Hallo,
normalerweise melden die Banken in so einem Fall ihre Forderung "für den Ausfall" im Insolvenzverfahren zur Tabelle an.
Das Haus unterliegt in der Regel dem Absonderungsrecht der Bank, die die Zwangsversteigerung dann betreibt und sich eigentlich daraus schadlos halten will.
Wenn es sich lohnt, läßt die Bank auch die Zwangsverwaltung anordnen und schöpft so evtl. Einnahmen ab.
Der in der Zwangversteigerung erzielte Erlös mindert dann ggf. die tatsächlich zu berücksichtigende Forderung, so dass sich dann möglicherweise eine geänderte Verteilungsquote (wenn es denn was zu verteilen gibt) ergibt.
Kommt es nicht zur Versteigerung nimmt die Bank mit der vollen Forderungen an der Verteilung teil.
Die Kreditsumme oder ggf. die teilweise verbleibende Forderung bei erfolgreicher Versteigerung wird dann von der RSB erfasst, d.h. Sie brauchen dafür persönlich nicht mehr aufzukommen.
Allerdings bliebt, so wie ich das verstanden habe, das Haus/Grundstück selbst weiter mit der entsprechenden Hypothek belastet.
Eigentümer des Hauses dürften aber auf jeden Fall Sie bleiben.
Verkaufen oder Verschenken können Sie dann wohl auch weiterhin nur mit Zustimmung der Bank. Schwierig wird das aber sicher ohnehin wegen der Belastungen.
An die Experten:
Das ist mein persönliches Verständnis zu der geschilderten Problematik. Bitte verbessern, wenn es verkehrt ist, was ich geschrieben habe. Bei mir ist es Gott sei Dank nicht so weit gekommen - die Immo ist beim ersten Termin weggegangen ... und ich kriege sie daher niemals wieder

. Hatte auch immer ein bißchen Sch... was wird, wenn ich sie wieder bekomme und dann ja für die laufenden Kosten wieder aufkommen muss. Seitens des TH wäre sicher eine Freigabe erfolgt, weil er ja sonst dafür hätte zahlen müssen.
VG Hoffnung