Hallo :hi:
ich kenne solche Fälle :whistle: . Hier liegt die glückliche Besonderheit im Punkte seiner beschränkten Geschäftsfähigkeit :respekt: .
§ 19 StGB hat damit (noch) nix zu tun :coffee: , da es sich hier um zivilrechtliche Angelegenheit handelt :thumbup: und noch keine strafrechtliche Grundlagen gegeben sind :juchu: .
Mit den Eltern zu reden ist schon mal das überhaupt Wichtigste gewesen, was gemacht werden konnte :thumbup: . Damit die Eltern davon Kenntnis erhalten. Dass sie sich aber nicht rühren :smoke: ist fatal und unverantwortlich zugleich :nono: . Was wenn die Firma ein MB beantragt :gruebel: , keine Reaktion VB

und schwupps ist mal ein Titel in der Welt

und letztlich ZV :Oh_no: , also... sich nicht zu rühren ist IMMER falsch

!
Ich tippe mal stark auf eine Ltd.

, da ist es relativ einfach aus der Sache zu kommen :respekt: !
Aber NUR durch die Eltern (gesetzl. Vertreter) und die MÜSSEN handeln

, sonst kommen sie auch ihrer Aufsichtsplicht nicht nach :fuchsteufelswild: . "Hilfsweise den Vertrag" widerrufen und kündigen unter Bezugnahme der Vorschriften über die fernmündlichen Widerrufsrechtsbelehrung §§ 312 b ff. BGB :coffee: Oder auch diesen Schriftsatz durch einen RA oder Verbraucherzentrale aufsetzen lassen, dann merkt die Firma, dass "ihr" euch das nicht gefallen lasst.
Doch nicht zu reagieren... :lollol: ---> tolle Idee ! :uneinsichtig:
Giacomo