Ich bin seit Nov. 2008 in der Priv.Insolvenz und habe seit 15. April 2009 einen neuen Arbeitgeber im öffentl. Dienst (30 Std/Monat). In meiner Gehaltsabrechnung werden mir automatisch 'Abzüge wegen AVmG' und 'Abzüge ZVK-AG-Umlage' abgezogen. Laut Tarifvertrag wird das bei allen MitarbeiterInnen abgezogen und entspricht einer privaten Altersvorsorge bzw. Riester-Rente. Ich kann mich also nicht aus der zusätzlichen Altersvorsorge raushalten.
Mein Insolvenzverwalter versteht diese Abzüge jedoch so, als würde ich das freiwillig mitmachen und berücksichtigt diese Abzüge von meinem Nettolohn NICHT zur Berechnung der Pfändungsrate.

Das hat zu Folge, dass ich bzw. auch das Lohnbüro auf eine Pfändungsrate von 87,40€ kommen, der Ins.verwalter aber auf 136,40€ und dementsprechend Nachzahlungen verlangt. Stimmt das???
Ich habe im Internet schon recherchiert und eine LAG-Entscheidung vom 3.11.2006 Az.: 3 Sa 414/06 zur "Unpfändbarkeit von geförderten Beiträgen zum zertifizierten Altersversorgevertrag (sog. Riester-Rente)" gefunden - trifft das für mich hier zu???
Zu allem Übel hatte sich die Lohnbuchhalterin im ersten Monat verrechnet und das halbe April- und das ganze Maigehalt einfach zusammengerechnet und darauf die Pfändungsrate von 500,40€ an den Ins.verwalter überwiesen.

Seit Ende Mai renne ich nun meinem Geld hinterher, doch der *aarghhh* von einem Anwalt lässt mich am ausgestreckten Arm verhungern...
Tausend Dank im voraus,
die Uschi
PS: nachdem ich gestern Abend meinen Ins.verwalter auf das Urteil hingewiesen und um Rückzahlung der zu viel erhaltenen Pf.rate gebeten habe, schrieb er zurück: 'Unsere Berechnungen kennen Sie. Sollten Sie anderer Auffassung sein, beantragen Sie dies bitte gerichtlich.' Da kann er sich drauf verlassen!!!