"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zum Zitieren von Beiträgen:
Aus Gründen der Übersichtlichkeit sollte nicht der komplette Beitrag eines Users zitiert werden, sondern lediglich der Teil, auf den man sich bezieht. Die Kombination "@ [Username]" kann beim Zitieren ebenfalls hilfreich sein.

Autor Thema: Anrechnung bei Lohnpfändung  (Gelesen 2282 mal)

Silvy

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 1
Anrechnung bei Lohnpfändung
« am: 04. Dezember 2012, 14:42:25 »

Hallo

von meinem Mann wird vom Lohn gepfändet, dies auszurechnen und abzuführen macht die Firma. Nur denke ich nicht richtig, daher habe ich diese dringlichen Fragen:

 :question: Wird dies hinzugerechnet:?

- Erfolgsbeteiligung (gibts nur 1x im Jah)
- Sonderzahlung Netto, sonstige Zulage (gibt es alle paar monate)
- Tarifliche Einmalzahlung (gibt es alle paar monate)
- AG-Aufwand einm. Netto (gibt es alle paar monate)

Komisch war es bei der AG-Aufwand einm.Netto, da es in einem Monat nicht dazugerechnet worden ist und 4 Monate später dan schon.

Wäre für Antworten sehr dankbar.

silvy
Gespeichert
 

paps

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 14
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6471
Re: Anrechnung bei Lohnpfändung
« Antwort #1 am: 06. Dezember 2012, 21:43:26 »

so wie Sie es schreiben zunächst ja.

Allerdings müßte man den begriff Sonderzahlung und AG-Aufwand näher erläutern
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz