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Schulden & Insolvenz Hilfe Forum 14. Oktober 2008, 13:33:40 *
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Autor Thema: DiPeCon, Stuttgart  (Gelesen 574 mal)
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jafern
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« am: 28. April 2008, 08:46:14 »

Der dritte Schuldnerberater in unserer Reihe "Schulden - ohne mich.." verdient ebenfalls uneingeschränkt unsere Empfehlung.

Das transparente Angebot zur Schuldenregulierung stammt von Herrn Dirk Petersmann (Dirk Petersmann Consulting), welcher dem Forenbetreiber persönlich bekannt ist. Sein Team besteht aus:

  • Rechtsanwalt Walter Wendschlag
  • Bankfachwirt Dirk Petersmann

Sein Angebot beinhaltet - zusammengefasst - folgende Punkte:

  • kurzfristige Terminvergabe (in der Regel spätestens 2 Tage nach Kontaktaufnahme),
  • kostenlose Erstberatung in der gemeinsam mit dem Schuldner festgelegt wird, welches Angebot den Gläubigern für ein aussergerichtliches Verfahren gemacht wird,
  • Beantragung von Beratungshilfe für den Schudner,
  • kostenlose Beratung, inwieweit Leistungen aus öffentlichen Kassen zur Einkommensverbesserung beantragt werden können,
  • Vereinbarung  eines Festpreises für die Bearbeitung des außergerichtlichen und gerichtlichen Verfahrens, so dass von vornherein kalkulierbar ist, welche Kosten auf den Schuldner zukommen,
  • Bearbeitung des außergerichtlichen Verfahrens, mit wo notwendig Verhandlungen vor Ort mit den Gläubigern,
  • Insolvenzbeantragung, mit Beantragung der Restschuldbefreiung und Stundung der  Verfahrenskosten.

Die Kosten:

Bei Gewährung von Beratungshilfe beträgt der Eigenanteil für das außergerichtliche Verfahren EUR 10,--, sofern keine Beratungshilfe aufgrund der Einkommenssituation erhältlich ist betragen die Kosten 290,-- €.

Die Kosten für das gerichtliche Verfahren betragen:

  • bis 10 Gläubiger 449,50 €
  • 11-20 Gläubiger  539,40 €
  • ab 21 Gläubiger  561,88 €

Die Preise verstehen sich jeweils zzgl. der jeweils geltenden MWSt.  Weitere Kosten entstehen nicht (Porto/Auslagen).

Die lfd. Kosten für das Insolvenzverfahren werden vom jeweiligen Amtsgericht festgelegt und belaufen sich auf insgesamt ca. 1.050,-- €, die i. d. R. für 6 Jahre gestundet, bzw. erlassen werden.

Die Rechnungstellung an den Schuldner erfolgt erst nach Durchführung des kompletten Verfahrens. Sofern notwendig kann eine Ratenzahlung vereinbart werden.

Die Beratung kann in der Anwaltskanzlei oder auch bei den Schuldnern zu Hause (auch abends und am Wochenende) erfolgen!

Sobald alle notwendigen Unterlagen (Einkommensnachweis und Forderungsaufstellung) vorliegen, setzt man sich mit den Gläubigern in Verbindung, so dass eine schnelle Bearbeitung gewährleistet ist.

Wichtig ist eine persönliche Betreuung, bei der alle Aspekte der Verschuldungssituation durchleuchtet werden. Die Schuldner werden bei Bedarf auch bei Behörden- und Bankengängen begleitet, um Ansprüche außerhalb des Sanierungsverfahrens durchzusetzen, und gegebenenfalls Kontakte zu Arbeitsvermittlern oder Therapieeinrichtungen herzustellen. 

Zu den Mandanten der DiPeCon zählen übrigens auch Straftäter, bei denen auch Darlehen über einen Resiozialisierungsfonds beantragt werden.   

Das Angebot der DiPeCon richtet sich an Privatleute und Selbständige aus dem Großraum Stuttgart, gegebenenfalls kann auch überregional tätig geworden werden.

Hier in diesem Forum können nun (registrierte) User Erfahrungen über die Arbeit der DiPeCon austauschen.

Die Kontaktdaten sind in unserem Schuldnerberater-Verzeichnis hinterlegt.

Viel Erfolg wünscht

José Fernández
« Letzte Änderung: 04. August 2008, 21:40:24 von jafern » Gespeichert

klapp Kein Support über PN, Mail oder ICQ!
Bitte die Fragen im Forum stellen, nur so helfen die Antworten auch den anderen Usern. Bitte auch die Boardsuche nicht vergessen, oft ist genau dein Problem schon an anderer Stelle besprochen worden! Und wenn Dein Problem gelöst werden konnte, markiere den Thread bitte dementsprechend. Hier gibt es die Anleitung dazu.
ThoFa
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« Antworten #1 am: 28. April 2008, 12:51:09 »

Hallo,
da ja eine Diskussion gewünscht wurde:

Die Rechnungstellung an den Schuldner erfolgt erst nach Durchführung des kompletten Verfahrens. Sofern notwendig kann eine Ratenzahlung vereinbart werden.

der Punkt würde mich mal näher interessieren. Was heisst nach Verfahren ? Nach dem Insol venzverfahren oder nach der WVP ?
Und wie sieht es dann mit § 295(1) 4. aus ? Verlässt man sich da auf dem Halbsatz im § 296 InsO "..und dadurch die Befriedigung der Insolvenzgläubiger beeinträchtigt." ?

MfG

ThoFa



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« Antworten #2 am: 28. April 2008, 14:56:58 »

Hallo ThoFa,

nach Durchführung heißt:

Wenn mit den Gläubigern im außergerichtlichen Verfahren eine Einigung erzielt wurde = alle Gläubigerzustimmungen liegen vor und im Fall der Insolvenz sobald uns das Schreiben vom Amtsgericht vorliegt, dass das Insolvenzverfahren eröffnet wurde.

MfG
DiPeCon
Dirk Petersmann
Grünwiesenstrasse 92
D-74321 Bietigheim-Bissingen
Tel + 49(0)7142 95 10 11
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www.dipeon.de
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ThoFa
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« Antworten #3 am: 28. April 2008, 15:37:45 »

Hallo,

danke für die schnelle Antwort. Ich muss aber leider nochmals nachfragen:

Rechnungstellung nach AGV kann ich nachvollziehen, aber nach Insolvenzeröffnung nicht ganz.  dntknw

Klar ist, wird die Rechnung nach Eröffnung gestellt, dann handelt es sich nicht mehr um eine Insolvenzforderung, damit auch keine primäre Anfechtungsmöglichkeit für den Insolvenzverwalter, aber Sie stellen eine Rechnung für eine Leistung, die u.a. vor Insolvenzantrag erbracht wurde, damit haben Sie doch wieder ein Anfechtungsproblem und zudem noch die Gefahr, dass Ihr Klient nicht zahlt ?!?

MfG

thoFa

 
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« Antworten #3 am: 28. April 2008, 15:37:45 »


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« Antworten #4 am: 28. April 2008, 16:10:55 »

Hallo ThoFa,

ist mir durchaus bewußt, dass ich da im Zweifel ein Problem mit der Zahlung kriegen kann. Meine Erfahrung ist allerdings so, dass meine Mandanten bislang alle zufrieden bezahlen. Was wäre die Alternative ? Ich sage meinen Mandanten zahlt erst, dann fange ich mit der Bearbeitung an? Oder wir fangen mit dem außergerichtlichen an, spart in der Zeit bis zur Insolvenzeröffnung, wenn ihrs nicht zusammenbekommt, wird kein Antrag gestellt und wir fangen aufgrund der 6 Monatsfrist von vorne an ? Ich denke, dass sind nicht wirklich Alternativen für Menschen die gerade finanzielle Probleme haben und eh schon von allen Seiten mit Mahnungen bombardiert werden. 

Gruß
Dirk Petersmann
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« Antworten #5 am: 28. April 2008, 16:21:36 »

Hallo,

ich halte weniger den Klienten für das Problem, als vielmehr den Insolvenzverwalter. Zahlen auf eine (eigentliche) Insolvenzforderung, kann unter Umständen die Restschuldbereiung kosten, daher auch meine (nervige) Nachfragen.

MfG

ThoFa
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« Antworten #6 am: 28. April 2008, 16:37:38 »

Hallo,

wir hatten hier bislang noch nie Probleme. Den Insolvenzverwaltern ist diese Vereinbarung auch bekannt, da wir bei Bedarf mit den Mandanten zum ersten Termin mit dem Insolvenzverwalter mitgehen und dies dort auch besprochen wird.

MfG
Dirk Petersmann
 
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« Antworten #7 am: 28. April 2008, 23:50:02 »

Hallo,

bitte nicht falsch verstehen, es ist eine Vereinbarung zwischen Ihnen und Ihren Klienten und ich werde mir kein Urteil darüber erlauben, aber ich bin halt auch immer an alternativen und sinnvollen Abrechungsmodalitäten interessiert.

MfG

ThoFa 
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« Antworten #7 am: 28. April 2008, 23:50:02 »


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« Antworten #8 am: 28. April 2008, 23:54:04 »

Hallo ThoFa,

dafür ist es ein Forum und ist ja auch gut wenn man hier Erfahrungen und Bedenken austauschen kann.

Viele Grüße
Dirk Petersmann
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