Guten Tag zusammen,
sollte das Thema hier nicht richtig sein, bitte verschieben.

Zur Vorgeschichte:
Meine Frau hat bei einer Bank seit 18 Jahren ein Konto von dem ich auch Bevollmächtigter bin. Dort gingen auch über Jahre, zwei Löhne drauf. Nachdem wir beide Arbeitslos geworden sind, sind auch Schulden entstanden und somit ging auch vor ca. 1 Jahr eine Pfändung auf das Konto ein. Aus unseren Girokonto wurde ein Guthabenkonto und können nur Geld am Schalter abholen. Wir beziehen leider zur Zeit Hartz4 und eine Aussetzung der Raten hat der Gläubiger nicht mit gemacht. Ich bin darauf zum Amtsgericht gefahren und dort wurde mir eine Bescheinigung ausgestellt das wir über unser Geld (Sozialleistungen, Kindergeld, Mini Job) verfügen dürfen. So weit so gut, dieses ging jetzt auch eine Zeit lang gut. Bis gestern....
...denn da bekommen wir Post von der Bank, in dem drinne steht das unser Konto wegen § 19 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum 3.11.2010 gekündigt wird.

Ich habe sofort bei der Bank angerufen und gefragt was los sei? Es geht um die noch bestehende Pfändung. Ich solle dieses sofort erledigen oder es kommt die Kündigung wie angedroht.
Nun habe ich mir diesen § 19 mal angeschaut und in diesen steht nichts drinne, wo ich hätte gegen verstossen können? Ich habe darauf beim Gericht (Rechtspfleger) angerufen und nach Rat gefragt. Dort wurde mir gesagt, das ein Guthabenkonto wegen einer Pfändung eigentlich gar nicht gekündigt werden darf. Sie sagte was davon das sich die Banken freiwillig verpflichtet hätten, jedem ein Konto zu ermöglichen. Den genauen Wortlaut weis ich nicht mehr. Machen können sie aber nix!
Nun stehe ich da und weis nicht mehr weiter und ab dem 3.11 habe ich kein Konto mehr...........
Gruß
nuna