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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 00:28:38 *
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Autor Thema: Lohnpfändungstabelle ab 01.07.2011  (Gelesen 10417 mal)
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NRW2007
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« am: 30. Januar 2011, 14:44:59 »

weiß jemand sicher ob es in diesem Jahr eine neue Tabelle gibt, wann sie zugänglich ist, oder wo bereits eine einzusehen ist ?

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tomwr
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« Antworten #1 am: 30. Januar 2011, 16:08:45 »

Tabelle gibts glaube ich noch nicht.
Nach §850c müsste der Grundfreibetrag um 4,4% steigen (Änderung des Grundfreibetrags bei der Einkommensteuer seit letzter Berechnung). Der der letzten Berechnung zu Grunde liegende Grundfreibetrag müsste EUR 7.664 sein, da die Erhöhung des Grundfreibetrags für das Jahr 2009 erst am 06.03.2009 beschlossen wurde. Nach §850c Abs.2a ZPO ist aber für die Berechnung auf die jeweils gültige Fassung des §32 EStG am 01.01. des Jahres abzustellen.


Aktuell liegt der Grundfreibetrag (und damit auch am 01.01.2011) bei EUR 8.004. Die Steigerung liegt damit bei 4,44%. Der Pfändungsfreibetrag müsste daher von EUR 985,15 auf EUR 1.028,89 steigen. Das gilt natürlich für alle anderen Beträge analog, also jeder müsste eigentlich EUR 43,74 mehr in der Tasche haben.  wink

Quellen:
http://dejure.org/dienste/internet?www.bgblportal.de/BGBL/bgbl1f/bgbl109s0416.pdf
http://de.wikipedia.org/wiki/Einkommensteuer_%28Deutschland%29#Entwicklung_des_Einkommensteuertarifs_seit_1958

Zitat
§ 850c Pfändungsgrenzen für Arbeitseinkommen
(2a) Die unpfändbaren Beträge nach Absatz 1 und Absatz 2 Satz 2 ändern sich jeweils zum 1. Juli eines jeden zweiten Jahres, erstmalig zum 1. Juli 2003, entsprechend der im Vergleich zum jeweiligen Vorjahreszeitraum sich ergebenden prozentualen Entwicklung des Grundfreibetrages nach § 32a Abs. 1 Nr. 1 des Einkommensteuergesetzes; der Berechnung ist die am 1. Januar des jeweiligen Jahres geltende Fassung des § 32a Abs. 1 Nr. 1 des Einkommensteuergesetzes zugrunde zu legen. Das Bundesministerium der Justiz gibt die maßgebenden Beträge rechtzeitig im Bundesgesetzblatt bekannt.
« Letzte Änderung: 30. Januar 2011, 16:14:53 von tomwr » Gespeichert
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« Antworten #2 am: 15. Mai 2011, 15:06:43 »

Ich hab eine Lohnpfändungstabelle ab 01.07.2011 per Excel erstellt. Wer will kann sich die neue Tabelle von meiner Website herunterladen. Zu finden unter www.va-kanz.de oder direkt unter http://va-kanz.de/files/arbeitshilfen/Pfaendungstabelle.xls

Beinhaltet die Tabellen 2003, 2005 und 2011.
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airfactory
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« Antworten #3 am: 15. Mai 2011, 18:09:49 »

Mhh.. bei der Tabelle für 2011 ist unten die Summe von 3340,77 € aufgeführt.
Die letzte Spalte geht aber nur bis 3129 €
?????? wie kommt man auf 3340,77 ??????

Wäre schön für mich hätte dann jeden Monat fast 300,- mehr -)))))))

Aber Spass beiseite ich denke die 3129,- € sind korrekt oder ?
Gruß
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« Antworten #4 am: 15. Mai 2011, 19:16:53 »

lt.2005 Tabelle ist doch alles über 3020,06 voll pfändbar.
Also kann man 2011 diesen Höchstbetrag für die Berrücksichtigung von Unterhaltsverpflichtungenm nur in dem Verhältnis, wie der Steuergrundfreibetrag gestiegen ist, erhöhen.

3340,77 erschein mir dann auch etwas hoch. wink
« Letzte Änderung: 15. Mai 2011, 19:19:31 von paps » Gespeichert

Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
Buchtipp:"Mir reicht's, ich gehe"

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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« Antworten #4 am: 15. Mai 2011, 19:16:53 »



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« Antworten #5 am: 15. Mai 2011, 19:25:26 »

Jepp das denke ich auch.

Naja vielleicht korregiert er ja noch die Tabelle -))

Bin aber auch schon mit den 100,-€ mehr zufrieden -))

Gruß
Air
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« Antworten #6 am: 15. Mai 2011, 23:41:57 »

lt.2005 Tabelle ist doch alles über 3020,06 voll pfändbar.
Also kann man 2011 diesen Höchstbetrag für die Berrücksichtigung von Unterhaltsverpflichtungenm nur in dem Verhältnis, wie der Steuergrundfreibetrag gestiegen ist, erhöhen.

3340,77 erschein mir dann auch etwas hoch. wink

Habs einfach hochgerechnet vom pfändungsfreien Grundbetrag, weil ich keine ordentliche Quelle für den Höchstbetrag gefunden hab. Wenn einer ein Zahl hat, baue ich die natürlich ein. Kann man aber auch selbst ändern. In Excel -> Extras -> Schutz -> Blattschutz aufheben. Kein Passwort oder ähnliches.
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acgt
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« Antworten #7 am: 15. Mai 2011, 23:45:37 »

Mhh.. bei der Tabelle für 2011 ist unten die Summe von 3340,77 € aufgeführt.
Die letzte Spalte geht aber nur bis 3129 €

Ist an die Vorjahre angelehnt. Man kann die Zeilen einfach nach unten kopieren. Für die meisten sollte die Tabelle aber doch eigentlich reichen, oder? Hätte nicht gedacht, dass die Leute alle so hohe Nettolöhne haben.  wink
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« Antworten #8 am: 16. Mai 2011, 11:51:19 »

Musste die Tabelle noch mal korrigieren. Hatte einen falschen Betrag als Grundfreibetrag drin (Zahlendreher).

Sorry.
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« Antworten #9 am: 16. Mai 2011, 16:43:54 »

Ah -))

dann hat es sich relativiert !!

Also nur 50,-€ mehr grins

Gruß
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pleite0105
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« Antworten #10 am: 17. Mai 2011, 17:10:31 »

Hallo,

die neue Pfändungstabelle ist amtlich und steht im Bundesgesetzblatt:

http://www.bgbl.de/Xaver/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl

Hier die Nummer 6

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tomwr
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« Antworten #11 am: 17. Mai 2011, 19:17:43 »

also jeder müsste eigentlich EUR 43,74 mehr in der Tasche haben.  wink

Jetzt muss ich aber doch mal ergründen warum die Leute nicht EUR 43,74 mehr in der Tasche haben obwohl die Pfändungsgrenze um exakt diesen Betrag angehoben wurde (von EUR 985,15 auf EUR 1028,89.  gruebel
« Letzte Änderung: 17. Mai 2011, 19:26:25 von tomwr » Gespeichert
tomwr
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« Antworten #12 am: 17. Mai 2011, 19:43:28 »

Ja jetzt ist es mir klar.
Bereits vor der Erhöhung wurde vom Pfändungsbetrag ja nur 70% gepfändet (1 unterhaltsberechtigte Person).
Jetzt hat zwar theoretisch wirklich jeder EUR 43,74 mehr in der Tasche aber bereits vorher wurde ihm von diesem Betrag bereits 30% (=13,12) belassen. Darum hat trotz Erhöhung der Pfändungsgrenze um 43,74 nur EUR 30,62 mehr in der Tasche (=70% von 43,74). Mathematisch eigentlich einwandfrei.

Schade, sinds doch nur EUR 30,62 am Ende.  dntknw
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airfactory
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« Antworten #13 am: 17. Mai 2011, 20:41:37 »

Mh... bei mir sind es ca. 100,- € mehr ab 1.7.

vorher 3020,- abzüglich 2 unterhaltsberechtiger Personen 583,- = 2437,- Netto  plus die private Krankenversicherung 467,- 
ab 1.7.  3154,- minus 607,- = 2546,- plus PKV 467,-

Also klar eine Verbesserung

Gruß
Air
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« Antworten #14 am: 19. Mai 2011, 20:27:18 »

Also bei gleichem Nettogehalt (erstmal Glückwunsch zu 3020 - hat ja nicht Jeder !!!) beträgt der neue Pfändungsbetrag 555,26 (vorher 583,01). Die Verbesserung liegt da also bei 27,75.

Sofern man natürlich ein höheres Einkommen hat als 3020, liegt hier natürlich erstmal eine Lohnerhöhung vor.
Sofern man bereits vorher 3154 verdient hat, profitiert man natürlich von der angehobenen Mehrbetragsgrenze.
Allerdings sind das die vermutlich seltenen Einzelfälle.  wink
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