Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
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| Submitted By: Dauerstress Date: 27. Oktober 2016, 23:34:23 Views: 715 |
Ein Mietinteressent, gegen den ein Privatinsolvenzverfahren eröffnet ist, muß einem Vermieter seine Lage vor Abschluß eines Mietvertrags ungefragt mitteilen. Andernfalls darf der Vermieter den Vertrag später wegen arglistiger Täuschung kündigen. Das geht aus einem Beschluß des Landgerichts Bonn (Az. 6 S 226/05) hervor, über den die Fachzeitschrift "NJW-Rechtsprechungsreport Zivilrecht" berichtet. Ein künftiger Vermieter müsse wissen, daß dem Bewerber nur noch pfändungsfreie Einkommensteile zustehen. Sonst laufe er Gefahr, bei Mietrückständen leer auszugehen. In dem Fall hatte ein Mietinteressent verschwiegen, daß gegen ihn ein privates Insolvenzverfahren eröffnet worden war. Zudem war ihm wegen Mietschulden seine bisherige Wohnung gekündigt worden. Das Gericht befand, der Mieter hätte beides von sich aus mitteilen müssen. Denn der Vermieter müsse frei entscheiden können, ob er das Risiko eingehen wolle oder nicht, sagten die Richter. Und schon bei einer Privatinsolvenz allein bestehe ein hohes Ausfallrisiko für die Miete. dpa Aus der Berliner Morgenpost vom 6. Mai 2006 |
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