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Was mache ich mit meinen Schulden (Teil 1)?

Submitted By: Dauerstress Date: 27. Oktober 2016, 23:44:58 Views: 992

Überschuldung - was ist das
Schulden sind heute nichts Ehrenrühriges mehr. Mit der zunehmenden Kaufkraft der privaten Haushalte und dem Vertrauen auf ein regelmäßiges Einkommen veränderte sich auch das Verhältnis der Bevölkerung zu Krediten. Mehr und mehr werden Konsumgüter, Immobilien und auch andere Käufe durch Darlehen finanziert. Ihre Aufnahme ist unproblematisch - sofern:

    genügend finanzieller Spielraum für die Rückzahlung der Raten bleibt und
    bei der Kreditaufnahme einkalkuliert wird, dass einmal unvorhersehbare Zusatzausgaben auftreten können oder erwartete Einnahmen plötzlich ausbleiben.

Ist dies jedoch nicht gesichert und reicht das monatliche Einkommen dauerhaft nicht aus, die fixen Lebenshaltungskosten sowie fällige Raten und Rechnungen zu bezahlen, ist Überschuldung eingetreten. Überschuldung macht Angst, macht handlungsunfähig, führt auch zur psychosozialen Verunsicherung.

Wie kommt es zu Überschuldungen?

Häufigster Auslöser solch einer Notlage ist das Eintreten eines oder mehrerer kritischer Lebensereignisse. Hierzu gehören der plötzliche Verlust des Arbeitsplatzes, eine Ehescheidung oder die Trennung von geliebten Personen, eigene Krankheit oder der Tod naher Angehöriger. Vielfach rühren daraus Depressionen, Antriebsverlust, Orientierungslosigkeit und das Fehlen einer Lebensperspektive. Verstärkt werden solche Schicksalsschläge durch Probleme, wie die mangelnde Fähigkeit, mit Geld umzugehen, oder eine Anfälligkeit gegenüber Werbepraktiken von Anbietern. Die Folge sind weitere Tiefschläge: Gleichen die monatlichen Einnahmen die monatlichen Ausgaben nicht mehr aus, sperrt die Bank das Girokonto. Die Mahnungen häufen sich, die Kündigung der Wohnung droht und der Gerichtsvollzieher steht vor der Tür. Die daraus folgende Angst macht viele Menschen erst recht handlungsunfähig.

Ist ein Schuldenberg der Anfang vom Ende?

Nein, das ist er nicht. Alle Fälle haben die Chance für einen Neubeginn! Zum einen leistet ein ganzes System an professionellen Beratungsstellen den Betroffenen konstruktiven Beistand. Sie helfen ihnen, ihre Schulden zu tilgen und Ihr Privatleben neu zu ordnen. Zum anderen ermöglicht das seit 1999 geltende Verbraucherinsolvenzrecht mit seinen zum 01.12.2001 in Kraft getretenen Änderungen auch in hohem Maße überschuldeten Privathaushalten, nach Erteilung der Restschuldbefreiung wieder mit schwarzen Zahlen zu haushalten. Dies setzt zwar ein langwieriges und nicht ganz einfaches Verfahren voraus, doch es gibt Betroffenen reale Hoffnung auf einen echten Neuanfang. Eine wichtige Voraussetzung ist die offene Zusammenarbeit und das Vertrauen zwischen Überschuldeten und Beratungskräften der Schuldnerberatung.

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