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Autor Thema: Rückzahlung d. Guthabens aus d. Bk+HK Abrechnung 2009 vom Vermieter?  (Gelesen 1851 mal)

Trulla

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ich habe die BK+HK-Abrechnung für das Jahr 2009 im Jahr 2010 erhalten aus der ein Guthaben von 384,-Euro
hervorgeht.
Mein Vermieter zahlt mir den Betrag nicht aus wegen der Insolvenz und will alles dem TH auskehren.

Vom Amtsgericht habe ich den Beschluss v. 9.9.2009 mit folg.Wortlaut:

Das Insolvenzverfahren wird nach Abhaltung des Schlusstermins sowie rechtskräftiger
Ankündigung d.RSB gemaß § 200 I Inso in Verbindung mit § 304 I Satz 1 Inso aufgehoben.
Die Wohlverhaltensphase endet voaussichtlich am 27.9.2013.

Nun die Frage, muss der Vermieter mir nicht den anteil ca.anteilig Okt-Dez.2009 zurück-
zahlen?

Über eine Antwort würde ich mich freuen.
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Insoman

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Re: Rückzahlung d. Guthabens aus d. Bk+HK Abrechnung 2009 vom Vermieter?
« Antwort #1 am: 07. September 2011, 16:21:35 »

Ab der Rechtskraft des Aufhebungsbeschlusses steht die Erstattung Ihnen zu.
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...wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt...
 
 

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