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News und Wichtiges => Wissenswertes => Thema gestartet von: jafern am 30. Juni 2007, 01:02:54

Titel: Verbesserter Schutz von Lizenzverträgen im Insolvenzfall
Beitrag von: jafern am 30. Juni 2007, 01:02:54
Zypries plant verbesserten Schutz von Lizenzverträgen im Insolvenzfall

Die Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister hat sich heute in Berlin mit der Insolvenzfestigkeit von Lizenzverträgen befasst. Hinter diesen schlichten Stichworten verbirgt sich ein gravierendes Problem für Unternehmen, die von einem Patentinhaber eine Lizenz erwerben und auf der Basis dieser Lizenz neue Produkte entwickeln. Im Falle der Insolvenz des Patentinhabers können sie nach derzeitiger Rechtslage erheblichen Schaden erleiden, wenn der Insolvenzverwalter von seinem Recht Gebrauch macht, den Lizenzvertrag im Insolvenzverfahren zu beenden.

Beispiel: Ein kleines Unternehmen entwickelt ein neues Verfahren für die Proteinsynthese und lässt sich dies patentieren. Auf der Grundlage dieses Patents räumt es einem großen Unternehmen eine Lizenz zur Nutzung des Verfahrens ein, das im Vertrauen auf die Wirksamkeit des Vertrages ein neues Medikament zur Marktreife bringt. Der Patentinhaber wird insolvent. Im Insolvenzverfahren macht der Insolvenzverwalter zur Anreicherung der Insolvenzmasse von seinem Recht Gebrauch, den Lizenzvertrag mit dem Unternehmen zu beenden und die Lizenz zu einem erheblich höheren Preis an ein Konkurrenzunternehmen zu vergeben. Folge ist, dass der erste Lizenznehmer sein neues Medikament nicht weiter vertreiben kann und ihm hierdurch ein Schaden entsteht, der im Regelfall einen mehrfachen Millionenbetrag ausmacht.

„Wir gehen dieses Problem an und werden zeitnah einen Regelungsvorschlag unterbreiten, um die berechtigten Interessen des Lizenznehmers in einer solchen Situation besser zu schützen. Damit werden wir das Vertrauen von Investoren stärken, Arbeitsplätze sichern und den Wirtschaftsstandort Deutschland zu stärken“, sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.


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