Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 13. Februar 2012, 02:32:46 *
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Autor Thema: Ist das so möglich?  (Gelesen 656 mal)
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KSC


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« am: 11. März 2010, 15:17:11 »

Servus Leute,

wie ihr wisst, habe ich noch ca. 4300 Euro Schulden. Nun hat heute Morgen eine Zeitarbeitsfirma angerufen, das ich in den nächsten Tagen dort anfangen könnte. Würde da ca. 1150€ - 1200€ Netto verdienen. Das heißt das so 100-150€ pfändbar wären, die abgeführt werden.

Wenn ich z.B bis in 6 Monaten 3000,00 Euro ansparen kann, und dann 6x150€ = 900€ pfändbar wurden, und ich dann demnächst in die WVP komme, kann ich diese 3000,00 Euro die ich mir angespart habe (wohne ja noch zu Hause, hab also keine Ausgaben, außer bisschen mithelfen)

z.B. 2200,00€ den Gläubigern anbieten (meint ihr, die stimmen zu? Wenn ich die Realschule nachhole  u. Ausbildung ist nichtsmehr pfändbar)

und dann von dem Rest bis zur WVP die Verfahrenskosten begleiche?

Dann sind die Gläubiger die NICHT angemeldet haben, ja auch weg, oder?

Geht die Rechnung auf?

Zudem schuldet mir noch einer 1344€ Gerichtsverhandlung ist am mo
« Letzte Änderung: 11. März 2010, 15:20:33 von KSC » Gespeichert
rookie


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« Antworten #1 am: 11. März 2010, 15:35:13 »

Hier KSC....Sie sind eine Nervensäge echt.....nix für Ungut.... mad2

Lassen Sie sich von einem Anwalt beraten damit mal Ruhe ist....Mann jeden Tag immer das selbe.
« Letzte Änderung: 11. März 2010, 15:39:05 von rookie » Gespeichert
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« Antworten #2 am: 11. März 2010, 15:41:46 »

Ich habe eine Frage gestellt und hätte gerne dazu eine Antwort. Ganz einfach, was ist daran so schwer? Wenn es ihnen nicht passt, dann schreiben sie einfach nicht rein und fertig.  fuchsteufelswild
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rookie


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« Antworten #3 am: 11. März 2010, 15:46:44 »

Sie haben die gleiche Frage schon 100x gestellt....jeder der was weiß dazu hat so gut es geht geantwortet....wenn es Ihnen immer noch nicht reicht, gehen sie zu nem Anwalt für Insorecht.

 smoke

« Letzte Änderung: 11. März 2010, 15:49:46 von rookie » Gespeichert
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« Antworten #4 am: 11. März 2010, 15:48:53 »

du hättest es bis zum schlusstermin bezahlen müssen war bei mir auch so hätte ich es bis zum schlusstermin nicht gezahlt wäre es 6 jahre gelaufen.
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« Antworten #4 am: 11. März 2010, 15:48:53 »



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« Antworten #5 am: 11. März 2010, 15:49:16 »

Ich wollte nur wissen, da es Neuigkeiten gibt, ob ich das machen darf. Mehr auch nicht und von Ihnen erst recht nicht!
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« Antworten #6 am: 11. März 2010, 15:50:05 »

@ Witchlady:

Der Schlusstermin war noch garnicht!

und in der WVP kann man auch nach dem Schlusstermin noch verhandeln, nur werden die Verfahrenskosten teurer, oder?
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« Antworten #7 am: 11. März 2010, 15:53:19 »

voraussetzung für eine vorzeitige RSB ist du musst die verfahrenskosten aufeinmal bezahlen.und das noch vor schlusstermin kostet ungefähr 950€ nach den 6 jahren 1500-2000€ aber da gläubiger angemeldet haben musst du sie bezahlen und dan noch die verfahrenskosten und das alles vor schlusstermin.war bei mir auch so
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KSC


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« Antworten #8 am: 11. März 2010, 15:54:11 »

Kann man doch genauso nach dem Schlusstermin machen?!
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« Antworten #9 am: 11. März 2010, 15:58:40 »

nein konnte ich auch nicht musste es vor schlusstermin bezahlen
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« Antworten #10 am: 11. März 2010, 16:00:46 »

Kann nicht stimmen. Im Internet steht überall, dass man in der WVP Vergleiche machen kann. Bei dir hat ja niemand angemeldet, also hättest auch keinen Vergleich mit irgendjemandem während der WVP machen müssen.
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« Antworten #11 am: 11. März 2010, 16:05:55 »

§ 213
Einstellung mit Zustimmung der Gläubiger

(1) Das Insolvenzverfahren ist auf Antrag des Schuldners einzustellen, wenn er nach Ablauf der Anmeldefrist die Zustimmung aller Insolvenzgläubiger beibringt, die Forderungen angemeldet haben. Bei Gläubigern, deren Forderungen vom Schuldner oder vom Insolvenzverwalter bestritten werden, und bei absonderungsberechtigten Gläubigern entscheidet das Insolvenzgericht nach freiem Ermessen, inwieweit es einer Zustimmung dieser Gläubiger oder einer Sicherheitsleistung gegenüber ihnen bedarf.



(2) Das Verfahren kann auf Antrag des Schuldners vor dem Ablauf der Anmeldefrist eingestellt werden, wenn außer den Gläubigern, deren Zustimmung der Schuldner beibringt, andere Gläubiger nicht bekannt sind.
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« Antworten #12 am: 11. März 2010, 16:10:38 »

siehst du vor ablauf der anmeldefrist.
aber wenn du schon sowas im internet findest brauchst du hier nicht noch fragen oder?
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« Antworten #13 am: 11. März 2010, 16:13:04 »

wenn er nach Ablauf der Anmeldefrist die Zustimmung aller Insolvenzgläubiger beibringt, die Forderungen angemeldet haben.

Eben hats auch der Insolvenzverwalter gesagt, hab ihn eben angerufen. Thema erledigt, hier schreibt doch jeder was rein, obwohl man keinerlei Ahnung hat. Kein Wunder gibts darüber soviele Gerüchte.
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« Antworten #14 am: 11. März 2010, 16:16:42 »

und warum schreibst du dan erst hier rein anstatt ihn gleich anzurufen?
und die leute die hier in den forum sind habe alle ahnung alle haben dir deine fragen schon 100 mal beantwortet.und wenn sie mal was nicht wussten haben sie es gesagt und nicht einfach was geschrieben was nicht stimmt.

und ich habe es dir nur so gesagt wie es bei mir war ich musste es alles vor den schlusstermin bezahlen.
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