Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 00:16:36 *
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Autor Thema: Letzte Pfändung bei beendener Wohlverhaltensphase  (Gelesen 1526 mal)
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« am: 16. November 2011, 21:01:33 »

Hallo, hallo!  cheesy

endlich, endlich sind die 6 jahre rum und mein mann und ich haben ordentlich unseren lohn an den insolvensverwalter abgetreten.  thumbup

und nun ist der stichtag der 22.11. dann endet unsere wohlverhaltensphase.

meine frage ist, welche lohnabrechnung ist nun die letzte, welche wir dem insolvensverwalter vorlegen müssen (wir schicken diese immer zu ihm und er teilt uns den pfändbaren betrag mit, welchen wir dann überweisen)? ist es die aktuelle, welche wir am 1.11.(für den monat oktober)bekamen, oder ist es die am 1.12, welche ja den lohn für den monat november nachweist?

vielen dank für die antwort  cheesy
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Der schlimmste aller Fehler ist, sich keines solchen bewußt zu sein.
Thomas Carlyle
Mekki
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« Antworten #1 am: 17. November 2011, 01:16:46 »

die für Dezember (anteilig 22/30 November) wird anteilig berechnet
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Der_Alte
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« Antworten #2 am: 17. November 2011, 10:16:51 »

Da die Abtretung am 22.11.2011 endet, steht dem TH nach diesem Zeitpunkt keine Zahlung mehr zu. Das zum Novemberultimo gezahlte Gehalt gehört in voller Höhe Ihnen.
Die von Mekki angenommene Aufteilung trifft deshalb nicht zu, da der Zeitpunkt der Abtretung entscheidend für die Zahlung ist. So ist ja seinerzeit bei Insolvenzeröffnung auch nicht für den Eröffnungsmonat anteilig die Pfändung berechnet worden, sondern für das gesamte Monatsgehalt.
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Mekki
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« Antworten #3 am: 17. November 2011, 12:35:23 »

Hallo,
ich habe in verschiedenen Foren nachgelesen. Auch die TH, RPf und RA sind sich nicht einig. Auch Gerichte urteilen unterschiedlich. Weiß jemand, wo es festgelegt ist?
Es wäre interessant, wie ihr TH dieses dann berechnen wird.
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Der_Alte
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« Antworten #4 am: 17. November 2011, 12:56:16 »

BGH, Beschluss vom 22. 4. 2010 - IX ZB 196/09, Randziffer 14:
"Der Insolvenzbeschlag des Neuerwerbs des Schuldners entfällt ab dem Zeitpunkt des Ablaufs der Abtretungserklärung, wenn dem Schuldner im laufenden Insolvenzverfahren entsprechend den vorstehenden Grundsätzen Restschuldbefreiung erteilt wird."

Wenn also, wie im oben genannten Beschluss dargestellt, im noch laufenden Verfahren der Zeitpunkt des Ablaufs der Abtretungserklärung den Schlusspunkt der Zahlung darstellt, kann es in der WVP nicht anders sein. Nach dem Tag x, in diesem Fall dem 22.11.2011, ist die Abtretungserklärung nichtig und der Treuhänder nicht mehr berechtigt, Zahlungen entgegen zu nehmen. Sollten dennoch Zahlungen auf dem Treuandkonto landen muss er diese an den ehemaligen Schuldner zurückerstatten.
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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #4 am: 17. November 2011, 12:56:16 »



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kadojo
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« Antworten #5 am: 19. November 2011, 21:11:25 »

Hallo,

bin nun seit 10.2010 durch.Bei mir wurde im Oktober2010 die RSB erteilt und auch genau bis zum Datum 13.10.2010 musste ich mein Einkommen abtreten.

Bei Eröffnung wurde auch nur anteilig gepfändet.

Also an alle , durchhalten es ist einfach nur super es geschafft zu haben und wieder normal leben zu können ohne Mahnbescheide und so weiter.


Ach nochmals bei der Gelegenheit Dank an Paps und die anderen Moderatoren die mich hier begleitet haben bzw. immer mit Rat und Tat da waren. respekt biggrin
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Steffen67
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« Antworten #6 am: 29. November 2011, 22:53:04 »

Hallo, habe dazu auch eine frage:

Habe vom AG ein Beschluss bekommen:

1. Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt, es entfällt ein Anhörungstermin.

2. Die WVP des Schuldner (also mir) endet am 09.10.2011. Es ist daher über den Antrag der RSB zu befinden.

3. Evtl. Anträge auf Versagung der RSB sind bis zum 09.12.11 ...   zu stellen.


Bedeutet dieses Schreiben jetzt, das die WVP beendet ist und ich dem TH keine weiteren Zahlungen meines Lohnes (Pfändungstabelle) zahlen muss?
Oder wird darüber gesondert ein Beschluss angefertigt? Da es ja dieser Tage Weinhnachtsgeld gibt, bin ich mir nicht sicher, ob ich nur max. 500 Euro davon behalten darf.
Sollte ich dem TH vorsichtshalber Angaben machen? Ich Verdiene sonst unterhalb der Pfändungsgrenze, daher führe ich sonst keine Beträge an den TH ab.

Danke und Gruß
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Der_Alte
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« Antworten #7 am: 30. November 2011, 16:24:33 »

Alles, was nach dem 9.10.11 an den TH abgeführt würde, müsste er Ihnen zurückzahlen.
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Steffen67
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« Antworten #8 am: 30. November 2011, 20:04:07 »

Danke für Info :)
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Tags: WHP  Lohn 
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