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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Versagung der Restschuldbefreiung wegen unzureichender Arbeit oder Bewerbungen?  (Gelesen 54643 mal)

BlueVision

  • Gast

paps, kannst du mir das mit dem Freibetrag in Bayer noch mal genauer erklären? Habe auf dem Gebiet überhaupt keine Ahnung.

Die Firma, die dort genannt wurde hat bestimmt keine Plätze frei hier im Norden.

Dann zur Nachschieberei. Der einzige, der immer wieder einen Bericht abgibt ist der TH. Dabei ist es immer das selbe. Auch das Schreiben von heute ist genau genommen nichts neues, denn all das, außer die Geschichte mit Bayern hat er in seinen vorigen Berichten schon aufgeführt. Der GL der den Antrag auf Versagung gestellt hat, hat sich nicht wieder gemeldet b.z.w Ergänzungen hinzugefügt. Sein Antrag ist auf den ersten Seiten zu finden.

Zu deinem letzten Satz betont der TH immer wieder, dass meine Bewerbungsbemühungen unzureichend waren. Ich weiß nicht, ob das IG den TH immer auffordert Stellung zu nehmen... Bleibt also abzuwarten, wie es nun weiter geht. 
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paps

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Wenn du im Norden wohnst und in Bayern arbeiten sollst, dann hast du nun mal Werbungskosten.
Man könnte nun hergehen und einen Antrag auf Anhebung des Pfändungsfreibetrages stellen, da sonst der monatliche Nettoverdienst bei Pfändung und Eintragung von Steuerfreibeträgen, nicht ausreichen würde, diese Tätigkeit überhaupt aufzunehmen.
Bei einem Nettogehalt von 1032 reden wir hier über 31,40.
Selbst mit einem Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte, dürfte sich in dieser Gehaltsgruppe der Nettoverdienst nur unwesentlich erhöhen.
Die Kosten würden also immer noch nicht ausreichen, die GL zu befriedigen.

Da ja keine TH- und Gerichtskosten gezahlt wurden, dürften die ja wohl noch nicht mal damit gedeckt werden.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 

BlueVision

  • Gast

Danke paps...

So wie ich den TH verstanden habe, meint er, das ein Umzug nach Bayern für mich in Frage gekommen wäre, da ich nicht verheiratet bin. Zudem schreibt er, dass dann in laufe der Zeit höhere Beiträge erzielt werden würden und man in seiner Position steigt und sich somit das Gehalt erhöht.

Schön, dass so ein TH spekulieren darf, was die Lohnentwicklung angeht.

Werde nun Montag erst mal mit meinem RA sprechen. In schreiben meinte er aber, das ein n euer Vortrag nicht nötig sei, da der TH nichts neues geschrieben habe.

Der TH geht mir echt auf den Senkel, da er der einzige ist, der immer wieder seinen Senf dazu gibt..

Ich hoffe, dass das IG es so sieht, das ein Umzug wegen 31,40€ Pfändbare Beträge im Monat nicht in Frage kommt.


Gruß BlueVision  
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Miau

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Danke paps...

So wie ich den TH verstanden habe, meint er, das ein Umzug nach Bayern für mich in Frage gekommen wäre, da ich nicht verheiratet bin. Zudem schreibt er, dass dann in laufe der Zeit höhere Beiträge erzielt werden würden und man in seiner Position steigt und sich somit das Gehalt erhöht.

Schön, dass so ein TH spekulieren darf, was die Lohnentwicklung angeht.

Werde nun Montag erst mal mit meinem RA sprechen. In schreiben meinte er aber, das ein n euer Vortrag nicht nötig sei, da der TH nichts neues geschrieben habe.

Der TH geht mir echt auf den Senkel, da er der einzige ist, der immer wieder seinen Senf dazu gibt..

Ich hoffe, dass das IG es so sieht, das ein Umzug wegen 31,40€ Pfändbare Beträge im Monat nicht in Frage kommt.


Gruß BlueVision  

Gibts bei dir im Norden (Niedersachsen, HH, HB oder wo wohnst du denn?) keine Journalisten, Zeitungen, TV-Sender, die deinen Fall öffentlich machen würden? Such dir doch die Hilfe der Medien und lasse sie bei deinem TH und beim Gläubiger 10 mal am Tag anrufen. Wenn ein öffentlicher Artikel oder eine Fernsehsendung auf NDR auftauchen, das ganze schön aufnehmen und zum nächsten gewichtigen Lokalpolitiker gehen. Irgend ein Politiker, der zu der gegnerischen Partei vom TH oder Gläubiger gehört, wird schon ein Interesse haben, sich zu profilieren und wird hoffentlich seine Connections und seine Macht dazu einsetzen, die Justiz-Aufsicht gegen den TH einzuschalten und ihm a bisserl die Karriere zu vermasseln und die eigene zu fördern. Denn wenn am Ende die Schlagzeile rauskommt "Lokalpolitiker hilft sozialschwachem BlueVision" werden die Bürger das bei den nächsten Komunalwahlen berücksichtigen und er hat einen "geldwerten" Vorteil. Ich bin mir sicher, dass der TH eine Familie und eine Karriere zu verlieren hat. Wenn plötzlich ständig Journalisten auftauchen und unangenehme Fragen stellen, wird er evtl. nachgeben. Dasselbe gilt für den Gläubiger auch. Wenn das ganze politische Dimension bekommt, wird auch der Richter am Amtsgericht sich 2 mal überlegen, wie er entscheidet. Du hast nix zu verlieren, daher sei ein Schwein, such die Medien, die Lokalpolitik und mach soviel Rabatz wie nur möglich. Denn in diesem Spiel gibt es entweder oder, kein Dazwischen. Dein Leben ist dir selber wichtiger als das des TH, des GL, des "wer auch immer"! Wenn dein Leben vermiest ist, ist das Leben deiner Frau und deines Kindes auch vermiest.
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Insokalle


1. kann der Schuss ganz gewaltig nach hinten losgehen und
2. wird sich jmd. finden, der sich für bluevision und seine Restschuldbefreiung interessiert?
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deagle

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@ bluevision,

hat der Treuhänder tatsächlich nur einen Gläubiger informiert?
Wenn ja würde der BGH Beschluss in deinem Fall nicht Greifen, da in der Urteilbegründung von ALLEN Gläubigern gepsochen wird.

Wichtig bei einem Versagungsantrag nach § 296 Inso ist auch die feststellung der "Schuld" des Insolaners.
Wenn der Versagungsantrag des Gläubigers sich darauf stützt, dass Du während des Verfahrens zu wenig zur Masse abgeführt hast, der TH dies in der Vergangenheit allerdings nicht bemängelt hat sehe ich hier keinen Vorsatz
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BlueVision

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@ Deagle...

Bei dem Vorwurf, der mir gemacht wurde handelt es sich nicht um die Masse, sondern darum, dass ich mich nicht ausreichend um eine Vollzeitanstellung bemüht haben soll.

Gruß BlueVision
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deagle

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Jepp schon klar....Aber die Versagung der RSB wegen Obliegenheitsverletzung(en) nach 295 Inso setzt eine schuldhafte. messbare Beeinträchtigung der Gläubiger voraus.

Versuche doch über die Arge eine Bestätigung über schwere Vermittelbarkeit zu bekommen, in der Regel bestätigen diese auch die Höhe des erzielbaren Einkommens im Bezirk
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BlueVision

  • Gast

Danke für den Tipp Deagle. Der TH hat aber klar geäußert, dass Bemühungen, wie die Arge sie fordert nicht ausreichend sind. Aber schaden kann es ja nicht, werde in dem Punkt gleich mal meinen Vermittler beauftragen.

Gruß BlueVision
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BlueVision

  • Gast

Habe gerade Rücksprache mit meinem RA gehalten. Danke Deagle für deinen Vorschlag. Helfen wird er aber nicht, da man als unverheirateter Mann sich auch überregional bewerben muss. Somit wären die aktuellen Zahlen der Region hier hinfällig.

Gruß BlueVision
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ThoFa

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Hallo,

warum lässt Ihr Anwalt zu, dass der Treuhänder die Argumentation des Gläubigers übernimmt?

Also stehen 31,40 EUR als monatlicher möglicher Pfändungsbetrag im Raum? August 2008 bis Februar 2010 wenn ich das richtig gelesen habe?

Heisst es wären bestenfalls 596,60 EUR zusammen gekommen. Verfahrenskosten waren gestundet? Dann hätte man das Geld auf diese angerechnet.

Insofern fehlt es immer noch an der Beeinträchtigung der Insolvenzgläubiger. Diese Beeinträchtigung muss unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten betrachtet werden und darf auch nicht nur geringfügig sein (ansonsten §242 BGB).

Die Beeinträchtigung muss messbar sein, es ist also der tatsächliche Ablauf mit dem (vermuteten) "besseren" Ablauf zu vergleichen (vgl. auch AG Göttingen, Beschl. v. 18. 7. 2007 - 74 IK 130/00 und auch AG Regensburg, 20.04.2004, 2 IN 217/02). ABER ACHTUING: IST STRITTIG!


MfG

ThoFa









 



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BlueVision

  • Gast

Hallo ThoFa

Mein RA hat mir auf mein Nachfragen, was den TH angeht hin erklärt, dass der TH den GL vertreten darf (Gläubigervertretung).

Das mit Beeinträchtigung wurde durch mein RA schon mehrmals erwähnt.



@ ALL

Nach heutigem Telefonat, hat das IG die sofortige Beschwerde und somit auch die PKH abgelehnt. Das ganze geht nun weiter zum LG und wird dort neu verhandelt. Da mir nur die "Beeinträchtigung" der GL bleibt, sind die Erfolgsaussichten  auf eine RSB sehr gering, denn das Gericht hat begründet, dass die Eigenbemühungen zu gering waren und somit die RSB zu versagen ist.


Fazit:

Alle Gesetzesentwürfe scheinen nicht wirklich zu greifen und ich werde nun wohl sehen müssen, wenn das LG der selben Ansicht wie das IG ist, wie ich meine Schulden zahle.


Gruß BlueVision
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ThoFa

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Hallo,

Mein RA hat mir auf mein Nachfragen, was den TH angeht hin erklärt, dass der TH den GL vertreten darf (Gläubigervertretung).

Das darf er ganz sicher nicht.

Ihr Fazit ist falsch. Es bleibt dabei, dass es eine Gläubigerbeeinträchtigung geben muss. Umstritten ist nur, ob der mögliche pfändbare Betrag zunächst auf die Verfahrenskosten angerechnet werden muss und es daher keine Gläubigerbeeinträchtigung gegeben hat oder nicht. Lesen Sie dazu bitte die von mir zitierten Urteile. Ich würde die ganze Sache notfalls bis zum BGH durchziehen.

MfG

ThoFa

P.S.: Welches LG?
« Letzte Änderung: 29. September 2010, 15:30:49 von ThoFa »
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ThoFa

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Doppelt sorry
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BlueVision

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Hallo ThoFa

Wie mir mein RA erklärte, wird vor der Endscheidung der Schuldner, GL und TH gehört. Somit ist es aus Sicht meines RA legitim, dass der TH seinen Senf dazu gibt, wobei er immer wieder das selbe schreibt.

Zu der Beeinträchtigung wurde gesagt, dass wenn ich einen Job mit meinen Fähigkeiten gehabt hätte (was ich aber nicht habe auf Grund der zu geringen Bemühungen), auch pfändbares Einkommen zustande gekommen wäre. Somit wäre die Beeinträchtigung der GL bewiesen. 


Da das IG und AG meine RSB versagt hat, soll es nun beim LG weiter gehen.

Ich bin hin und her gerissen. Geht es in die Hose, sind es wieder weitere Kosten, die ich nicht zahlen kann. Aber den Kopf in den Sand stecken möchte ich auch nicht so einfach.

Das einzige, worauf ich mich berufen kann ist halt die Beeinträchtigung. Dem entgegen stehen zu geringe Bewerbungsbemühungen, die ich nicht widerlegen kann. Habe mich hier auf dem Lande immer persönlich oder telefonisch beworben, was vor Gericht keine Handhabe hat.

Die Umstände, dass bei einer Beschäftigung mit meinem Bildungs- und Krankheitsstand keine pfändbaren Beträge zustande gekommen wären, wurden dem IG und dem AG mitgeteilt. Aber anscheinend hat hier der geringe Nachweis der Bewerbungsbemühungen höheren Stellenwert.

Ich weiß einfach nicht, wie ich nun verbleiben soll. Mir wächst so langsam alles über den Kopf und Geld für einen anschließenden Vergleich habe ich auch nicht.

Gruß BlueVision
« Letzte Änderung: 29. September 2010, 17:47:06 von BlueVision »
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ThoFa

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Hallo,

Die Umstände, dass bei einer Beschäftigung mit meinem Bildungs- und Krankheitsstand keine pfändbaren Beträge zustande gekommen wären, wurden dem IG und dem AG mitgeteilt. Aber anscheinend hat hier der geringe Nachweis der Bewerbungsbemühungen höheren Stellenwert.

lesen Sie die Urteile. Das passt ganz genau auf Ihren Fall. Und dass das AG so entscheidet ist nicht verwunderlich. Die meisten Urteile zugunsten des Schuldners erhält man beim LG. Die Schuldner machen meist nur immer den Fehler auf AG-Ebene aufzuhören.

Es ist ideal, dass der TH Ihnen schon ein Vergleichsgehalt aufgezeigt hat. Damit kann man arbeiten. Nochmal die Frage, welches LG?

Übrigens, so wie es sich liest, hat Ihr AG jetzt schon einen formalen Fehler gemacht. Oder haben die alle Gläubiger zum Antrag auf Versagung der RSB gefragt? Dazu sind die verpflichtet. Ob es etwas hilft, weiß ich nicht, müssen Sie Ihren Anwalt fragen. Jedenfalls erkennt man daran, dass die AG oft keine Ahnung haben.

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BlueVision

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@ ThoFa

Die Info zum LG habe ich per PN gesendet... ;)

Wenn ich das so lese, kommt da wieder ein bisschen Hoffnung auf.

Nein, es wurden nicht alle GL gehört, lediglich der GL der den Antrag zur Versagung der RSB gestellt hat, der TH und ich.


Wäre ja wie ein 6er im Lotto, wenn doch noch alles klappen würde. Werde auf jeden Fall noch die Sache beim LG einreichen und hoffen, dass die dort anders ticken als beim AG oder IG.

Schön wäre nur, wenn man endlich mal dem TH ein Mitteilungsverbot erteilen könnte, denn jedes mal wieder die gleiche Geschichte von ihm zu hören wird auf Dauer lästig. Aber nun, die Insolvenz ist eben kein Zuckerschlecken.

Danke ThoFa für deine Unterstützung.


Gruß BlueVision
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BlueVision

  • Gast

So, gestern kam dann das Schreiben von meinem RA mit Anhang vom AG.

Das AG teilt mit, dass dem LG die Akten wegen der sofortigen Beschwerde zur Entscheidung vorgelegt werden. Des weiteren liegt ein Beschluß bei, dass das AG der sofortigen Beschwerde nicht abhilft, denn die Gründe des angefochtenen Beschlusses sind zutreffend und werden durch das weitere Vorbringen des Beschwerdeführers nicht entkräftet.

Wie in meinen vorigen Post schon angemerkt geht das ganze nun beim LG weiter. Ich hoffe, dass sie dort anders entscheiden.

Mein RA hat gleichzeitig noch eine sofortige Beschwerde wegen der abgelehnten PKH eingelegt.

Gruß BlueVision
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BlueVision

  • Gast

Heute kam der Beschluss vom LG.

Das LG ist der selben Ansicht wie das IG und AG. Die sofortige Beschwerde wurde abgelehnt und die PKH zurückgewiesen.

Zu den Gründen:

Meine Bewerbungsbemühungen waren nicht ausreichend. Meine gesundheitlichen Einschränkungen waren nicht ausreichend um einer Vollzeitbeschäftigung mit pfändbarem Anteil auszuüben. In meiner Position hätte selbst ein Job als ungelernter zu einem pfändbarem Einkommen geführt, so dass Gericht.

Damit ist das Verfahren nun für mich abgeschlossen und die RSB bleibt mir verwehrt.  Werde nun einen Termin bei der AWO machen und hoffen, dass die mir dort helfen können meine Schulden inkl. neu angelaufener Zinsen irgendwie zahlen zu können. Ein Vergleich wird wohl kaum in Frage kommen, da nun die Gerichtskosten, der RA und sonstiges sofort gezahlt werden müssen.

Danke noch mal an allen, die mir auf diesen Weg mit Rat und Tat zur Seite standen.

Gruß BlueVision
« Letzte Änderung: 13. Oktober 2010, 13:25:24 von BlueVision »
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ThoFa

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BGH?
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