Informationen rund ums Thema Schulden und Insolvenz mit moderierten Foren und Chat
 
Benutzername:
Passwort:
Freitag, 21. November 2008 15:20
 Navigation
icon_home.gif Home
favoritos.gif Foren
tree-T.gif Forenregeln
tree-T.gif Schulden allgemein
tree-T.gif Prävention
tree-T.gif Insolvenzverfahren
tree-T.gif Wohlverhaltensperiode
tree-T.gif Forenübersicht
tree-L.gif Suche im Forum
page_white_text.gif Inhalte
tree-T.gif Thema Schulden
tree-T.gif Spezialbereiche
tree-T.gif Wörterbuch
tree-T.gif Web Links
tree-L.gif Pfändungstabelle
icon_poll.gif Infos
tree-T.gif Impressum
tree-T.gif FAQ
tree-T.gif Feedback
tree-T.gif Umfragen
tree-L.gif Suche im Portal
icon_community.gif Community
tree-T.gif Benutzer Anmeldung
tree-T.gif Benutzermenü
interdit Mitgliederliste
tree-T.gif Usermap
tree-T.gif Altersstatistiken
tree-T.gif Chat
tree-L.gif Pinnwand
nuke.gif Webmaster
tree-T.gif Linktausch
tree-T.gif Linkwolke
tree-L.gif Link zu uns
som_themes.gif Sonstiges
tree-T.gif Internet News
tree-T.gif Preisvergleich
tree-T.gif Kontovergleich
tree-T.gif Schulden-Quiz
tree-L.gif ge-Tagged
 Wer ist im Chat?
Grad keiner da...

Zum Chat

 
Social Bookmarks
Mr. Wong Google Yahoo Webnews Live Bookmarks Yigg Blinken bei Blinkslist
Oneview del.icio.us Digg It Linkarena Furl Reddit About Social Bookmarking
 
Pinnwand

 
News-Letter

aktuell: Empfänger
eMail:


 
Sedo Tracking
Sedo - Domains kaufen und verkaufen das Projekt pleite-was-nun.info steht zum Verkauf Besucherstatistiken von pleite-was-nun.info etracker® Web-Controlling statt Logfile-Analyse
Schulden & Insolvenz Hilfe Forum 21. November 2008, 15:20:16 *
Willkommen Gast. Bitte einloggen oder registrieren.
Als registrierter User sehen Sie keine Werbung :-)


Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge


News:
Hinweis zum Einstellen neuer Themen:
bitte wählt eine aussagekräftige Überschrift! Titel wie "Bitte helft mir!", "Ich habe Schulden!", "WICHTIG!", "Was meint Ihr?" o. ä. werden erfahrungsgemäß seltener beachtet / aufgerufen und sind nicht erwünscht. Ebenfalls nicht erwünscht sind Überschriften, die ausschließlich neugierig machen sollen und gegenteiligen Inhalt aufweisen. Dies schließt auch den Einsatz von durchgehender Großschreibung in Überschriften ein.
 
 
Übersicht Hilfe Meine Bookmarks Chat

Einloggen oder registrieren um diese Werbung nicht mehr zu sehen!

Seiten: [1]   Nach unten
Drucken
Dieses Thema wurde bisher noch nicht bewertet.
Du hast dieses Thema noch nicht bewertet. Wähle eine Bewertung:
Autor Thema: Falsche Gehaltsabrechnung - Insolvenzverwalter geht von falschem Betrag aus.  (Gelesen 376 mal)
0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.
Asspony
Newbie
*

Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 5

Danke
-von Ihnen: 0
-an Sie: 0



« am: 31. Juli 2008, 09:01:35 »

Guten Morgen,

zuerst einmal ein grosses Lob an die Betreiber dieses Forums. Wirklich tolle Sache und ich sehe hier schnelle und gute Ratschläge von den Moderatoren. Und natürlich erhoffe auch ich mir einen guten Rat  wink

Seit Mai 2005 befinde ich mich in der WVP und bisher gab es auch keinerlei Schwierigkeiten. Mein Insolvenzberater hat sogar zugestimmt meinen (neuen) Arbeitgeber bzgl meiner Insolvenz nicht zu kontaktieren. Ich faxe meinem Insolvenzverwalter jeden Monat meine Gehaltsabrechnung und überweise den pfändbaren Betrag. Achja, mein Insolvenzverwalter ist in Hessen, ich wohne derzeit in Hamburg.

Aber jetzt zu meinem Problem:

Ich habe am 28.06.08 im Ausland geheiratet. Da meine Frau wesentlich mehr verdient, haben wir uns zu einem Wechsel der Steuerklassen entschieden. Sie hat seit dem 28.06.08 Steuerklasse 3, ich Steuerklasse 5. Da wir unsere Flitterwochen noch im Ausland verbrachten und auch die Eheurkunde beglaubigt übersetzt werden musste, konnte ich meine neue Steuerklasse erst am 17.07.08 auf meiner Lohnsteuerkarte eintragen lassen.

Meine Firma ist ein ausländischer Konzern und ich arbeite im Vertrieb in Hamburg (die eine eigentständige GmbH ist). Die Gehaltsabrechnung wird von einem örtlichen Steuerberater gemacht, das Gehalt kommt direkt aus Frankreich.

*Bisher die Einleitung - jetzt kommt das Problem*

Der Steuerberater hatte es nicht geschafft (Zeitmangel oder Blödheit?) meine neue Steuerklasse 5 zu berücksichtigen und hat meine Gehaltsabrechnung noch mit meiner alten Steuerklasse gemacht und dementsprechend wurde mir auch zuviel Geld überwiesen. Auf meine Reklamation hin meinte der Steuerberater nur "das macht nichts, dann überweisen wir Ihnen im nächsten Monat einfach weniger und schon passte es wieder" - würde es ja, wenn da nicht meine Insolvenz wäre  whistle

Eigentlich sollte ich € 1182,91 überwiesen bekommen (Steuerklasse 5), aber es waren € 382,88 zuviel und auf mein Konto gingen € 1565,79 (Steuerklasse 1)...diese € 382,88 werden mir nächsten Monat von den (richtigen) € 1182,91 abgezogen und es werden € 800,03 auf meinem Konto landen.

Diesen Sachverhalt versuchte ich meinem Insolvenzverwalter zu erklären, aber da stellte er sich stur. Er meinte nur, dass er von den  € 1565,79 ausgeht, die auf meiner Gehaltsabrechnung stehen und auch für den nächsten Monat würden ihn "irgendwelche Abzüge" nicht interessieren und er von den (dann hoffentlich richtigen) € 1182,91 ausgehen.

Wäre alles richtig gelaufen, dann hätte ich auf meiner Juli-Abrechnung € 1182,91 stehen gehabt und dem IV € 136,40 als pfändbaren Betrag überwiesen - so aber will er den pfändbaren Betrag von den € 1565,79, die auf meiner Gehaltsabrechnung stehen und das sind dann immerhin € 402,40.

Und auch für den nächsten Monat, in dem ich nur € 800,03 auf dem Konto haben werde, will der IV von den € 1182,91 ausgehen und von mir den entsprechend pfändbaren Betrag von € 136,40 haben.

Zusammengefasst: Durch einen Fehler des Steuerberater verlangt mein Insolvenzberater von mir nun für die Monate Juli + August € 538,80 anstannt der richtigen 272,80 (2 x 136,40)

Natürlich habe ich meinem IV den ganzen Sachverhalt auch nochmal schriftlich geschildert und als Beweis meine Lohnsteuerkarte (mit Steuerklasse 5 seit dem 28.06.08), die Gehaltsabrechnung Juli meiner Frau (mit Lohnsteuerklasse 3), meine Gehaltsabrechnung Juli (mit falscherLohnsteuerklasse 1) mitgeschickt.

Frage: Was kann ich tun, wenn der IV trotzdem auf den unberechtigten Betrag von € 538,80 besteht? Gibt es eine Stelle, wo ich Widerspruch einlegen kann?

Gespeichert
paps
Moderator
*****

Karma: 12
Offline Offline

Beiträge: 2352

Danke
-von Ihnen: 3
-an Sie: 2



« Antworten #1 am: 01. August 2008, 00:07:10 »

ich versuche mich kürzer zu halten.  whistle

Der Steuerklassenwechsel im verfahren ist ein umstrittenes Problem.
Einerseits steht es ihnen frei die Steuerklessen nach dem für die Familie günstigsten System zu wählen.
Andererseits wird duch den Wechsel eine Schmälerung der Masse  herbeigeführt und die Insolvenzgläubiger benachteiligt.
Drittens haätte der IV zumindest im Verfahren mit der anteilig höheren Erstattung und Massezuführung zu rechnen.

Lösung des Problems, wäre eine Ermessensentscheidung des Insolvenzgerichtes über den abzuführenden Betrag.
Dies kann sowohl positiv als auch negativ für Sie ausfallen.

Eine Rückforderung oder Haftbarmachung scheint mir ausgeschlossen.
Gespeichert

Mfg Paps

Kenntnisse kann jedermann haben, aber die Kunst zu denken, ist das seltenste Geschenk der Natur"  [Friedrich der Große]


Paps ist Initiator und Leiter einer Selbsthilfegruppe für Schuldner und arbeitet hauptberuflich für die Debeka
Seiten: [1]   Nach oben
Drucken
Ausgewählte löschen
Gehe zu:  

Powered by SMF 1.1.4 | SMF © 2006, Simple Machines LLC
 


Bot-Trap Logo visit pragmaMx Referenzseiten
Die Artikel sind geistiges Eigentum des/der jeweiligen Autoren, alles andere © 30.09.2003 - 2008 by Schulden und Insolvenz Info Hilfe Forum
Die Inhalte / letzten Postings unserer Diskussionsforen sind als RSS/RDF-Quelleverfügbar.



Seitenerstellung in 0.8002 Sekunden, mit 29 Datenbank-Abfragen
click to see!