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Autor Thema: angemessene vergleichszahlung  (Gelesen 2659 mal)

catfish

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angemessene vergleichszahlung
« am: 06. Januar 2011, 21:13:29 »


hallo!

ich habe vor einigen jahren einen kredit (nicht bei meiner hausbank) aufgenommen, den ich flexibel zurückzahlen konnte, was ich nicht geschafft habe. am ende konnte ich nichts mehr zahlen und es ist soweit gekommen, dass die ganze sache zum anwalt kam. "kopf in den sand" hat dann nicht mehr funktioniert.
es handelte sich mit zinsen um ca. 5300€
seit ca. 14 monaten zahle ich regelmäßig 100€ monatlich in raten. das habe ich mit der anwaltskanzlei so vereinbart, seitdem lassen sie mich auch in ruhe.
nun das tolle: ich habe ein größeres geldgeschenk bekommen und könnte denen eine vergleichszahlung anbieten. :juchu:

(1.frage:) sollte ich das geld schnell von meinem girokonto nehmen, da die da evtl zugriff drauf haben und es mir pfänden?

ich werde als nächstes eine genaue forderungsaufstellung einfordern, damit ich genau weiß, um welchen offenen betrag es sich noch handelt. durch die hohen zinsen, ist vermutlich noch nicht so wahnsinnig viel abgezahlt.
(2. frage)wenn es sich noch um ca. 4500 bis 4800€ handelt, welcher betrag als vergleich wäre da angemessen? 3000? 3500? oder kann man erstmal mit einem niedrigen betrag anfangen und die bieten einem dann was an? (wird da wie auf dem basar gehandelt? :-))

(3.frage)versuche ich den vergleich mit dem anwalt oder mit der bank direkt zu machnen?

vielen dank! catfish
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Fallera

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Re: angemessene vergleichszahlung
« Antwort #1 am: 06. Januar 2011, 21:45:13 »

1. Unwahrscheinlich, da die Bank die Forderung bereits an den Anwalt abgetreten hat.

2. Wenn sie bislang die raten bedienen, welchen Grund hätte der Anwalt bzw. Die bank sich auf einen Vergleich einzulassen?denn momentan verdienen sie auch noch an den Zinsen!

3. Wenn, dann mit der Bank, sofern sie die Forderung nicht komplett an den Anwalt abgetreten hat.
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