Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
- 03. August 2026, 07:01:11
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| Submitted By: Dauerstress Date: 27. Oktober 2016, 23:38:55 Views: 879 |
Die Restschuldbefreiung ist wegen der Nichtanzeige einer Beschäftigungsaufnahme gem. § 295 Abs. 1 Nr. 3, 296 InsO auch dann zu versagen, wenn der Schuldner nur ein unpfändbares Einkommen erzielt. Die Anzeige der Beschäftigungsaufnahme erfolgt nicht unverzüglich, wenn zunächst die Probezeit abgewartet wird. AG Kempten, Beschl. v. 12.09.2005 |
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