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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 01:25:52 *
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Autor Thema: 2 wichtige Fragen meinerseits  (Gelesen 1169 mal)
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Sipelan
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« am: 21. Mai 2008, 21:11:45 »

Hallo zusammen,
1.Habe vorige Woche meinen Steuerbescheid für das Jahr 2007 erhalten. Eine Summe von 410 € wird erstattet. Vor einem Jahr wurde der Bescheid,damals vom Jahr 2006 direkt an den TH geschickt und auch das Geld an ihn überwiesen, war ich ja im eröffneten Verfahren. Dieses Jahr, ich bin seit März 08 in der WVP, wurde der Bescheid an mich geschickt und die Gutschrift auf mein Konto überwiesen. Darf ich das Geld behalten oder muss es abgeführt werden? Habe den TH schon informiert aber noch keine Info.

2. Habe einen Brief vom Insolvenzgericht erhalten in dem  meine bisherigen Verfahrenskosten angezeigt waren. Es wurde mir empfohlen monatlich immer mal was aufs Gerichtskonto einzuzahlen, das würde bei Erteilung der Restschuldbefreiung positiv anerkannt.Wenn man aber bedenkt das noch 6 Jahre lang das Weihnachtsgeld, Pfändungen bei Sonderzahlungen, Stromgutschriften eingezahlt werden müssten die Gerichtskosten auch gedeckt sein. Ausserdem dachte ich das erst nach der Restschuldbefreiung gestundet wird. Ein Antrag wurde ja gestellt und auch bewilligt. Vielen Dank vorab!

MFG
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« Antworten #1 am: 21. Mai 2008, 23:24:17 »

zu1.) Sie werden nun wohl den Th mit der Nase in`s Fettnäpfchen gestubst haben. cry
           Unsere Meinung: Wenn Sie in der WVP sind, verbleibt die Steuererstattung bei ihnen, da es keine laufenden Bezüge sind.

zu2.) Steht im Beschluß zur Stundung der Kosten auch die WVP, müssen Sie weder an den Th noch an das Gericht etwas zahlen.
Sie haben Recht, dass nach der Erteilung der RSB durch die Landeskasse die Forderungen der Gerichts- und TH-Kosten eingetrieben werden.
Sollten pfändbare Beträge  entstehen, müssen Sie nicht reagieren.
« Letzte Änderung: 21. Mai 2008, 23:25:55 von paps » Gespeichert

Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
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Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
Sipelan
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« Antworten #2 am: 22. Mai 2008, 14:59:20 »

Zu 2. noch was...
Das Gericht schrieb mir das ich freiwillig in der WVP von mir einen selbstgewählten Betrag monatlich auf das angegebene Konto der Gerichtsbank überweisen kann. Nach Erteilung der Restschuldbefreiung würden die gesamten Kosten auf einmal anfallen. Aber wie schon gesagt durch Pfändungen von Sonderzahlungen Weihnachtsgeld etc. müsste ich auch so die Gerichtskosten decken.... :gruebel:Momentaner Stand ca. 600 €Gerichtskosten. Viel wird doch in der WVP an Kosten nicht mehr anfallen oder? Danke vorab!
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« Antworten #3 am: 22. Mai 2008, 18:33:00 »

Hallo,

Sie müssen gar nichts freiwillig einzahlen. Wenn nach der WVP noch Gerichtskosten übrig sind, werden Ihnen diese für weitere vier gestundet. Hier gilt dann eine Berechnung analog zur Prozesskostenhilfe. Sind nach den vier Jahren immer noch Kosten offen, wird Ihnen der Rest erlassen.

MfG

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Sipelan
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« Antworten #4 am: 22. Mai 2008, 18:40:40 »

Danke,
war nur bissel irritiert durch den Satz "freiwillige Zahlungen und  dies wird dann positiv anerkannt bei RSB "usw. wink Danke!
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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #4 am: 22. Mai 2008, 18:40:40 »



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ThoFa
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« Antworten #5 am: 22. Mai 2008, 18:45:21 »

Hallo,

lassen Sie sich dadurch nicht verunsichern. Wahrscheinlich die geheimen Wünsche eines Rechtspflegers, der nicht begriffen hat, dass er das Recht zu pflegen hat und nicht zu machen.  whistle
 
MfG

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