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Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: lucky7777 am 25. September 2009, 09:34:57

Titel: Urlaubs- u. Weihnachtsgeld während WVP nicht pfändbar?
Beitrag von: lucky7777 am 25. September 2009, 09:34:57
Schönen guten Morgen zusammen,

habe gerade bei Wikipedia gelesen:
... dass Einkommen aus Überstunden ist nur zu 50 Prozent, Urlaubsgeld ist überhaupt nicht pfändbar. Die Jahresgratifikation (Weihnachtsgeld) ist bis zur Hälfte des monatlichen Arbeitseinkommens unpfändbar, maximal aber bis 500 Euro. Eine Reihe weiterer Einkunftsarten ist nicht oder nur unter besonderen Umständen pfändbar (z. B. Blindenzulagen, Schmerzensgeldrenten (§ 850a, § 850b ZPO). ...

- Wird dieses Pfändungsrecht auch in der WVP angewendet?
- Zählt zur Jahresgratifikation auch eine zusätzliche jährliche Prämienausschüttung (jahresumsatzabhängig) des Unternehmens?
  Muss diese dann genauso bepfändet werden wie das Weihnachtsgeld?
- Weihnachtsgeld maximal bis 500 EUR: hat hier jemand ein Rechenbeispiel?
  bei z. B. Brutto = 13. Gehalt = 5600 € brutto - wieviel wäre hier pfändbar? Alleinerziehend, 1 Kind

Mannmannmann, jeden Tag etwas Neues.

Habe gestern erschrocken die PfändgsTab angesehen und festgestellt, dass bis 3.020,.. ein Teilbetrag gepfändet wird und Einkommen überdies hinaus ist voll pfändbar. Ich verstehe leider diesen Satz nicht. Heißt dass, dass ich ein komplettes Einkommen abgeben müsste? Das geht doch nicht!

Wäre super, wenn jemand hierzu sein Wissen zur Verfügung stellen würde.

Besten Dank!!!!!!
Viele Grüße
lucky7777
Titel: Re: Urlaubs- u. Weihnachtsgeld während WVP nicht pfändbar?
Beitrag von: ThoFa am 25. September 2009, 09:57:16
Hallo,

- Wird dieses Pfändungsrecht auch in der WVP angewendet?

Ja.

- Zählt zur Jahresgratifikation auch eine zusätzliche jährliche Prämienausschüttung (jahresumsatzabhängig) des Unternehmens?
  Muss diese dann genauso bepfändet werden wie das Weihnachtsgeld?

Nein.

- Weihnachtsgeld maximal bis 500 EUR: hat hier jemand ein Rechenbeispiel?
  bei z. B. Brutto = 13. Gehalt = 5600 € brutto - wieviel wäre hier pfändbar? Alleinerziehend, 1 Kind

In die Suche "Weihnachtsgeld" eingeben.

MfG

ThoFa

Titel: Re: Urlaubs- u. Weihnachtsgeld während WVP nicht pfändbar?
Beitrag von: lucky7777 am 25. September 2009, 10:27:43
Moin ThoFa,
vielen Dank für die Antwort.

Habe gestern erschrocken die PfändgsTab angesehen und festgestellt, dass bis 3.020,.. ein Teilbetrag gepfändet wird und Einkommen überdies hinaus ist voll pfändbar. Ich verstehe leider diesen Satz nicht. Heißt dass, dass ich ein komplettes Einkommen abgeben müsste? Das geht doch nicht!

Stimmt dann mit WG-Freibetrag meine Rechnung?:

13.Gehalt = 5600 brutto = 3100 netto abzgl. 500 Freibetrag, hier wird dann bei 2600 gepfändet.

oder zählen diese 500 brutto?

Dann habe ich wohl doch ein einkommen in diesem WG-Monat...Glück gehabt?

Danke nochmals...
Liebe Grüße
lucky7777
Titel: Re: Urlaubs- u. Weihnachtsgeld während WVP nicht pfändbar?
Beitrag von: ThoFa am 25. September 2009, 10:59:14
Hallo,

Habe gestern erschrocken die PfändgsTab angesehen und festgestellt, dass bis 3.020,.. ein Teilbetrag gepfändet wird und Einkommen überdies hinaus ist voll pfändbar. Ich verstehe leider diesen Satz nicht. Heißt dass, dass ich ein komplettes Einkommen abgeben müsste? Das geht doch nicht!

Ne das geht wirklich nicht. Alles über 3.020,00 € wird gepfändet.

MfG

ThoFa
Titel: Re: Urlaubs- u. Weihnachtsgeld während WVP nicht pfändbar?
Beitrag von: lucky7777 am 25. September 2009, 12:30:26
Hallo ThoFa,

 :mad2: ja klar ich dodel... warum einfach, wenn es kompliziert auch geht!?

Schöne Zeit
und Dankeschön  :hi: