Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: horst69 am 16. November 2011, 16:48:08
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Hallo Ihr Lieben, ich habe mal ne Frage !
Ich bin in der WVP und seit dem 1.11.2011 wieder selbstständig tätig.
Bei der Steuerlichen Erfassung musste mein Steuerberater meine alte Steuernummer ( die die ich vor der Inso hatte ) angeben.
Nun ist es so, das das F-Amt Gläubiger ist, weil Steuern aus 2007 nicht beglichen wurden.
Innerhalb der neuen Selbstständigkeit erwarte ich in den nächsten 2 Monaten Umsatzsteuerrückzahlungen vom Amt!
Meine Frage: Wird das Amt diese verrechnen ??
Wenn ja, kann man etwas dagegen tun ??
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Meine Frage: Wird das Amt diese verrechnen ??
Zu 99,9% ja.
Wenn ja, kann man etwas dagegen tun ??
Beten, dass der 0,1%-Fall eintritt.
In der WVP kann das FA gegen Erstattungsansprüche immer mit Insolvenzforderungen aufrechnen. In seltenen Fällen merken die das aber nicht.
Ansonsten hat man zwei Möglichkeiten:
1. Unternehmeridentität und damit Aufrechnungslagen vermeiden. Dazu ist es bei Ihnen aber schon zu spät.
2. Erstattungen vermeiden. Muß man halt kreativ sein...
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Na dann muss ich wohl kreativ sein :biggrin:
Ist ja durchaus legal möglich und ist auch nur im NOV./ DEZ. 11 von Bedeutung.
Sonst muss ich jeden Monat eine schöne Summe an Ust abführen.