wie schon geschrieben, erst einen Tag dabei und schon.....

Habe Ihren Beitrag noch einmal gelesen und sehe, das dies ein Zitat ""...Dazu eine Pressemitteilung der Verbraucherzentrale NRW:..." ist.

Hierfür entschuldige ich mich und werde demnächst vorher genau prüfen - wo ein zitat vorliegt, oder nicht.

Nun, dennoch kann ich auch zu weiteren Pkt. des Zitats nicht glücklich sein da ich weiß, dass die VZ NRW grundsätzliche Vorurteile  gegen die  gewerbliche Schuldnerberatungen haben.  :nono:

Ich bin kein Schuldnerberater, kenne aber aufgrund meiner Tätigkeit gute und seriöse Schuldnerberatungen, die ein vielfaches mehr auf die Beine stellen, als die Verbraucher-Zentrale und einige öffentlich, kirchlichen Schuldnerberatungen.

Also, bitte nichts für Ungut.  :thumbup:

Gruß
Vito
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paps

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Hallo,

wie schon geschrieben, erst einen Tag dabei und schon.....
Ich bin kein Schuldnerberater,...

Also, bitte nichts für Ungut.  :thumbup:

Gruß
Vito

Ich mache mal ein Kurzzitat.

Nichts für ungut, aber Ihre Website scheint dann doch ehr das Gegenteil auszudrücken.
Im übrigen toll gemacht. Positiv finde ich, dass Sie ihre Sicht zum Problem darstellen und klare Lösungsmöglichkeiten aufzeigen.

Verstehen Sie es nicht als Kritik... sondern als Klarstellung meinerseits. :rougi:

Kompetente und ehrliche user sind uns immer willkommen.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 

vito

  • Gast

Hallo paps,

Ihr Kurzzitat gefällt mir! Offen, herzlich und doch spritzig.
Danke für Ihr positives Urteil. Freut mich und gebe ich auch gerne
an Sie zurück. Denn ich habe Sie auch besucht und werde mir Ihre Seite
noch näher zugemüte ziehen.

Ihre Klarstellung habe ich nicht als Kritik gesehen noch so  empfunden.

Und Kompetent und ehrlich möchte ich gerne zurückgeben und freue mich in eine
solche angenehme Runde gerutscht zu sein.

Alle einen schönen Abend.  :juchu:

vito
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