Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 09:16:10 *
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Autor Thema: Zangsversteigerung nicht erfolgreich, wie gehts weiter nach der WVP?  (Gelesen 1746 mal)
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werner_tom
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« am: 23. April 2010, 07:28:54 »

Hallo,
Ich habe zwar schon einige Antworten hier im Forum gefunden, aber so richtig schlau werde ich daraus nicht.
Vieleicht kann mir jemand das richtig erklären.

Zu meiner Situation:
Ich habe mir 2000 zusammen mit meiner damaligen Frau ein (sehr) altes Haus gekauft.
Nach unserer Trennung 2005 zog ich aus dem Haus aus und wollte das Haus verkaufen, da ich aufgrund der Unterhaltszahlungen nicht mehr in der Lage war, die Raten zu bedienen. Meine Frau stimmte dem Verkauf nicht zu.
Da meine Exfrau der Raten auch nicht bediente, beantragte ich Insolvenz.
Das Haus wurde aus der Insolvenzmasse herausgenommen.
Seit 2008 befinde ich mich in der WVP. Die Bank hat mittlerweile schon 2 mal versucht, das Haus zu versteigern. Jedoch ohne Erfolg.

Was geschieht nach der WVP, wenn das Haus nicht versteigert wird?
Ich möchte das Haus schnellstmöglich loswerden, am besten verschenken. (Jemand Interesse?)

Bin ich dann immer noch Eigentümer des Hauses?
Was bedeutet die "dingliche Schuld" für mich?
Kann die Bank nach meiner WVP irgendwelchen Kosten von mir fordern?
Bin ich solange Eigentümer, bis die Bank das Haus irgendwann versteigert hat (in 50 Jahren) oder kann ich das Haus auch selbst verkaufen und was geschieht mit dem Erlöß?

Es sind doch ein paar Fragen mehr geworden. Ich hoffe, es kann mich hier einer mal richtig aufklären.

Viele Grüße
Thomas


« Letzte Änderung: 23. April 2010, 07:30:52 von werner_tom » Gespeichert
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« Antworten #1 am: 23. April 2010, 08:29:52 »

Hallo,

normalerweise melden die Banken in so einem Fall ihre Forderung "für den Ausfall" im Insolvenzverfahren zur Tabelle an.

Das Haus unterliegt in der Regel dem Absonderungsrecht der Bank, die die Zwangsversteigerung dann betreibt und sich eigentlich daraus schadlos halten will.
Wenn es sich lohnt, läßt die Bank auch die Zwangsverwaltung anordnen und schöpft so evtl. Einnahmen ab.

Der in der Zwangversteigerung erzielte Erlös mindert dann ggf. die tatsächlich zu berücksichtigende Forderung, so dass sich dann möglicherweise eine geänderte Verteilungsquote (wenn es denn was zu verteilen gibt) ergibt.

Kommt es nicht zur Versteigerung nimmt die Bank mit der vollen Forderungen an der Verteilung teil.
Die Kreditsumme oder ggf. die teilweise verbleibende Forderung bei erfolgreicher Versteigerung wird dann von der RSB erfasst, d.h. Sie brauchen dafür persönlich nicht mehr aufzukommen.
Allerdings bliebt, so wie ich das verstanden habe, das Haus/Grundstück selbst weiter mit der entsprechenden Hypothek belastet. 
Eigentümer des Hauses dürften aber auf jeden Fall Sie bleiben.

Verkaufen oder Verschenken können Sie dann wohl auch weiterhin nur mit Zustimmung der Bank. Schwierig wird das aber sicher ohnehin wegen der Belastungen.

An die Experten:
Das ist mein persönliches Verständnis zu der geschilderten Problematik. Bitte verbessern, wenn es verkehrt ist, was ich geschrieben habe.


Bei mir ist es Gott sei Dank nicht so weit gekommen - die Immo ist beim ersten Termin weggegangen ... und ich kriege sie daher niemals wieder juchu. Hatte auch immer ein bißchen Sch... was wird, wenn ich sie wieder bekomme und dann ja für die laufenden Kosten wieder aufkommen muss. Seitens des TH wäre sicher eine Freigabe erfolgt, weil er ja sonst dafür hätte zahlen müssen.

VG Hoffnung

« Letzte Änderung: 23. April 2010, 08:31:40 von Hoffnung » Gespeichert
werner_tom
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« Antworten #2 am: 23. April 2010, 08:57:33 »

Das bedeutet also:
Das die Bank während meiner WVP weiterhin versuchen kann, das Haus zu versteigern?
Nach Ende der WVP "geht das Haus wieder in meinen Besitz über"?
Die Grundschuld wird nicht gelöscht.?
Wenn ich das Haus verkaufe, muss der neue Eigentümer die Grundschuld (ca 150000€) übernehmen?
Wie kann ich das Haus noch loswerden, wenn es keiner kaufen will?

Fragen über Fragen gruebel

Thomas
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« Antworten #3 am: 24. April 2010, 12:39:29 »

Ja, das sieht ganz so aus shocked

So wird das jedenfalls auch hier  http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topic_id=29342& dargestellt.

Hinsichtlich des "Loswerden" googlen Sie doch mal nach "Eigentumsaufgabe" (§ 928 BGB). Dazu wäre aber wahrscheinlich eine weitergehende, ggf. rechtsanwaltliche oder notarielle Beratung angebracht.

VG Hoffnung

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paps
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« Antworten #4 am: 24. April 2010, 20:32:22 »

Das bedeutet also:
Das die Bank während meiner WVP weiterhin versuchen kann, das Haus zu versteigern?
Nach Ende der WVP "geht das Haus wieder in meinen Besitz über"?
Die Grundschuld wird nicht gelöscht.?
Wenn ich das Haus verkaufe, muss der neue Eigentümer die Grundschuld (ca 150000€) übernehmen?

Thomas
so ist es.

Nach der Insolvenz käme dann noch Eigentumsaufgabe in Betracht.
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Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
Buchtipp:"Mir reicht's, ich gehe"

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #4 am: 24. April 2010, 20:32:22 »



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« Antworten #5 am: 09. Juni 2010, 17:24:38 »

 :gruebel:Hab gerade den Beitrag gelesen und hätt da mal eine Frage.Bin in die Insolvenz durch sogenannte Schrottimmobilien gelangt.Eine Eigentumswohnung und Anteile an einem Immobilienfond. Nun weiss ich,dass die Bank versucht die Wohnung zu versteigern. Die Bank vom Immofond hat nichts dergleichen getan.Heisst dass,wenn beide Ihre Schrottimmobilien nicht verkaufen können,zieh ich die PI 6 Jahre durch und hab danach wieder alles am Hals?? Gibt es keine Möglichkeiten der Bank das zurückzugeben.Schliesslich will ich mich doch von all dem befreien und neu starten.Vielen Dank für die Antwort
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