Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Schulden & Insolvenz Hilfe Forum 14. März 2010, 22:40:14 *
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Autor Thema: Unser Vermieter läßt uns nicht in Ruhe  (Gelesen 786 mal)
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aisha02020
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« am: 24. Januar 2008, 23:45:10 »

Hallo zusammen!
Aufgrund eines mißglückten Immobilienkaufes (das Haus stellte sich nach dem Einzug als einsturzgefährdet heraus) landeten auch wir im Insolvenzverfahren. Mein Mann hat einige Jahre in seiner Selbständigkeit gut verdient und so ging es irgendwie, die Doppelbelastung aufzufangen.
Im moment befindet sich mein Mann aufgrund eines (nunmehr gewonnenen) Prozesses gegen das Finanzamt noch im Verfahren, ich bin schon in der Wohlverhaltenszeit.
Als unser beider VErfahren noch liefen haben wir unsere ehemalige Wohnung aufgrund von gravierenden Mängeln fristlos gekündigt und sind dort ausgezogen. Unser Vermieter hat uns nach dem Auszug (der noch während des Verfahrens stattfand) zwei Mahnbescheide über 1.zwei Monatsmieten sowie 2.verschiedene (angebliche) Renovierungskosten geschickt. Wir haben damals dem Insolvenztreuhänder diese Mahnbescheide eingereicht. Er hat sie uns zurückgegeben mit der Begründung, daß sich dieser Sachverhalt nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens begründet hat. Nun hat unser ehemaliger Vermieter schon den ersten Prozeß fragwürdig gewonnen. Der zweite Prozeß läuft noch. Was kommt da jetzt auf uns zu? Ich habe so eine Angst davor, daß wir nach Ende der Wohlverhaltenszeit von ihm tyrannisiert werden. War das alles richtig so wie es gelaufen ist?
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paps
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« Antworten #1 am: 25. Januar 2008, 00:05:42 »

ich denke, dass der Th insofern Recht hat, dass es keine Schulden sind, die die Insolvenz betreffen.

Wichtig wäre zu klären, ob die fristlose Kündigung gerechtfertigt war.
Dazu bedarf es erheblicher Mängel (Nichtnutzbarkeit von Sanitären Anlagen oder Küche).

Wenn Sie den richtigen Weg über die Mängelanzeige, Fristsetzung zur Beseitigung, Mietminderung unter der Maßgabe der Beseitigung der Mängel gegangen sind, bestehen gute Erfolgsaussichten auch in einem Prozess zu gewinnen.

Das ganze sollte aber von einem RA oder Mieterverein geprüft werden, damit ihnen nicht noch mehr Kosten entstehen.
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Mfg aus dem "Grünen Herzen" Deutschlands
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Paps ist Initiator einer Selbsthilfegruppe für Schuldner und arbeitet hauptberuflich für die Debeka
martello
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« Antworten #2 am: 07. Februar 2010, 18:45:25 »

ich denke, dass der Th insofern Recht hat, dass es keine Schulden sind, die die Insolvenz betreffen.

Wichtig wäre zu klären, ob die fristlose Kündigung gerechtfertigt war.
Dazu bedarf es erheblicher Mängel (Nichtnutzbarkeit von Sanitären Anlagen oder Küche).

Wenn Sie den richtigen Weg über die Mängelanzeige, Fristsetzung zur Beseitigung, Mietminderung unter der Maßgabe der Beseitigung der Mängel gegangen sind, bestehen gute Erfolgsaussichten auch in einem Prozess zu gewinnen.

Das ganze sollte aber von einem RA oder Mieterverein geprüft werden, damit ihnen nicht noch mehr Kosten entstehen.
Ihr dürft während der Insolvenzzeit keine neuen Schulden machen sonst geht das alles in die Hose.
Da das Gericht euren Vermieter schon einmal recht gegeben hat,sehe ich probleme für euch.
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Feuerwald
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« Antworten #3 am: 07. Februar 2010, 19:17:26 »

Ihr dürft während der Insolvenzzeit keine neuen Schulden machen sonst geht das alles in die Hose.

-> Unsinn.


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martello
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« Antworten #4 am: 07. Februar 2010, 19:45:42 »

Ihr dürft während der Insolvenzzeit keine neuen Schulden machen sonst geht das alles in die Hose.

-> Unsinn.



Bevor Du solch qutsch schreibst solltest Du dich informieren.
Lese erstmal Verhalten während der Verbraucherinsolvenz
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Schulden & Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #4 am: 07. Februar 2010, 19:45:42 »

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« Antworten #5 am: 07. Februar 2010, 19:54:35 »

Bevor man einen user unterstellt Quatsch  zu schreiben, sollte man sich über diesen und sein berufliches Tätigkeitsfeld mal informieren.
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Feuerwald
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« Antworten #6 am: 07. Februar 2010, 19:57:57 »




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Bevor Du solch qutsch schreibst solltest Du dich informieren.
Lese erstmal Verhalten während der Verbraucherinsolvenz

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Das brauche ich nicht zu lesen, das "Verhalten" (die sog. Obliegenheiten) kenne ich auswendig und auch die §§ in den das "Verhalten" drinnen steht, nebst der Kommentierung und Rechtssprechung dazu.

Von Kinderkram aus dem TV halte ich persönlich nicht sonderlich viel. In diesem Forum bleiben solche Kinderkram-TV-Weisheiten deshalb nicht unkommentiert. Wenn Ihnen das nicht schmeckt, ist das Ihre Sache. Ansonsten steht es Ihnen natürlich frei, fundiert Quellen für Ihre Meinung zu liefern, damit man helfen kann, zu einem besseren Verständnis zu gelangen.


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paps
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« Antworten #7 am: 08. Februar 2010, 18:52:04 »



Eine neue Qualität.
Feuerwald mit Quote und Farbe.
Wenn du jetzt vor der ersten quote noch den / wegläßt, wirds ein echtes Zitat.

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