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Schulden & Insolvenz Hilfe Forum 20. November 2008, 23:19:07 *
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Autor Thema: Aufrechnung durch Finanzamt mit laufenden Steuern  (Gelesen 312 mal)
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adinasophie


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« am: 10. Oktober 2008, 10:16:12 »

Hallo,

meine IK wurde mit Beschuss vom 11.12.2003 eröffnet. Derzeit befinde ich mich in der WVP. Antragsteller war das Finanzamt wegen offener Beträge aus 1999 bis 2003.

Mein Gewerbe wurde freigegeben und ich kann selbständig arbeiten. Vor 3 Wochen bekam ich vom Finanzamt eine Mahnung weil ich die laufenden Steuern nicht bezahlt haben soll.

Ich habe jetzt die Kontoauszüge für die Jahre 2004-2007 schicken lassen. Einkommenssteuer und Umsatzsteuer für die jeweiligen Jahre, als 2004 bis 2007.
Mir ist aufgefallen, das erhebliche Summen die nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens, also 11.12.2003, die für laufende Steuern gezahlt wurden, auf die Jahre vor Insolvenzeröffnung gebucht worden sind. Das heißt, auf die Summen für die das Finanzamt Insolvenz beantragt hat. Zum Beispiel wurden im Jahre 2008 gezahlte laufende Steuern auf das Jahr 1999 gebucht.

Es bestand aber nie ein Guthaben oder eine Überzahlung für laufende Steuern.

Kann und ist so etwas möglich?

Grüße
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paps
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« Antworten #1 am: 10. Oktober 2008, 17:43:35 »

Wurden die Steuern mit dem Vermerk für lfd. Steuern überwiesen?

 
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Mfg Paps

Kenntnisse kann jedermann haben, aber die Kunst zu denken, ist das seltenste Geschenk der Natur"  [Friedrich der Große]


Paps ist Initiator und Leiter einer Selbsthilfegruppe für Schuldner und arbeitet hauptberuflich für die Debeka
adinasophie


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« Antworten #2 am: 10. Oktober 2008, 17:48:57 »

Danke für die Antwort! Steuern wurden mit dem Vermerk Umsatzsteuer und Steuernummer überwiesen. Wobei die Steuernummer sich nicht geändert hat.

MFG Andreas
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ThoFa
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« Antworten #3 am: 10. Oktober 2008, 22:31:41 »

Hallo,

wenn Sie in der WVP sind, muss Ihr Gewerbe nicht freigegeben werden. Wieviel führen Sie an den TH ab ?

Zur Steuer später mehr, da muss ich was aushloen.

MfG

ThoFa

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Schulden & Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #3 am: 10. Oktober 2008, 22:31:41 »


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adinasophie


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« Antworten #4 am: 11. Oktober 2008, 14:08:39 »

Danke Thofa, also mein Gewerbe wurde schon 1 Jahr nach Eröffnung freigegeben. Derzeit führe ich max 100 EUR an den TH ab oder weise sogar manchmal Verlust aus. Kann das ziemlich gut über die Ausgaben und Einnahmen steuern. Hier bin ich in einer sehr glücklichen Lage, so das nicht soviel Geld weggeht. Muss aber auch monatlich mein Summe- und Saldenliste an den TH abgeben.

MFG
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smallville
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« Antworten #5 am: 12. Oktober 2008, 22:09:44 »

@paps

da hatte ich wohl Tomaten auf den Augen  biggrin

Threads mit 0 Antworten machen mich grundsätzlich nervös  whistle

Das der hier nochmal ist hab ich nicht mitgeschnitten

lg
small
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Der Vorteil der Klugheit besteht darin, dass man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger. (Kurt Tucholsky)
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