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Versagung der Restschuldbefreiung bei Nichtanzeige einer Arbeitsaufnahme

Submitted By: Dauerstress Date: 27. Oktober 2016, 23:38:55 Views: 879

Die Restschuldbefreiung ist wegen der Nichtanzeige einer Beschäftigungsaufnahme gem. § 295 Abs. 1 Nr. 3, 296 InsO auch dann zu versagen, wenn der Schuldner nur ein unpfändbares Einkommen erzielt.
Die Anzeige der Beschäftigungsaufnahme erfolgt nicht unverzüglich, wenn zunächst die Probezeit abgewartet wird.

AG Kempten, Beschl. v. 12.09.2005

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