"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zur Suchfunktion:
Unser Forum bildet mit der Vielzahl der Beiträge seiner Teilnehmer eine umfangreiche Wissensdatenbank zum Thema "Schulden & Co.". Nutzen Sie daher die Suchfunktion (nur für registrierte Mitglieder), um festzustellen, ob Ihr Problem schon mal besprochen und gelöst wurde. Das ist oftmals der schnellste und effektivste Ansatz, um zu einer Lösung zu gelangen. Die erweiterten Suchoptionen bieten die Möglichkeit, Suchbegriffe zu verknüpfen oder gezielt nur bestimmte Bereiche zu durchsuchen.

Autor Thema: Wartezeit nach Ende Wohlverhaltensperiode  (Gelesen 2797 mal)

Nightflyer30

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 4
Wartezeit nach Ende Wohlverhaltensperiode
« am: 08. Mai 2013, 08:40:27 »

Hallo zusammen,

toll das es dieses Forum gibt!

Ich habe im Jahr 2007 die Insolvenz angemeldet und das Verfahren wurde eröffnet. Im Jahr 2008 wurde das Verfahren beendet. Nun endete am 30.03. dieses Jahres die Wohlverhaltensperiode und ich muss mein Gehalt nicht mehr abtreten.

Jedoch ist seit dem 30.07. bisher nichts passiert. Weder ein Schreiben vom Amtsgericht noch eines vom Insolvenzverwalter. Ich bin mittlerweile täglich auf der Seite Insolvenzbekanntmachungen.de aber ich sehe nichts von meiner Restschuldbefreiung. Nicht mal die Ankündigung das meine Wohlverhaltensperiode zu Ende gegangen ist und über die Restschuldbefreiung zu entscheiden ist zwecks Versagungsantrag.

Hat jemand von euch Erfahrungen wie lange es, bis zur Ankündigung des Amtsgerichts das die Wohlverhaltensperiode vorbei ist, dauern kann? Kann man da vorbehaltlos beim Amtsgericht erfragen wie lange es dauert?

Viele Grüße

Nightflyer30
Gespeichert
 

Fragende

  • Grünschnabel
  • **
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 29
Re: Wartezeit nach Ende Wohlverhaltensperiode
« Antwort #1 am: 08. Mai 2013, 08:52:38 »

Hallo Nightflyer30,

Mir geht es wie Ihnen, und ich bekam ausser den beschluss über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens nie wieder Post vom Gericht.
Vor ca. 2 Monaten ging ich zum Insolvenzgericht und bekam folgende Antwort auf meine Frage bzgl RSB/ Ende der Inso:
Nach Ablauf der WVP bekommen die Gläubiger ein Schreiben, in dem sie aufgefordert werden der RSB zuzustimmen oder falls sie die RSB ablehnen, dies zu begründen.
Dafür setzt das Gericht (lt. Aussage der Mitarbeiterin) eine 2 Wochenfrist.
Danach wird Ihnen innerhalb der nächsten 3 Monate ein Beschluss zugehen. (wiederum die Auskunft, die ich vom Gericht bekam).

Ich drück Ihnen die Daumen, dass Sie bald positive Nachricht bekommen!
Gespeichert
 

TotalBanane

  • Grünschnabel
  • **
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 30
Re: Wartezeit nach Ende Wohlverhaltensperiode
« Antwort #2 am: 10. Mai 2013, 10:46:49 »

Hallo Nightflyer,

bei mir war die WVP im November 2012 zu Ende. Monatelang danach nichts gehört. Gewartet auf Post vom Gericht oder TH. Dann kam 2,5 Monate später Email vom TH, der noch gute 2500 Euro Nachforderungen stellte. (Erbteil, Fehlberechnungen) Obwohl er mündlich den geringen Erbteil nicht mehr berücksichtigen wollte, weil das Geld für mich auf Unbestimmte Zeit gar nicht erreicbar ist. Ich habe bezahlt, er hat klar ausgedrückt, dass er sonst keinen Abschlussbericht ans Gericht stellt, ja und was sollte ich auch anderes tun.
Erst in der vorletzten Woche kam die RSB (April 2013!). Wieder ein halbes jahr vergangen!! Insgesamt hat meine private Insolvenz von Anfang 2004 (zur "kirchlichen" Schuldnerberatung bis April 2013, also 9 elend lange Jahre! Durchhalteprämie habe ich auch keinen Cent bekommen bisher. Ich warte noch 4 Wochen, dann gehe ich zum Anwalt, denn jetzt bin ich endlich wieder frei, nicht mehr einem undurchschaubaren und unsinnigen System ausgeliefert..aber dem TH wird schon nix passieren. Der zahlt dann halt. Rührt sich jemand nicht, dann verschwindet die Prämie halt in nimmersatten Taschen...
Ich weiss nicht was ich insgesamt bezahlt habe, wieviel von dem Geld an Gläubiger ging, was der TH eingesackt hat. Ich müsste jetzt Akteneinsicht nehmen. 400 km weg von meinem jetzigen Zuhause. Ich finde die PI ungerecht, undurchschaubar und verlogen. Was nutzt den ein Durchhalteprämie wenn man sie nie oder erst nach RSB erhält? Wenn man wie viele hier nicht mal etwas davon weiß? Das Forum selbst zeigt ja, wie unklar alles ist. Niemand weiß wirklich Bescheid. Trotzdem kann man froh sein, dass es überhaupt Leute gibt, die einem hier helfen. Danke dafür...und tschüß!
Gespeichert
JO
 

Nightflyer30

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 4
Re: Wartezeit nach Ende Wohlverhaltensperiode
« Antwort #3 am: 14. Mai 2013, 12:24:45 »

Vielen Dank euch zweien für die Antwort.

Ich habe noch mal mit dem Amtsgericht telefoniert. Aufgrund einer fehlenden Frist die nicht eingetragen wurde, ist die Akte in Vergessenheit geraten. Es kann also nie verkehrt sein, mal beim Amtsgericht anzurufen wenn es lange dauert.

Jetzt hoffe ich bald die Ankündigung das die Wohlverhaltensperiode vorbei ist und die Gläubiger nun
angehört werden :-)

VG

Nightflyer30
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz