Hallo paps,
danke für die schnelle Antwort. Ich hätte da aber noch ein paar Fragen:
Voraussetzung ist, dass sie sich nach dem Schlußtermin und der Ankündigung der Restschuldbefreiung tatsächlich in der Wohlverhaltensphase befinden.
Das verstehe ich nicht ganz. Was meinst du damit. Die Gerichtsverhandlungen habe ich alle hinter mir, seit drei Jahren muß ich über alle Einkünfte (Lohnabrechnungen) meinem Insolvenzverwalter unterrichten. Im Mai 2010 habe ich meine 6 Jahre rum.
Meine Frage ist einfach die: Von meinem Gehalt wird im Moment nichts gepfändet, weil ich unter der Pfändungsgrenze liege (2 Kinder, verh. ). Ich habe es aber dennoch geschafft Geld zu sparen und bei seite zu legen. Ich würde jetzt gerne eine Aktiendepot eröffnen, um das Geld zu vermehren. Geht das ?
Mit den Gewinnen meinte ich, das ist wenn ich in den nächsten Monaten und Jahren z. B. aus den 1000,- EUR -> 10. 000,- EUR machen würde ? Das ich den Gewinn versteuern müßte das ist klar, aber kann das Geld vom Insolvenzverwalter eingezogen werden ? Ich möchte mir einfach für meine Zukunft ein neues Startkapital aufbauen und mit Aktien kenne ich mich nun einmal aus.
Wäre nett, wenn du mir noch einmal helfen könntest. Vieleicht ist auch ein Gespräch über ICQ möglich.
Vielen Dank
Gimli1972