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Autor Thema: 3 monate vor RSB alles kaputt ??? hilfeee bittee  (Gelesen 3151 mal)

suddelchen

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3 monate vor RSB alles kaputt ??? hilfeee bittee
« am: 12. Juni 2013, 21:40:36 »

hallo,
mein mann und ich habe seit letzten mai die WVP erreicht. alles lief bisher gut. der TH und wir haben uns gut verstanden und alle forderungen von ihm wurden sofort von uns erfüllt. seit mai 12 sind wir in der wvp. alles gut soweit! letzten freitag wollte der th wissen ob unser sohn immer noch studiert. das habe ich mit ja beantwortet. immatrikullationsbescheinigung hingeschickt und auch angegeben das er geringfügig bei aldi für 400 euro im monat seit feb dieses jahr jobbt. desweiteren das er auf steuerkarte bei einer firma in der er als werksstudent seit 10.12 arbeite auf steuerkarte auf 450 euro.
 nun sagt der th das er ab dem zeitpunkt ab dem er bei aldi 400 euro verdient nicht mehr als unterhaltspflichtig  gild da der hatz 4 satz bei 382 euro liegt. somit seien wir nicht mehr unterhaltspflichtig ! ein hatz4ler bekommt doch aber miete usw vom amt ! das müsste doch zugerechnet werden ! das barfög amt sagte uns wir seien weiterhin unterhaltspflichtig daher kein barfög. daher nahm ich an das ich das dem th auch nicht angeben muss. nun sagt der th das wir ab 10.12 nachzahlen müssen da unser sohn seit dem nicht mehr berechtigt sei von uns unterhalt zu bekommen. ich kapier das alles nicht. das eine amt sagt das wie unterhlatspflichtig sind der th sagt nein wir müssen nachzahlen...sollten wir das wirklich müssen ist unsere rsb in 3 monaten kaputt denn wir können keine,,,,, von mir geschätzten... 3000 euro aus dem ärmel schütteln... zur anmerkung.. unser sohn bekam jedem monat350 cash von uns...auf meinen verweis das mein sohn in eigenem haishalt lebt...miniklowohnküche wohlbemerkt.. sagte der th.. das er ja bei uns,,den eltern wohnen könnte..woo denn in einer 2 zimmer wohnung??? ausserdem studiert er 30 km weit von uns !
bin kurz vorm verzweifeln...
wer kann mir sagen ob das rechtens ist..
ich bitte ganz dringend und ganz lieb um antwort..wer kann mir helfen? was kann ich tun? bin kurz vorm kasper hier....
lg jutta
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suddelchen

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Re: 3 monate vor RSB alles kaputt ??? hilfeee bittee
« Antwort #1 am: 13. Juni 2013, 11:03:36 »

 :heulen:
weiß denn keiner rat hier?..kein Tip ? nichts?
lg suddelchen
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waldi

Re: 3 monate vor RSB alles kaputt ??? hilfeee bittee
« Antwort #2 am: 13. Juni 2013, 12:56:06 »

Ist ja auch ein wenig anstrengend, diesen lieblos eingetippten Text nach der eigentlichen Frage zu durchforsten ...

Ich an Eurer Stelle würde auf einen entsprechenden Gerichtsbescheid bestehen.
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Der_Alte

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Re: 3 monate vor RSB alles kaputt ??? hilfeee bittee
« Antwort #3 am: 13. Juni 2013, 15:22:05 »

Der Treuhänder bestimmt zu keinem Zeitpunkt, ob eine Unterhaltsberechtigung vorliegt. Der BGH hat dazu in BGH, Urteil vom 3. 11. 2011 - IX ZR 45/11 entschieden, dass ausschliießlich das Gericht berufen ist, über einen entsprechenden Antrag des Treuhänders zu entscheiden und die zukünftige Nichtberücksichtigung nach § 850 c Abs. 4 ZPO zu beschließen.
Da der Treuhänder einen solchen Antrag augenscheinlich nicht gestellt hat, ist der Sohn weiterhin als unterhaltsberechtigte Person anzusehen.

Weisen Sie den TH schriftlich darauf hin, dass es nicht in seiner Entscheidungsgewalt liegt, die Zahl der Unterhaltsberechtigten zu bestimmen und sein Forderung rechtlich unwirksam ist.

Der Treuhänder hat auch nicht darüber zu bestimmen, wo der Sohn seinen Wohnsitz nimmt.

Einem Antrag, den Sohn nicht mehr zu berücksichtigen, könnte man mit Argumenten aus dem BGH, Beschluss vom 5. 4. 2005 - VII ZB 28/05, Randziffer 15 entgegnen. Dort führt der BGH aus:    

"Führt der Unterhaltsberechtigte hingegen einen eigenen Haushalt und hat aus seinem Einkommen Mietzahlungen und die weiteren Grundkosten des Haushalts zu leisten, wird sein Lebensbedarf in der Regel so hoch sein wie der des Schuldners selbst. In derartigen Fällen ist es naheliegend und wird es regelmäßig billigem Ermessen entsprechen, als Orientierungshilfe den Grundfreibetrag des § 850 c Abs. 1 ZPO zugrunde zu legen (so auch Hintzen, NJW 1995, 1861, 1865)."

Ein Einkommen des Sohnes, dass unter der Pfändungsgrenze liegt, dürfte demzufolge nicht zu einer Nichtberücksichtigung führen.
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Insokalle

Re: 3 monate vor RSB alles kaputt ??? hilfeee bittee
« Antwort #4 am: 13. Juni 2013, 18:03:53 »

Ja, die Erwartungshaltung scheint seltsame Züge anzunehmen. Über Nacht die perfekte Lösung präsentieren. Fast wie die Heinzelmännchen.

Statt sich gleich auf § 850c Abs. 4 zu stürzen wäre mE im ersten Schritt die Frage zu klären, ob überhaupt noch eine gesetzliche Unterhaltspflicht besteht. Besteht keine Unterhaltspflicht, ist die Person schon nach § 850c Abs. 1 ZPO nicht zu berücksichtigen ohne dass es hierfür Anträge bedarf. Die Folge einer Nachzahlung mag ich in dem Fall nicht ausschließen.
Aber wenn es nun nicht gerade das 3. oder 4. Studium ist o.ä., hat der Student Anspruch auf Ausbildungsunterhalt. Von dem monatlichen Unterhaltsbedarf müssen die eigenen Einkünfte des Studenten abgezogen werden. Bei einem Vollzeitstudenten aber wohl nicht in voller Höhe, weil er in dem Fall nicht zu einer Erwerbstätigkeit verpflichtet wäre. Also wird man erst mal fleißig rechnen müssen.

Meist wird es wohl so sein, dass die anzurechnenden Einkünfte den Bedarf nicht decken.
Dann stellt sich die Frage, ob eine (teilweise) Nichtberücksichtigung auf Antrag des TH möglich wäre. Dazu s. Beitrag vom Alten.

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