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Schulden & Insolvenz Hilfe Forum 08. Januar 2009, 03:05:21 *
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Autor Thema: Alles neu für mich  (Gelesen 318 mal)
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bammondo
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« am: 12. Oktober 2008, 14:17:12 »

Hallo zusammen,

habe ganz viele Fragen, da ich mich erst seit 2 Tagen überhaupt mit dem Thema Insolvenz auseinandersetze.

Wie sieht das aus, wenn beide Ehepartner arbeiten gehen und beide ins Ins müssen, wird das zusammen veranlagt oder jeder einzeln? Wie sieht das mit den Kindern aus, werden die einem zugeteilt oder auch jeweils beiden , wenn es zwei Verfahren sind?
Muss ich meinen Arbeitgeber darüber informieren? Kann das Nachteile für mich haben?

Was ist mit dem pfändbaren Betrag? Wird dieser direkt vom Arbeitgeber einbehalten und an den TH überwiesen oder wie funktioniert das ?

Wir haben ein Auto, welches für die Arbeit brauchen, dürfen wir den behalten?

Danke im voraus.

Bammondo
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MissTraut
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« Antworten #1 am: 12. Oktober 2008, 16:23:54 »

Hallo Bammondo und herzlich Willkommen

1. Wie hoch sind die Verbindlichkeiten ?
2. Auf wen entfallen welche Schulden ?
3. Wie hoch ist das jeweilige Einkommen ?
4. Wie viele Kinder ?

Viele Deiner Fragen sind schon zahlreich hier kommentiert worden. Nutze einfach mal die Suchfunktion und wusel Dich mal durch die einzelnen Themen.

LG
MissTraut
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Bewältige eine Schwierigkeit
und du hältst einhundert andere von dir fern.
(Konfuzius)
paps
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« Antworten #2 am: 12. Oktober 2008, 21:00:50 »

habe ganz viele Fragen, da ich mich erst seit 2 Tagen überhaupt mit dem Thema Insolvenz auseinandersetze.
Na dann gibt es ja noch viel zu lesen
Wie sieht das aus, wenn beide Ehepartner arbeiten gehen und beide ins Ins müssen, wird das zusammen veranlagt oder jeder einzeln?
Jeder wird für sich berechnet; es gibt keine Sippenhaft mehr.  wink
Wie sieht das mit den Kindern aus, werden die einem zugeteilt oder auch jeweils beiden , wenn es zwei Verfahren sind?
Die Kinder werden bei beiden Elternteilen voll angerechnet, wenn es leibliche Kinder sind.
Muss ich meinen Arbeitgeber darüber informieren? Kann das Nachteile für mich haben?
Sie sollten Ihren AG informieren. Nachteile? hängt von ihrem Verhältnis/Stellung im Betrieb ab. Ein Kündigungsgrund ist die Insolvenz nicht.
Was ist mit dem pfändbaren Betrag? Wird dieser direkt vom Arbeitgeber einbehalten und an den TH überwiesen oder wie funktioniert das ?
Ja in aller Regel führt der AG den Betrag direkt an den TH ab.
Wir haben ein Auto, welches für die Arbeit brauchen, dürfen wir den behalten?
Wenn der PKW abgezahlt ist und die ZB-Teil 2 (alt Brief) nicht als Sicherheit hinterlegt ist, kann ein angemessener PKW zur Erfüllung der  Erwerbsobliegenheit im Besitz sein
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Mfg Paps

Kenntnisse kann jedermann haben, aber die Kunst zu denken, ist das seltenste Geschenk der Natur"  [Friedrich der Große]


Paps ist Initiator und Leiter einer Selbsthilfegruppe für Schuldner und arbeitet hauptberuflich für die Debeka
Tatum
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« Antworten #3 am: 13. Oktober 2008, 08:02:01 »

Hallo bammondo!

Mein AG z.B. weiß über meine Privatinsolvenz nichts und er führt auch den pfändbaren Betrag nicht ab.

Nach Zuteilung meines TH über das Amtsgericht habe ich mich mit dem TH in Verbindung gesetzt und ihm geschildert, aus welchen Gründen es nicht vorteilhaft wäre, dass mein AG von meiner Insolvenz Kenntnis besitzt.
Dies sollte auch schriftlich erfolgen, damit der TH deine Erklärung dem Amtsgericht vorweisen kann.

Ich wurde nun aufgefordert, meiner Mitteilungspflicht gegenüber dem TH stets nachzukommen, aber das tust du in der Insolvenz ja ohnehin schon und bedarf eigentlich nicht wirklich einer zusätzlichen Aufforderung.

Meinem TH übersende ich nun jeden Monat meine Verdiensbescheinigung und er führt dann an die Gläubiger ab, sofern es etwas abzuführen gibt.
Oder vielmehr ist es so, dass er mir mitteilt, was ich an ihn abzuführen hätte und er dann die nötigen Beträge an den Gläubiger veranlasst.

Ich bin zufrieden mit dieser Lösung.  thumbup

LG Tatum
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Schulden & Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #3 am: 13. Oktober 2008, 08:02:01 »


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Lolly
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« Antworten #4 am: 13. Oktober 2008, 23:02:13 »

Hallo bammondo.

Habe es genauso wie Tatum gemacht. Immer mit dem Hinweis auf einen evtl. Verlust des Arbeitsplatzes. Habe den IV auch gebeten mir den pfändbaren Betrag mitzuteilen, dieser war jedesmal höher als der, den ich über dieses Programm http://www.pfaendung.de/ abgewickelt hatte. Jedenfalls habe ich über 6 Jahre meinem IV darüber Abrechnung erteilt. Mit Erfolg. Mein Arbeitgeber weis bis Heute nichts von der durchstandenen Insolvenz.  wink Alles gut gelaufen. juchu
In diesem Verfahren muss man selbstverständlich auch Eigeninitiative mitbringen und sich ein bisschen schlau machen. Dann läuft das auch.

LG Lolly
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Tatum
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« Antworten #5 am: 14. Oktober 2008, 07:37:36 »

Hallo Lolly!

Interessanter Link.
Verstehe ich deine Zeilen so, das du dich vorab über deinen pfändbaren Anteil mit dieser Tabelle selber schlau gemacht hast, bevor der TH dir den zu pfändbaren Betrag übermittelte? Weil du schreibst, das der TH etwas anderes ausrechnete. Hatte er denn mit seiner Berechnung Unrecht?  gruebel

Ich bin bislang nach der allg. Pfändungstabelle (vom Juli 2005)  - auch hier als Link einzusehen - vorgegangen und nach dieser hätte ich m.E. in diesem Monat z.B. 7,01 E abführen müssen.

Der TH, oder vielmehr deren Sekretärin, hat mir aber mitgeteilt, das sich kein pfändbarer Betrag ergebe.  juchu

Ich arbeite in Schichten: also WE, Feiertage, Früh, Spät, Nacht....ganzes Programm also mit diversen Zuschlägen.
Möglicherweise gibt es da auch pfändungfreie Zuschläge, die ich bislang nicht berücksichtigt habe.  dntknw
Ich glaube, in deiner Tabelle konnte man das aber noch einmal gut überprüfen. Werde mir die Tabelle auf jeden Fall auch auf meinen Desktop holen.  thumbup

Gruß Tatum



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« Antworten #6 am: 14. Oktober 2008, 17:48:20 »

Hallo Tatum.
Ist zwar nicht ganz das Thema aber ich möchte trotzdem auf die Fragen Antworten.
Meine Arbeitszeiten sind auch so. Gehe Wechselschicht mit WE, NS und Feiertag. Ich beziehe einen Festlohn, welcher einen Grundlohn eine Überstundenpauschale und SFN- Pauschale beinhaltet. Die geleisteten SFN- Stunden werden herausgerechnet und nicht versteuert. Dadurch habe ich jeden Monat ein unterschiedliches Nettoeinkommen. Jedenfalls wollte der IV von den 3 ersten Abrechnungen immer die selbe Summe haben. Das war mir komisch. Dann ging ich im i-net auf die Suche nach solchen Programmen. Habe dann einfach von mir aus zum nächsten Fälligkeitszeitpunkt diese Berechnungen den Abrechnungen beigelegt, immer mit dem Hinweis, dass der daraus resultierende pfändbare Betrag bereits auf das TH- Konto überwiesen ist. Von da an lief das immer so. Habe denen ja ein Stück Arbeit abgenommen cheesy.
Ich würde immer einen kleinen Betrag zahlen, da aus dieser Summe ja der IV bezahlt wird. Ansonsten nach dem Verfahren.
Die pfändungfreien Bezüge sind ja schon in der Eingabemaske vorgegeben. Einfach versuchen...Versuch macht kluch... thumbup

Lg Lolly
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Tatum
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« Antworten #7 am: 15. Oktober 2008, 11:37:25 »



Hallo Lolly,
SFN-Pauschale?  dntknw

Also nicht versteuert werden bei mir z.B. die Sonntage, die Feiertage und der Nachtdienst.
Habe durch die Schichten auch einen unterschiedlichen Nettolohn jeden Monat.

Wenn du das Prog nicht gehabt hättest, dann hätte dir der TH also Beträge gepfändet, die nicht pfändbar sind? Verstehe ich das richtig?
Das macht mir ja richtig Angst, zu wissen, das einige TH nicht um die pfändfreien Beträge auf unseren Verdienstbescheinigung wissen.  gruebel

Darüber hinaus hast du dann den tasächlich zu pfändenden Anteil also immer gleich auf das Konto deines TH überwiesen, ohne das er dich dazu auffordern musste.
Ist ja cool, das dein TH dieser Tabelle aus dem Internet und dem, was du da eingegeben hast, so viel Vertrauen schenkt.  whistle

Wenn du nun keinen pfändbaren Betrag hast, überweist du deinem TH trotzdem Geld für die Verfahrenskosten? Kann man das denn so machen? 

Es grüßt Tatum


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« Antworten #7 am: 15. Oktober 2008, 11:37:25 »


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Lolly
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« Antworten #8 am: 15. Oktober 2008, 13:09:17 »

Hallo Tatum.

SFN= Sonntag,- Feiertag und Nachtzuschläge.

Wenn du das Prog nicht gehabt hättest, dann hätte dir der TH also Beträge gepfändet, die nicht pfändbar sind? Verstehe ich das richtig?
Jein, hatte es ja nur für 3 Monate so erlebt. Mir war das einfach zu "luschig".


Darüber hinaus hast du dann den tasächlich zu pfändenden Anteil also immer gleich auf das Konto deines TH überwiesen, ohne das er dich dazu auffordern musste.
Ja.

Ist ja cool, das dein TH dieser Tabelle aus dem Internet und dem, was du da eingegeben hast, so viel Vertrauen schenkt.
Das war echt gut. Hatte sonst auch nichts mit dem Mann zu tun gehabt. Habe den 2 mal gesehen. Wie schon mal erwähnt, habe den Antrag mit Anlagen ausgefüllt zum Gericht geschickt und von da ging dann alles seinen Weg.

Wenn du nun keinen pfändbaren Betrag hast, überweist du deinem TH trotzdem Geld für die Verfahrenskosten? Kann man das denn so machen?
Jetzt bekommt er nichts mehr von mir wink....bin durch und habe die RSB vor ca. 14 Tagen erhalten.  juchu

Auch wenn nichts zu pfänden ist, solltest Du monatlich einen Betrag von (20- 30 €) überweisen. Das tut nicht weh. Nur wenn man dann die RSB erhält und fängt dann mit Bezahlen an...finde ich nicht so gut. Wer weiß ob man´s hat?

In diesem Sinne...

LG Lolly
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Tatum
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« Antworten #9 am: 15. Oktober 2008, 18:28:54 »

Hallo Lolly!

Herzlichen Glückwunsch zum Erhalt der RSB, man du hasts gut, ich bin leider noch ganz am Anfang  cry

Wie hoch waren denn deine Verfahrenskosten? Hast du das Geld inzwischen schon abtragen können?

Wenn ich dem TH jetzt monatlich 30 Euro auf sein Konto überweise, woher weiß er denn, das das Geld für die Verfahrenskosten bestimmt ist?  Nachher bezahlt er die Gläubiger davon aus, obwohls eigentlich keine pfändbaren Beträge sind (sondern die Deckung meiner Verfahrenskosten).....oder verstehe ich da was falsch?  dntknw
Genauso gut könnte ich das Geld doch auch auf einem Sparkonto ansparen, damit ich es nach den 6 Jahren zur Verfügung hab.
Oder ist das doof?

Tatum

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