Hallo zusammen.
kann mir jemand sagen wie es mit der Pfändbarkeit von
erhaltenen Beihilfen bzw. Leistungsauszahlungen durch die Private KV
steht? (jetzt nach Aufhebung der Inso)
Ich hatte zu Anfang des Verfahrens meinen TH gefragt wie es damit steht,
er meinte ich solle alles bei ihm einreichen (Arztrechnung etc) und die erhaltene
Beihilfe/ Leistungsauszahlung an ihn überweisen). Er würde dann selbst schauen,
ob das zur Masse zählt oder nicht. Ein bissel unpraktisch wenn man höhere
Arztrechnungen zahlen muss und nicht weiß, ob der Th die Beihilfe etc pfändet und
dann ggf wieder Schulden macht.
Da ich in dem Zeitraum bis jetzt keine Arztrechnungen vorzuweisen hatte ergab sich das Problem nicht.
Wie sieht es jetzt nach der Aufhebung der Inso aus. Muss ich erhaltene Beihilfe/PKV-Leistungsauszahlung an den TH überweisen oder sind diese "Einnahmen" erst gar nicht pfändbar?
Ich hab dazu verschiedene Aussagen im Netz gefunden...!?
