"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zum Einstellen neuer Themen:
bitte wählt eine aussagekräftige Überschrift! Titel wie "Bitte helft mir!", "Ich habe Schulden!", "WICHTIG!", "Was meint Ihr?" o. ä. werden erfahrungsgemäß seltener beachtet / aufgerufen und sind nicht erwünscht. Ebenfalls nicht erwünscht sind Überschriften, die ausschließlich neugierig machen sollen und gegenteiligen Inhalt aufweisen. Dies schließt auch den Einsatz von durchgehender Großschreibung in Überschriften ein.

Autor Thema: Steuerrückerstattungen in der wohlverhaltensphase  (Gelesen 2848 mal)

Sveniboy

  • Grünschnabel
  • **
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 25
Steuerrückerstattungen in der wohlverhaltensphase
« am: 30. Januar 2012, 19:56:01 »

hallo dieses ist eine ernste frage die mir persönlich kopfzerbrechen bereitet.
ich bin seit 2009 in der ninsolvenz musste letztes jahr rückertsattungen abtreten ab dieses jahr behalten .

werde in diesem jahr auch etwas wiederbekommen und nun zum thema ich gehe arbeiten habe nen gehalt logisch
wenn jetz aber die steuer rückertattung kommt die ich ja behalten darf .

zum beispiel habe 1030 euro netto und bekomme dann aber auch noch ne steuer rückertsattung von sagen wir mal 500 euro muss ik da jetz irgendwie was abtreten oder kann ich da alles behalten wäre um ne antwort sehr dankbar










Gespeichert
 

Der_Alte

  • Gast
Re: Steuerrückerstattungen in der wohlverhaltensphase
« Antwort #1 am: 30. Januar 2012, 20:23:49 »

In der Wohlverhaltensphase können Sie die Steuererstattung behalten, es sei denn, im Aufhebungsbeschluss ist Nachtragsverteilung vorbehalten worden.

Schauen Sie in den Beschluss, mit dem das Verfahren beendet (aufgehoben) worden ist. Wenn dort nichts steht dürfen Sie über das Geld freihändig verfügen.
Gespeichert
 

Sveniboy

  • Grünschnabel
  • **
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 25
Re: Steuerrückerstattungen in der wohlverhaltensphase
« Antwort #2 am: 30. Januar 2012, 20:38:28 »

ja das weiss ich ja meine angst is nur jetz wenn ich mein lohn erhalte wo nix pfändbar is und dann plus die steuer rückeratttung aufs konto bekomme das die das zusammen rechnen und daraus was pfändbares bilden.
Gespeichert
 

Der_Alte

  • Gast
Re: Steuerrückerstattungen in der wohlverhaltensphase
« Antwort #3 am: 31. Januar 2012, 06:34:58 »

Eine Verrechnung bzw. Zusammenrechnung von Gehalt und Steuererstattung ist nichts zulässig. Sie brauchen da nichts zu befürchten.
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz