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Autor Thema: Insolvenzverfahren die Lösung?  (Gelesen 2271 mal)

Lilie

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Insolvenzverfahren die Lösung?
« am: 05. Dezember 2010, 13:14:58 »


guten tag,

mein vater steckt in folgender zwickmühle und wir sind sehr verzweifelt, weil wir nicht wissen, wie man die situation am besten meistert:

ihm gehört ein haus (2 wohneinheiten in eigennutzung + gaststätte im eg, ebenfalls in eigennutzung), was zwar abbezahlt ist, jedoch
steht die bank im grundbuch und dadurch, dass das geschäfts-girokonto seit einiger zeit mit 70.000 € im minus steht, sollte nun eine zwangsversteigerung
einberaumt werden. der verkehrswert des hauses beläuft sich auf ca. 220.000, jedoch haben wir die sorge, dass bei einer versteigerung nur ca. 120.000 erzielt werden...
da zu den 70.000 € schulden bei der bank noch weitere 30.000 € schulden bei verschiedenen gläubigern hinzukommen, befürchten wir, dass inkl. verfahrensgebühren
nach der versteigerung nichts mehr übrig bleibt. somit stünden meine eltern auf der straße und müssten sich neue arbeitsstellen, sowie eine neue wohnung suchen.

folgende vermögen sind bei meinem vater vorhanden: 

- das beschriebene haus
- lebensversicheurung (auszahlung 2015 ca. 60.000)
- geschäftsinventar (rechnerisch ca. 25.000, aber real vermutlich max. 5.000 aufgrund der nachfrage erzielbar)
- wohncaravan als feriendomizil (wert ca. 8.000)
- zwei autos (wert ca. 8.000 und 4.000)


nun meine frage: ist ein insolvenzverfahren der beste weg? welche vermögenswerte fließen alle in die insolvenzmasse ein?
können meine eltern irgendwie im haus wohnen bleiben und die gaststätte weiter betreiben oder würde das haus auch im insolvenzverfahren versteigert?

ich freue mich sehr über antworten.
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Feuerwald

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Re: Insolvenzverfahren die Lösung?
« Antwort #1 am: 05. Dezember 2010, 14:13:59 »

nun meine frage: ist ein insolvenzverfahren der beste weg?

- gegenwärtig wohl kam, da Haus, Lebensversicherung, Autos etc. pp. in der Insolvenz ebenso verwertet werden. 

können meine eltern irgendwie im haus wohnen bleiben und die gaststätte weiter betreiben oder würde das haus auch im insolvenzverfahren versteigert

- hier müsste geprüft werden, ob sich die Gaststätte wirtschaftlich trägt. Denn irgendwo müssen die Schulden ja herkommen. Zudem wurde wohl alles versäumt, was man so versäumen kann, denn wenn die Bank schon die Zwangsversteigerung angesetzt hat, ist viel Zeit verschenkt worden. Es ist wie so oft nun die  letzte Sekunde, wenn nicht  schon zu spät.

Ist die Lebensversicherung, Autos usw.  an die Bank oder sonst jemanden abgetreten bzw. sicherungsübereignet?




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Lilie

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Re: Insolvenzverfahren die Lösung?
« Antwort #2 am: 05. Dezember 2010, 14:30:44 »


hallo feuerwald und danke für die schnelle antwort.

nein, bis auf das haus ist nichts belastet oder sicherungsübereignet.
die zwangsversteigerung ist auch noch nicht angesetzt... der fall liegt in der zwangsverwaltung bei der bank und die zwangsvollstreckung soll demnächst
anberaumt werden. es sei denn wir verkaufen das haus vorher noch aus eigener kraft.
ich habe mal etwas gelesen, dass z.b. eine lebensversicherung nicht entzogen wird, wenn man in der insolvenz ist... ist dies folglich eine fehlinformation?

welche wege gäbe es denn, dass haus zu behalten?
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Feuerwald

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Re: Insolvenzverfahren die Lösung?
« Antwort #3 am: 05. Dezember 2010, 14:40:48 »

... ist dies folglich eine fehlinformation?

- ja, das ist eine Fehlinformation. Es sei denn, die LV wäre bereits in eine unpfändbare Lebensversicherung umgewandelt, was bei alten LV allg. nicht der Fall ist. Eine Umwandlung kurz vor einem Insolvenzverfahren ist allg. strittig und kann der Anfechtung unterliegen.

 
Rechnet man die freien Vermögenswerte zusammen, wäre eine Insolvenz zu gegenwärtigen Zeitpunkt sicherlich nicht der goldene Ausweg.

Hier muss man jetzt prüfen, ob sich die Gaststätte (und ggf. die Immo insg.) wirtschaftlich trägt. Darauf aufbauend wären dann Lösung zu suchen, sei es mit der Bank, sei es unter Einsatz des ohnehin der Pfändung unterliegenden Vermögens, sei es die Weiterführung der Gaststätte oder ein freihändiger (Teil-)Verkauf. 
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