Es war mal ein Forie mit einem Problem.....
ich blick nicht ganz durch mit der Berechnung des pfändbaren Anteils bei Gehalt mit Weihnachtsgeld. Angenommen ich bekommen 1651 € Gehalt sowie 1269 € Weihnachtsgeld ergibt gesamt ca. 3000 €. Nun rechne ich die Abzüge weg und komme auf 1800 € Netto.
1te Berechnung: Werden davon nun 500 € abgezogen als Weihnachtsgeldbezug? Die ich rausbekomme? Dann würde ein pfändbarer Betrag von 1300 € bleiben! Davon würden dann 220,40 € abgezogen werden. Würden bleiben 1079,60 € Wird dann hierzu und das is meine Frage die 500 € Freibetrag des Weihnachtsgeld voll dazugerechnet? Oder werden von den 500 € frei nochmal gesetzliche Abzüge weggerechnet? Oder bekomme ich diese 500 Euro gar nicht dazu? Wenn ja würde ich ja ca. 1579,60 € rausbekommen?
2te Berechnung : Oder wird der pfändbare Betrag anhand des Nettos das rauskommt wenn ich Gehalt+Weihnachtsgeld zusammenrechne also ca. 1800 € errechnet? Weil dann wären die Abzüge extrem höher nähmlich 570,40 € würden danach ja nur 1229,60 € bleiben. Nach der vorherigen Berechnung hingegen würden ja 1579,60 € bleiben. Welche Rechnung ist hier richtig? Die 1te oder die 2te Rechnung?
Re: Wie berechne ich den pfändbaren Anteil meines Gehalts mit Weihnachtsgeld ???
paps
Moderator
« Antworten #1 am: 08. November 2008, 21:56:01 » Zitat Danke
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na gut, dann auch nochmal hier, für Sie und alle anderen:
Berechnung 1 ist richtig.
Hallo Paps!! :hi:
Ich weiß, das ist ein ewiges Thema....
Du sagst in deiner Antwort, die 1. Variante ist richtig.
Wo steht das? Wäre immens wichtig für mich zu erfahren,
denn in der Firma in der ich arbeite, wird es anders berechnet
und dadurch wird mir mehr gepfändet... :rougi:
Brutto
- unpf. Bezug
- gesetzl Abzüge des verminderten Bruttos
= pfändbares Netto, davon Pfändungsbetrag lt. Tabelle = x €
Ich hab mir schon einen Wolf gegoogelt danach, warum und
weshalb es anscheinend Unterschiede in der Berechnung gibt,
denn ich finde auch viele, die es so machen, wie du es beschrieben
hast. Aber leider keine wirkliche Aussage.
Der Unterschied in der Berechnung ist bemerkenswert hoch,
warum eine definitive Klärung meines Erachtens sehr sehr
wichtig ist.
Wäre nett, wenn ich dazu von dir höre!!
LG Kleine