Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 10. Februar 2012, 04:10:36 *
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Autor Thema: kreditraten fressen mich auf - kein geld für lebensmittel!  (Gelesen 1726 mal)
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Moerv


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« am: 29. Juni 2009, 20:03:33 »

hallo liebes forum

die frage mag doof klingen, aber was kann man machen, wenn die kreditraten einen derart auffressen, dass nicht mehr genügend für den lebensunterhalt übrig bleibt? zahle monatlich 350 euro an zwei banken ab und verdiene grad mal 900 euro netto.

die miete kann ich zahlen, aber kleidung ist nicht finanzierbar und lebensmittel sind spätestens ab mitte des monats nicht mehr drin.

kann ich zur arge gehen und nach lebensmittelgutscheinen fragen?

würde ich bei der tafel lebensmittel bekommen, obwohl ich kein ALG II empfänger bin?

lebe echt am existenzminimum, aber möchte irgendwie zurecht kommen. auf ergänzend ALG II habe ich übrigens momentan keinen anspruch,
da ich an der uni immatrikuliert bin. meinen abschluss mach ich voraussichtlich im frühling nächsten jahres.

danke. moerv
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foxtra
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« Antworten #1 am: 29. Juni 2009, 20:27:54 »

Hallo Moerv,

klingt nicht gut. Wie hoch sind die Schulden insgesamt?

Da mit höherem Einkommen aufgrund des Studiums nicht zu rechnen ist, bleibt m.E. nur der Weg in die Insolvenz. Zur Schuldnerberatung gehen, Zahlungen einstellen. Von irgendwas müssen Sie ja schließlich leben.

Lebensmittelgutscheine gibt es - so weit ich weiß - gar keine mehr. Um bei der Tafel Lebensmittel zu bekommen, muss man Bedürftigkeit nachweisen.

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Moerv


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« Antworten #2 am: 29. Juni 2009, 20:35:29 »

meine schulden belaufen sich auf knapp 50.000 euro. bei allen gläubigern handelt es sich um banken.

kann nicht einschätzen, inwieweit die sich kulant zeigen, wenn man nach stundung/ratenreduzierung fragt.

bin ich im sinne des gesetzes bedürftig? wird die tafel sicher nicht interessieren, ob man schulden hat, oder? sie sehen nur ein einkommen von ca. 900 euro netto, was doch für eine alleinstehende person als ausreichend betrachtet wird.
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Insokalle
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« Antworten #3 am: 29. Juni 2009, 20:37:57 »

Was für ein Studium? Berufsaussichten nach Abschluss?
Sicherheiten der Kreditgeber?
« Letzte Änderung: 29. Juni 2009, 20:53:33 von Insokalle » Gespeichert
Moerv


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« Antworten #4 am: 29. Juni 2009, 20:57:32 »

ist ein geisteswissenschaftliches studium, wird nach viel zu vielen semestern abgeschlossen. berufsaussichten hartz 4 würde ich sagen.

bei den studienkrediten sowie dem bafög braucht man keine sicherheiten vorweisen. beim bva und der kfw ist auch ne stundung für max. 2 jahre machbar, bei der deutschen bank wohl eher nicht.

für den einzigen privatkredit wurde ein einkommen von ca. 1100 euro netto als grundlage genommen. hatte zum damaligen zeitpunkt zwei jobs, nun noch einen. die rückzahlung läuft seit februar 2009 störungsfrei, noch.

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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #4 am: 29. Juni 2009, 20:57:32 »



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foxtra
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« Antworten #5 am: 29. Juni 2009, 21:36:20 »

Bei der Schuldenhöhe und den langfristigen Einkommensaussichten würde ich dringend zur PI raten, damit Sie Ihr finanzielles Leben wieder in den Griff bekommen und wieder LEBEN können.

Banken sind i.d.R. kaum zu Vergleichen bereit. Ich würde für das für die Insolvenz notwendige aussergerichtliche schuldenbereinigungsverfahren einen Beratungshilfeschein bei Gericht holen und dann einen Insolvenzanwalt aufsuchen und den damit beauftragen. Kostet 10,- Eigenanteil, geht aber um Längen schneller als bei caritaviten Schuldnerberatungsstellen, da wartet man mitunter Monate.

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Moerv


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« Antworten #6 am: 30. Juni 2009, 09:20:00 »

bekommt man diesen beratungsschein auch, wenn man so wie ich kein alg 2 empfänger ist?
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wiwo
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« Antworten #7 am: 30. Juni 2009, 19:40:21 »

Hallo Moerv,

vielleicht hilft der folgende Link etwas weiter:
http://www.justiz.nrw.de/BS/formulare/beratungshilfe/AG_I_1.pdf

Gruß
wiwo
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Gruß
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« Antworten #8 am: 01. Juli 2009, 16:04:54 »

Ich hab mal gehört, dass es nicht mehr in allen Bundesländer Beratungsscheine gibt. Stimmt das eigentlich?? (zumindest für den AEV, bei anderen Rechtssachen schon)
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Insokalle
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« Antworten #9 am: 01. Juli 2009, 16:28:11 »

ja, es stimmt. Nicht alle Gerichte vergeben Beratungsscheine für AEV.
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Inkassomitarbeiterin
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« Antworten #10 am: 01. Juli 2009, 16:54:02 »

bin jetzt mal unverschämt.

gibt es eine liste mit den einzelnen bundesländern??
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paps
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« Antworten #11 am: 01. Juli 2009, 21:07:23 »

nö, es gibt ja in allen Bundesländern die Beratungsscheine.
Allerdings ist es Auslegungssache, welche Frist der Wartezeit auf einen termin bei einer staatlich geförderten SB angemessen ist.
Hier sind es etwa  9 Monate (oder eine Schwangerschaft) und es gibt keine Scheine.
Im Nachbarkreis sind es bis zu 6 Monate und es gibt Scheine.
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« Antworten #12 am: 02. Juli 2009, 19:44:52 »

ähm,... paps...

Frist der Wartezeit ? Schwangerschaft  wink - ?

Was meinst Du genau mit Termin?

Ich ( in Bayern) habe problemls einen Beratungsschein erhalten.....
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paps
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« Antworten #13 am: 02. Juli 2009, 21:28:37 »

Auf Kinder kann man 9 Monate warten und auf einen ersten echten Beratungstermin bei einer öffentlichen SB eben auch.
Beim ersteren wird der Umfang um die Hüften etwas größer, beim zweiten "nur" die Schulden.
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