anbei die Stellungnahme seitens der Kanzlei Kraus und Ghendler zu
"unserem" Rechtswirrwar. Nach meinem Verständnis gibt es keine
Sperrfrist für Anträge, die nach dem 01.07.2014 gestellt wurden und sehr
wohl eine solche für Anträge, die nach früherem Recht behandelt wurden.
Insofern würde der Logik nach für Sie tatsächlich eine Sperrfrist von 3
Jahren gelten:-(
Holen Sie sich ggf. noch eine weitere Rechtsauskunft.....
Falls das Obige zutrifft, so schreiben Sie innerhalb der Frist dem AG,
dass Sie sowohl den Insolvenzantrag, den Antrag auf
Verfahrenskostenstundung sowie den Antrag auf Erteilung der RSB
zurücknehmen. Einen neuen Antrag könnten wir dann nach Ablauf der
Rechtskraft der Versagung der RSB stellen...........
In welchen Fällen laufen keine Sperrfristen mehr?
Laut Beschluss des BGH vom 18.09.2014, BGH, 18.09.2014 - IX ZB 72/13, veröffentlicht in WM 2014, 2055, gibt es keine Sperrfrist mehr für die Fälle eines vorhergehend als unzulässig abgelehnten Restschuldbefreiungsantrags oder eines unterlassenen Restschuldbefreiungsantrags im Vorverfahren.
Sonderfall: gibt es auch eine Sperrfrist bei Versagung der Restschuldbefreiung wegen Nichtzahlung der Mindestvergütung für den Insolvenzverwalter nach § 298 der Insolvenzordnung?
Alte Rechtslage (gilt für alle Insolvenzverfahren, die vor dem 1.7.2014 eröffnet worden sind):
Noch im Mai 2013 hat der BGH entschieden, dass die Versagung wegen Nichtzahlung der Mindestvergütung eine 3-jährige Sperrfrist nach sich zieht.(BGH Beschluss vom 7.5.2013, IX ZB 51/12)
Neue Rechtslage (gilt für alle Insolvenzverfahren, die nach dem 1.7.2014 eröffnet worden sind):
Der BGH hat in einem aktuellen Beschluss im September 2014 (BGH, 18.09.2014 - IX ZB 72/13, veröffentlicht in WM 2014, 2055) noch einmal ausdrücklich festgestellt, dass für die in § 287a Insolvenzordnung (neue Fassung) nicht geregelten Fälle keine Sperrfristen gelten.
Da der Katalog des § 287a somit abschließend ist und die Versagung wegen Nichtzahlung der Mindestvergütung (§ 298 Insolvenzordnung) dort keine Erwähnung mehr findet, läuft nach neuer Gesetzeslage keine Sperrfrist mehr in diesem Fall.
r hat mir einen Anhang geschickt wo das drin stand