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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: arbeiten in der wohlverhaltensperiode ,bruache mal hilfe  (Gelesen 4804 mal)

milva123

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hallo erstmal..

ich bin seit kurzem in der wohlverhaltensperiode,diese geht noch bis 2014.


nun bekam ich post vom treuhänder und ich soll mich um eine ganztagsarbeitsstelle bemühen.

ich arbeite seit 23 jahren beim gleichen arbeitgeber,aber nur 21 std. in der woche und verdiene ca 1000 euro im monat.
muss ich jetzt meine halbtagsstelle wirklich aufgeben die ich schon so lange habe ?verdiene ja auch nicht ganz so schlecht dort.das problem ist halt ich kann die stunden nicht aufstocken und einen nebenjob kann ich auch nicht machen da ich nie weiss wie ich arbeiten muss,manchmal werde ich auch angerufen ob ich schon früher anfangen kann oder in die andere schicht wechseln...

was mache ich denn nun?
bin gespannt auf eure hilfe..
liebe grüße,milva
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BlueVision

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Re: arbeiten in der wohlverhaltensperiode ,bruache mal hilfe
« Antwort #1 am: 31. Mai 2010, 15:24:27 »

Leider ist es so, dass man sich um eine angemessene (Vollzeitbeschäftigung) bemühen muss um somit die bestmöglichen Verdienstmöglichkeiten zu erreichen, es sei denn, man ist gesundheitlich eingeschränkt. Nachzulesen in den Obliegenheiten des Schuldners §295 InsO

Deine Bemühungen müssen nachweisbar sein, sprich Absagen der Firmen, wo du dich beworben hast und Co.
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alice

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Re: arbeiten in der wohlverhaltensperiode ,bruache mal hilfe
« Antwort #2 am: 31. Mai 2010, 17:24:25 »

Hallo,

ich habe zu diesem Thema auch eine Frage.
Muß man sich um eine Vollzeitstelle bemühen, wenn man alleinerziehend und die Kinder noch in der 2 und 5. Klasse sind?
Ich arbeite 63%, muß allerdings nichts abgeben, da ich noch unter dem Satz verdiene.
Mein Treuhänder hat sich allerdings noch nie (außer am Anfang ein Mal) gemeldet.

Viele grüße
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BlueVision

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Re: arbeiten in der wohlverhaltensperiode ,bruache mal hilfe
« Antwort #3 am: 31. Mai 2010, 18:09:33 »

Zur Kinderbetreuung gab es ein Urteil, siehe hier

Das der Treuhänder sich nicht meldet kenne ich nur zu gut. Ich persönlich habe ihn nur einmal bei Eröffnung meiner Insolvenz gesehen und danach nie wieder, selbst am Telefon hat er sich immer verleugnen lassen. eigentlich soll der Treuhänder ja für die Schuldner da sein und ihnen den richtigen Weg zeigen, allerdings sieht die Praxis anders aus.
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milva123

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Re: arbeiten in der wohlverhaltensperiode ,bruache mal hilfe
« Antwort #4 am: 31. Mai 2010, 18:14:24 »

ich muss auch dazu bemerken das ich alleinerziehend bin ,aber meine kids sind 13 und 16 jahre alt...
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Quasimodo

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Re: arbeiten in der wohlverhaltensperiode ,bruache mal hilfe
« Antwort #5 am: 31. Mai 2010, 18:40:13 »

eigentlich soll der Treuhänder ja für die Schuldner da sein und ihnen den richtigen Weg zeigen, allerdings sieht die Praxis anders aus.

Den Weg deines Geldes zu seinem Konto zeigt er dir, sonst nichts. Er heißt nicht Treuhänder, weil er dir treu ist. Er zieht die Finanzen des Schuldners zur Masse und verteilt selbige. Er ist kein Schuldnerberater oder gar Seelenklempner.

http://www.insolvenzrecht-ratgeber.de/insolvenzrecht/beteiligte/index_06.html
http://www.ra-thierfelder.de/der-treuhaender-in-der-insolvenz-_57.html
http://www.f-sb.de/download/grote295abs2.htm - Abschnitt 7+8
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milva123

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Re: arbeiten in der wohlverhaltensperiode ,bruache mal hilfe
« Antwort #6 am: 01. Juni 2010, 12:08:59 »

heisst das jetzt wirklich as ich mir einen ganztagsjob suchen muss,der hier ja so gut vorhanden ist?in der gegend in der ich wohne gibt es nichts...meinen festvertrag aufgeben muss?
und unsicher ist das doch auch?erstmal sicher nur ein jahresjob und wie es mit dem geld aussieht weiss man ja auch nicht?
verstehe diese gesetze nicht,grade in der heutigen zeit muss man doch froh sein das man überhaupt einen job hat ...
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lenchik22

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Re: arbeiten in der wohlverhaltensperiode ,bruache mal hilfe
« Antwort #7 am: 01. Juni 2010, 12:34:28 »

Dann müsstest du doch über 1570 netto verdienen, damit es was für den TH bringt. Ist es realistisch??? Ich glaube nicht. Weil wenn du zwei Kinder hast, bist du denen gegenüber unterhaltspflichtig (oder bekommen sie unterhalt??)

Es bedeutet eigentlich nur Stress. Denn du musst jetzt intensiv suchen. Alle Zeitungen durchlesen, alle möglichen Bewerbungen schreiben (das kostet Zeit und Geld). Und das muss du dem TH nachweisen können. Sprich, entweder eine Datei über alle getätigten Anrufe und Bewerbungen führen, damit du ihm zeigen kannst, dass du dich angemessen bemühst. Sonst versagt er noch die Restschuldbefreihung.

LG
Lena
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milva123

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Re: arbeiten in der wohlverhaltensperiode ,bruache mal hilfe
« Antwort #8 am: 01. Juni 2010, 12:51:15 »

ja ich bekomme unterhalt für die kids..
aber ich habe keinen beruf erlernt und arbeite seit 30 jahren in der altenpflege als helferin,verdiene eigendlich für meine stunden in dem heim in dem ich jetzt schon so lange bin ganz gut.
aber wer nimmt denn jemnden ungelerntes und zahlt so viel geld als gehalt?
ist doch unrealistisch...vor allem sind so viele junge leute hier die werden doch erstmal genommen,mit meinen 47 jahren sieht es für mich nicht seht gut aus

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lenchik22

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Re: arbeiten in der wohlverhaltensperiode ,bruache mal hilfe
« Antwort #9 am: 01. Juni 2010, 13:09:18 »

Wird das Unterhalt angerechnet???

Ich weiß, was du meinst. Meine Schwester und Schwiegermutter arbeiten auch im Pflegeheim. Es ist normal, dass man da nur 20 oder 30 std arbeitet. Anders geht es wohl nicht. In der Branche gibt es keinen Fulltimejob. Ist das denn dem TH nicht klar?

Ich würde dann mich ans GEricht wenden. Hat der TH dein Lebenslauf gesehen? Das ist echt wahnsinn, was die TH sich leisten.

Ich sehe schon für uns kommen, wenn ich 3 Jahre in Elternzeit bin. Dann zwingt er mich womöglich früher anzufangen zu arbeiten.

Und in deinem Beruf kann man auch nicht mehr verdienen. Selbst mit einer Ausbildung. Meine Schwester fängt im August offizielle Ausbildung an. Es wird aber nur was bringen, wenn sie sich weiterbildet bis zur Pflegeleitung. Dann kriegt man genug Geld.

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milva123

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Re: arbeiten in der wohlverhaltensperiode ,bruache mal hilfe
« Antwort #10 am: 01. Juni 2010, 13:20:38 »

der unterhalt wird nicht angerechnet..
genau wie du es schreibst sieht es aus..
ich kann noch von glück sagen das ich giut verdiene,denn das heim wurde erst vor ein paar jahren zur gmbh und alle die danach angefangen haben verdienen nicht mehr so gut,die alten verträge wurden so belassen,ich hab da wirklich dussel gehabt...
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lenchik22

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Re: arbeiten in der wohlverhaltensperiode ,bruache mal hilfe
« Antwort #11 am: 01. Juni 2010, 14:01:06 »

Das scheint überall Regel zu sein. Bei meiner Schwester ist es auch gleiche Geschichte. Die, die vorher da waren, bekommen Urlaubsgeld-/Weihnachtsgeld, sie dagegen nicht. Und ist auch noch befristet eingestellt bis Ende des Jahres, danach müssen sie sie unbefristet einstellen. Sie hat zwar keine Angst, weil sie sehr gut arbeitet und auch die Chefs sind zufrieden mit ihr, aber man weiß nie...

Auf jeden Fall würde ich das GEricht anschreiben und deren Stellungnahme abwarten. Würde aber trotzdem mal bei Agentur für ARbeit wegen Stellenangeboten nachfragen, wo auch Verdienst dabei ist. Dann kannst du das denen schwarz auf weiß zeigen, was der Wechsel bedeuten würde. Es ist ja auch noch nicht klar, ob du da eine Stelle bekommen würdest, aber dass du zumindest dich informierst und so...

Lg
Lena
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milva123

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Re: arbeiten in der wohlverhaltensperiode ,bruache mal hilfe
« Antwort #12 am: 02. Juni 2010, 13:21:14 »

ich habe grade mit meinem treuhänder telefoniert,kann erstmal aufatmen!
ich muss meine stelle nicht aufgeben,aber muss halt in der zweitung schauen und mich telefonisch auf vollzeitstellen bewerben,muss auch nur diese nachweise an den treuh. schicken...
mir ist ein stein vom herzen gefallen,muss auch nur 3 oder 4 nachweise pro monat hinschicken...
lg milva
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lenchik22

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Re: arbeiten in der wohlverhaltensperiode ,bruache mal hilfe
« Antwort #13 am: 02. Juni 2010, 15:16:43 »

Na siehst du!!! Alles halb so schlimm. Würde so eine Tabelle erstellen mit Hilfe von PC

Datum/Uhrzeit/Firma/Stand (Absage, Terminvereinbarung)

Und alles schön dokumentieren. DAnn kann nichts schief gehen.

Lg
Lena
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Fallera

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Re: arbeiten in der wohlverhaltensperiode ,bruache mal hilfe
« Antwort #14 am: 02. Juni 2010, 16:23:04 »

ich habe grade mit meinem treuhänder telefoniert,kann erstmal aufatmen!
ich muss meine stelle nicht aufgeben,aber muss halt in der zweitung schauen und mich telefonisch auf vollzeitstellen bewerben,muss auch nur diese nachweise an den treuh. schicken...
mir ist ein stein vom herzen gefallen,muss auch nur 3 oder 4 nachweise pro monat hinschicken...
lg milva

Das mit dem telefonischen Bewerben würde ich mir vom IV schriftlich geben lassen! Man hat schon Eichhörnchen kotzen sehen und deshalb wäre ich vorsichtig! Aktuelles Beispiel über die Versagung der RSB aufgrund unzureichender Arbeit hier im Forum! Ich würde um ganz sicher zu gehen mir von dem Unternehmen bei dem ich mich bewerbe den Eingang der Bewerbung gegenzeichnen lassen!
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I`d rather be hated for who I am, than loved for who I am not.
Kurt Cobain
 

Miau

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Re: arbeiten in der wohlverhaltensperiode ,bruache mal hilfe
« Antwort #15 am: 05. Juni 2010, 20:54:46 »

hallo erstmal..

ich bin seit kurzem in der wohlverhaltensperiode,diese geht noch bis 2014.


nun bekam ich post vom treuhänder und ich soll mich um eine ganztagsarbeitsstelle bemühen.


Wie sagten früher die Patrizier? Vom Versprechen bis zum Handeln ist ein langer weg.

Der Treuhänder will, daß du ein Kasperltheater ausübst, d.h. dich regelmäßig (ein paar schriftliche Bewerbungen pro Monat) bewirbst.

Was machst du also?
Du rufst jeden Monat 2-3 Firman an, sprichst kurz mit der Persoabteilung, notierst dir den Namen des Gesprächspartners. Dann beziehst du dich in der schriftlichen Bewerbung auf den Namen und auf das Gespräch.
Am Ende der Bewerbung schreibst du "...alleinerziehende Mutter, psychischer Schaden, Insolvenz, chronische Krankheit etc.", also alles rein, damit sie dich ja nicht nehmen.
Selbst wenn sie dir nicht absagen, kannst du nach 6 Jahren feinsäuberlich dokumentieren, mit wem du telefoniert hast und an wen du die Bewerbungen geschickt hast.

Kosten für das Kasperltheater: Samsung SCX 4200 ist bei eBay für 80 € zu bekommen. Mit einem Druckvolumen von 2.000 Seiten / Monat müßte der Toner für 6 Jahre langen. Ferner eine Telefonflatrate von zB KabelBW oder Teledoof für zusätzliche 20 € / Monat oder ein Handy-Tarif wie O2-Genion L für 12,50 € / Monat wo Festnetzanrufe immer kostnelos sind und schon bist du auf der sicheren Seite. Ferner 100 Seiten Kopierpapier bei Real für nur sagenhafte 3,99 €. Porto kostet 0,55 € wenn du die Bewerbung geschickt faltest, daß sie in ein B5 Umschlag paßt.
Summa sumarum kalkulieren wir: 80 € + 12,50 * 12 * 6 + 3,99 € + 0,55 € * 12 * 6 * 3 = 1098,8 € dafür, daß du Nachts ruhig schlafen kannst. Die 3 am Ende der Rechnung impliziert, daß du dich monatlich bei genau 3 Firmen schriftlich bewirbst. 1000 € klingt viel, aber das verteilt sich ja auf 6 Jahre oder 72 Monate. 1098 / 72 = 15,25 € / Monat für Nachts ruhig schlafen können.
Gut daß wir verglichen haben, MediaMarkt, wir sind doch nicht blöd? :-)
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BlueVision

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Re: arbeiten in der wohlverhaltensperiode ,bruache mal hilfe
« Antwort #16 am: 05. Juni 2010, 22:11:21 »

Ich denke, das solche Hinweise in keiner Form nützlich oder hilfreich sind. Man sollte das Thema ernst betrachten denn am Ende geht es immer noch um die RSB.

Was ich ganz einfach damit sagen möchte ist, dass man mit Ernsthaftigkeit an dieses Thema gehen sollte.

Gruß BlueVision
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Insokalle

Re: arbeiten in der wohlverhaltensperiode ,bruache mal hilfe
« Antwort #17 am: 06. Juni 2010, 11:52:51 »

Ich denke, das solche Hinweise in keiner Form nützlich oder hilfreich sind. Man sollte das Thema ernst betrachten denn am Ende geht es immer noch um die RSB.

Was ich ganz einfach damit sagen möchte ist, dass man mit Ernsthaftigkeit an dieses Thema gehen sollte.

Gruß BlueVision

dem braucht man nicht mehr viel hinzufügen
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