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Autor Thema: Schlamperei durch RA und Rechtsschutzversicherung  (Gelesen 1927 mal)

wiwo

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Schlamperei durch RA und Rechtsschutzversicherung
« am: 19. Februar 2009, 10:49:24 »

Hallo und liebe Grüße an alle,

bin zum ersten Mal im Forum aktiv und möchte kurz mein Problem schildern:

Durch einen verlorenen Berufungsprozess bzgl. eines Immo-Betruges im Jahre 2006 vor dem Landgericht Saarbrücken übermittelte mir das LG einen Kostenfestsetzungsbeschluss in Höhe von knapp 5.000 Euro. Da Deckungszusage meiner RSV vorlag sendete ich diesen KFB meinem Anwalt, den dieser an meine RSV weiterleitete mit der Bitte um Kostenübernahme. Mein Anwalt kann die Weiterleitung an die RSV auch belegen, die RSV behauptet nun aber, dass ihr der KFB bzw. die jetzt über 6.200 Euro hohe Kostenrechnung erst im Januar 2009 übermittelt wurde.

Nun streiten sich mein Anwalt und die RSV darum, wer die Differenz von 1.200 Euro an den GL zu zahlen hätte. Meinem Anwalt werfe ich vor, dass er erneute Forderungen des GL aus den Jahren 2007 und 2008, welche ihm von mir nachweislich zugesendet wurden, der falschen Akte zugeordnet hat und eine Weiterleitung an die RSV deshalb nicht erfolgt ist. Er beruft sich jedoch darauf, dass er den KFB nachweislich im Jahre 2006 der RSV vorgelegt und um Begleichung der Kosten gebeten hat. Eine Überprüfung, ob gezahlt wurde, fand nicht statt und die Akte wurde geschlossen.

Nun musste ich im November 08 wegen dieser Angelegenheit eine EV abgeben und im Januar 09 wurde mir durch den GL mein Konto gepfändet, welches mir nun bis zum Pfändungsfreibetrag zwar wieder zur Verfügung steht, jedoch von meiner Bank nach 40 Jahren gekündigt wurde. Nachdem ich meinen RA darüber informiert hatte, dass ich nach erneuter Deckungszusage durch meine RSV evtl. von einem anderen RA überprüfen lasse, wer hier nun geschlampt hat, gibt mir mein derzeitiger Anwalt nun die Hauptschuld an der ganzen Angelegenheit und behauptet, es sei ja schließlich nicht seine Aufgabe gewesen, Kostenforderungen des Gerichtes an meine RSV weiterzuleiten.

Nun meine Frage: wie sollte ich in dieser Angelegenheit weiter vorgehen, damit ich die Lohnpfändung schnellstmöglich vom Tisch bekomme?

Vielen Dank für's Lesen und Entschuldigung, wenn der Beitrag etwas länger geraten ist.

Gruß
wiwo
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wiwo
 

paps

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Re: Schlamperei durch RA und Rechtsschutzversicherung
« Antwort #1 am: 19. Februar 2009, 18:53:48 »

Möglich wäre eine Anfrage bei der Anwaltsskammer zum weiteren Vorgehen bezüglich der Schuldfrage.

Liegt die Schuld bei der Kanzlei, könnte die Haftpflicht des Anwaltes einspringen.


Mit welcher  Begründung lehnt die Versicherung die Zahlung ab?
Wurde eventuell etwas nachgefordert, was bisher nicht vorlag?


Die Kontopfändung werden Sie entweder durch einen Vergleich oder durch Zahlung der Restsumme los.
« Letzte Änderung: 19. Februar 2009, 18:55:47 von paps »
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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