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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: P-Konto Guthaben gesperrt! Was passiert jetzt ... was kann auf mich zu kommen???  (Gelesen 3007 mal)

Monte

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Hallo zusammen,

ich habe zwar schon einige Beiträge hier im Forum gelesen, aber noch keinen passenden Beitrag zu meinem aktuellen Problem gefunden. Ich hoffe das mir jemand weiterhelfen kann :neutral:!?!

Vorab ... Ich habe seit Juli 2012 das Verbraucherinsolvenzverfahren eröffnet!
Ich versuche Euch mein Problem zu schildern bzw. wie es dazu gekommen ist.
Ich weiß "Dummheit/Unwissen schütz vor Strafe nicht!"

Ich habe im Juli meine Umschulung beendet und direkt im Anschluss meinen jetztigen Job angefangen. Im Juli hatte ich auch den Termin mit meinem Treuhändler, bei mir zu Hause. Für die Zukunft sollte ich jegliche Änderungen seiner Sekretärin mitteilen, zudem auch jeden Monat die Quittung meiner Mietzahlung. Da ich ein kleines Apartment von einem Bekanntes meines Vaters angemietet habe, kam er meiner Bitte nach und informierte meinen Vermieter nicht.

Ich bekam ich Meldung von der Arge, das sie einige Angaben (Std./Gehalt u. Fahrstrecke von 60KM täglich) von meinem Arbeitgeber angefordert haben und dann geprüft wird in welchem Rahmen mir das Einstiegsgeld zusteht.
Ich habe mich wegen ein paar Fragen telefonisch mit der Sekretärin von meinem Treuhändler in Verbindung gesetzt und Ihr auch erzählt das ich ein solches Schreiben von der Arge bekommen habe. Sie meinte, ich müsste die Arge davon in Kenntnis setzen das ich das Inso-verfahren eröffnet habe.
Bekam jedoch schon 1-2 Tage später einen Bescheid über ca. 450€ Eingliederungszuschuß für 6 Monate. Ich habe daraufhin sofort persönlich ein Schreiben bei der Arge abgegeben, in der ich sie über meine Privatinsolvenz informiert habe. Wenige Tage später kam ein neuer Bescheid über 260€ Eingliederungszuschuß für die ersten 6 Monate. Ich wollte die Änderung der Sekretärin telefonisch mitteilen, aber da sie immer nur erreichbar war wenn ich arbeiten musste und im Job echt viel (bis zu 200Std.) abverlangt wird, habe ich das erst vor mich hergeschoben ... dann waren die im Urlaub und dann geriet es in Vergessenheit :heulen:.

Habe also die letzten 6 Monate immer mein Gehalt (Freibetrag/AG führt jeden Monat die Pfändung ab), das Einstiegsgeld und 50€ von meinem Dad für einen Kabelvertrag. Im Dezember hatte ich das erste mal eine sperre über mein Guthaben, aber übers Telefon hat die Bankberaterin mir keinen Grund genannt, nur das ich wieder ganz normal verfügen kann. Ende letzter Woche wieder das gleiche, konnte kein Geld abholen und in der Bank sagte mir die Beraterin, das mein Konto gesperrt ist da ich schon über den Freibetrag verfügt habe und das Geld jetzt abgeführt werden wird. Hatte immer etwas Geld gespart, zudem kam noch mein Gehalt, das letzte Einstiegsgeld und eine Rückzahlung von meiner alten KFZ - Versicherung über 200€. Mein aktueller Kontostand ist ca. 1.700€! Ich war geschockt und zog erst mal wieder ab!
Habe dann erst mal versucht mich hier im Netz weiter zu informieren! Demnach wird mir ja der Freibetrag von 1038€ im Februar wieder freigeschaltet. Aber was ist mit dem Rest? Was passiert, wenn der Treunhändler die Summer überwiesen bekommt? Ich habe das Geld eigentlich schon abgeschrieben, obwohl ich für die Reparatur/Tüv für den Wagen den ich für meine Arbeitsstrecke brauche gespart habe und gerade nicht weiß wie ich das bewältigen soll. Kann nicht ewig den Wagen einer Freundin nutzen und bei ihr wohnen, damit ich täglich zur Arbeit komme, aber noch mehr Angst habe ich davor was jetzt auf mich zu kommt!
Habe schon den Ratschlag bekommen mit meinen Gehaltsabrechnung, woraus man ersehen kann das man schon von meinem Gehalt pfändet wird, zu meiner Sparkasse zu gehen und sie daraufhin zu weisen das eine Doppelpfändung vorliegt. Aber das trau ich mich nicht! Sicherlich wäre es anders, wenn ich damals die Sekretärin angerufen hätte! Ich weiß noch nicht mal, ob das mit dem neu berechneten Einstiegsgeld vielleicht doch ok ist. Lese immer nur von dem Freibetrag von 1038€ und auch wenn zeitlich begrenzte Leistungen teilweise freigestellt werden, weiß ich eben nicht ob dies dazu gehört. Habe aber jetzt Angst, mich bei dem Treuhändler darüber zu informieren.

Kann mir bitte jemand weiterhelfen und mir sagen was passiert und was ich vielleicht noch machen kann?
Habe im Oktober, November und Dezember jeweils über meinem Freibetrag hinaus, über Geld vom Konto verfügen können. Im Dezember wurde es gesperrt, aber nicht abgeführt und zum ersten wieder frei geschaltet.
Auch wenn ich nicht weiß wie ich bald zu meiner Arbeit hinkommen soll, wenn das Geld über dem Freibetrag an den Treuhändler überwiesen wird ... aber noch viel schlimmer wäre, wenn die Insolvenz nicht weiterlaufen würde!

Das ist sicherlich sehr viel Text, aber wollte Euch meine Lage genau erklären!
Wäre über ein paar Infos und Ratschläge wirklich sehr dankbar! Vielleicht kann mir hier jemand helfen?


Lieben Gruß
Monte
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Neustart2011

  • Gast

Das ist das leidige Problem mit dem P-Konto. ...hier schon häufig diskutiert. Die einfachste Lösung: Informieren sie ihren TH, dass sie beabsichtigen, ein neues Konto zu eröffnen und ihn bitten dieses frei zu geben. Dann eröffnen sie ein neues Konto. KEIN P-KONTO..das brauchen sie nach Insolvenzeröffnung nicht! Ihr TH wird dieses Konto frei geben und dann sollte es keine Probleme mehr geben.

Das P-Konto Problem lässt sich schwer lösen da die Bank selber die Sache nicht versteht und sie immer nur über den Schutzbetrag verfügen können und wenn dieser durchschnitt aufgebraucht ist das mit dem Übertag auf den nächsten Monat irgendwie nicht klappt.
Es ist nicht ihre Schuld dass die Bank dicht macht, es liegt an der schwammigen gesetzgebung.

Ihr TH erhält den pfändbaren Betrag direkt von der ARGE bzw. vom Arbeitgeber...von ihrem Konto steht ihm nichts mehr zu. Versuchen sie mit ihm zu reden dass er ihnen das von der Bank abgeführte Geld erstattet...wird aber nicht einfach....die meisten Blocken und sind nicht zuständig.


Die 50€ von ihrem Vater sollten sie nicht aufs Konto zahlen lassen...dieser Betrag würde zur Masse gezogen.Aufpassen dass der TH da nicht stinkig wird. lassen sie sich den Betrag in Bar auszahlen oder lassen sie ihren Vater den Kabelanschluss direkt bezahlen.
Sie sollten auch auf ihrem Konto kein Geld sparen. Rein theoretisch wäre dies durch den TH pfändbar....das ist aber von TH zu TH unterschiedlich....meinem war es egal. Auch die Erstattung der KFZ Versicherung gehört zur Masse und steht dem TH zu. Für solche Erstattungen nutzt man das Konto eines guten Freundes.

Der Freibetrag auf dem P-Konto ist bei Inso eröffnung nicht mehr anzuwenden ...jetzt gilt die Pfändungstabelle, gestaffelt nach ihrem Einkommen und unterhaltsberechtigten Personen.

Schnell weg mit dem P-Konto
« Letzte Änderung: 28. Januar 2013, 19:53:59 von Neustart2011 »
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Der_Alte

  • Gast

Die Banken begreifen es wirklich häufig nicht.

Fordern Sie die Bank auf, das Konto sofort wieder freizugeben, da die Verfügungsgrenze nur gilt, wenn der Bank ein aktueller Pfändung- und Überweisungsbeschluss vorliegt. Nur in diesem Fall ist die Bank berechtigt die über die Pfändungsgrenze hinausgehenden Guthaben einzubehalten.

Die Bank enthält Ihnen damit widerrechtlich Guthaben vor.

Da Sie in der Insolvenz kein P-Konto brauchen teilen Sie der Bank mit, dass Sie ab sofort das Konto nicht mehr als P-Konto geführt haben wollen und die Bank die Umwandlung in ein gewöhnliches Guthabenkonto vornehmen soll. Ansonsten einfach versuchen, die Bank zu wechseln.
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Monte

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@Neustart 2011 & Der_Alte ... vielen lieben Dank für Eure Antworten!!!

Das liest sich einfacher, als es das vielleicht ist ... !?! Zumindest raubt es mir seit 5 Tagen den Schlaf!

Mir schwirren trotzdem noch jede Menge Fragen und Ängste durch den Kopf!
Ich weiß leider nicht ob von der Arge etwas abgeführt wird. Es wurde mir einfach nur ein neuer Bescheid zugeschickt, in dem auch leider nicht hervor geht das etwas abgeführt wird. Ich hatte eine Pfändung auf meinem alten Guthabenkonto bei der Sparkasse, danach habe ich das Konto in ein P-Konto umwandeln lassen.
Gibt diese Pfändung dann auch auf dem neuen P-Konto?
Ich habe einfach Angst das ich das Einstiegsgeld auch in reduzierter Form doch nicht hätte erhalten dürfen und das der Treuhändler dadurch das Insolvenzverfahren kippt. Ich könnte mir so in den .... beißen, dass ich nicht noch mal bei der Sektretärin angerufen habe, dass ich das bei Seite geschoben habe.
Falls dem so ist, würde der TH ja sicherlich bei Überweisung von der Bank diese Informationen bekommen. Und was passiert dann? Selbst wenn ich den TH um eine Freigabe bitten würde, würde er das Konto ja vor der Freigabe prüfen. Werden die Zahlungen laut Pfändungstabelle durch die Bank, mich oder den TH getätigt? Das mein Dad mir monatlich 50€ überweist, ist dem TH von Anfang an bekannt. Das lief ja schon ein ganze Weile vor unserem Termin. Ganz ehrlich, ich bin davon ausgegangen das ich die Rückzahlung der Versicherung behalten kann, da ich sie ja auch vorher eingezahlt hatte.
In 3 Tagen wird der Betrag ja an den TH abgeführt. Gibt es für mich noch Chancen das Geld zu bekommen oder was machen ich am besten um alles ohne weitere Probleme zu lösen?

Lieben Gruß
Monte


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Neustart2011

  • Gast

In 3 Tagen werden sie es nur mit viel Glück schaffen. Die Pfändung auf dem Konto ist mit Insolvenzeröffnung hinfällig. Ich gehe davon aus, dass die ARGE im neuen Bescheid den pfändbaren Anteil berücksichtigt hat. Da sie ja auch ihr Einkommen kennt und vermutlich zusammengerechnet hat?)
Der TH kann das Verfahren nicht "kippen". Am besten vereinbaren sie einen termin mit ihm und schildern den Sachverhalt. Im schlechtesten Fall müssen sie ihm die 200€ auszahlen...das geht aber solange wie das Verfahren läuft. Einzelvollstreckungen sind im eröffneten Verfahren nicht zulässig. Ich gehe auch davon aus, dass die bank soweit alles richtig gemacht hat, nur halt das Problem mit dem P-Konto leider besteht. Ihr TH scheint ja, auf grund der Tatsache, das er ihnen die 50 Euro lässt umgänglich zu sein. Ein offenes Gespräch kann da weiterhelfen. Schlimmes wird ihnen nicht passieren. wenn sie nicht sicher sind, was da im Hintergrund mit dem Konto läuft und sie nichts von der Bank erfahren, machen sies so wie schon gesagt, ein neues Guthabenkonto eröffnen, Konto freigeben lassen, Arbeitgeber und Arge neue Kontonummer mitteilen....und sie werden sehen, im Nachhinein waren die ganzen Sorgen umsonst.

Zahlungen laut pfändungstabelle werden in der Regel direkt vom Arbeitgeber bzw. Arge abgeführt, wobei hier noch Informationen fehlen, wie hoch ihr Nettoeinkommen ist . Es muss auch seitens des Gerichtes darüber entschieden werden ob die beiden Einkünfte zusammengelgt werden oder nicht...da hilft Ihnen DER ALTE genauer weiter.
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Insokalle


- Werden die Zahlungen laut Pfändungstabelle durch die Bank, mich oder den TH getätigt?

Das geht nicht, weil die Pfändungstabelle mit dem Bankkonto nichts zu tun hat. Die Pfändungstabelle ist nur für Arbeitseinkommen u.ä.
Die Probleme mit dem P-Konto wurden hier schon ziemlich breit getreten. Es gibt nun mal Banken, die die über dem Sockelfreibetrag liegende Gelder an den IV auszahlen. Was dann helfen könnte, wäre ein Pfändungsschutzantrag bei Gericht (§ 850k ZPO). Das wäre vielleicht auch in drei Tagen möglich.

Die Umwandlung in ein normales Konto wäre auch möglich. Nur wird nicht jede Kontopfändung eines Gläubigers mit Verfahrenseröffnung hinfällig. Das sollte zunächst geprüft werden und im zweiten Schritt sollte der Gläubiger die Pfändung zurückziehen.

Die Pfändung gilt natürlich nicht für ein neues Konto. Man kann nur ein P-Konto haben. Wenn das neue Konto unbedingt ein P-Konto sein soll, muss zuvor das andere umgewandelt werden. Wenn Sie ein neues Konto einrichten wollen, würde ich es als normales Konto laufen lassen.


Die Sache mit der Arge scheint ein anderes Problem zu sein. Die Bewilligung hätten Sie dem IV mitteilen müssen. Insolvenzrechtlich wäre es übrigens Aufgabe des IV gewesen, die Arge zu informieren. Die Auskünfte der Sekretärin waren nicht besonders glorreich.

Sie könnten versuchen aufzuklären, was der Grund für die Neufestsetzung ist. Ggf. muss Widerspruch gegen den Bescheid eingelegt werden.
Ganz sicher ist ein pfändbarer Teil bei der Festsetzung nicht berücksichtigt worden. Das kann schon rechnerisch nicht gehen, außerdem kann es nicht zulässig sein.

Da es keinen Gerichtsbeschluss über die Zusammenrechnung des Lohnes mit dem Eingliederungszuschuss gibt (den gibt es nur auf Antrag des IV), muss jedes Einkommen für sich betrachtet werden. Der Zuschuss wird mE wie Lohn behandelt, dann wäre bei der geringen Höhe nichts pfändbar.

Der Zuschuss landet auf Ihrem Konto und erhöht natürlich das Guthaben, das dann wiederum beim IV landen könnte, s.o.
Ich denke, das wird man bei dem Pfändungsschutzantrag berücksichtigen müssen genau wie einen fehlenden Zusammenrechungsbeschluss.


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Feuerwald

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"In 3 Tagen werden sie es nur mit viel Glück schaffen. Die Pfändung auf dem Konto ist mit Insolvenzeröffnung hinfällig. "

-> aufpassen. Die K-Pfändung ist nicht automatisch hinfällig, die wirkt weiter. Wenn dann das P-Konto umgewandelt wird, ist das liebe Geld verloren.
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