Ja, soweit so richtig, mit den Weg zur Schuldnerberatung und den Unterlagen.
Bei den Zähnen gabs bei Dir aber auch einen Grund:
Ohne Zähne keine Nahrung. Mit weniger Zähnen, schlechte Nahrungsaufnahme und die psychiche Belastung.
Ergo: neue Zähne mussten her.
Problem: für die war kein Geld da.
mögliche lösung: abbezahlen
neues Problem: das was gepfändet wird brauchste aber für die Abbezahlung
neue Mögliche Lösung: ab zum Gericht/TH und den Sachverhalt klären, antrag auf erhöhung des Freibetrags
Warten: der Antrag wurde auf plausibilität und Nötigkeit geprüft
Information: die Zähne sind von nöten und nur mit der erhöhung des Freibetrags machbar
Ergebniss: der Freibetrag wurde erhöt, weil die Zähne nötig sind und nur mit erhöhung des FReibetrags fianzierbar sind!
Hättest du jetzt aber die Zähne nur deswegen gewollt weil deine Alten noch funktionstüchtig sind dir aber einfach nicht mehr gefallen hätte man dir mit noch sovielen Schriftstücken und anträge die erhöhung des FReibetrags nicht gestattet. Da hättest du dich queer legen können.
Und hier ist nunmal der fall so:
Wenn er das Studium braucht, weil seine bisherige Qualifikation nicht gefragt ist, er also realistich nie und nimmer an pfändbares Einkommen kommen wird, wird er dies tun können, ohne die RSB zu gefährden, sollte das Studium mit in die WVP fallen.
Wenn er das Studium braucht, weil seine Gesundheit nix anderes zuläst, er also realistich nie und nimmer an pfändbares Einkommen kommen wird, wird er dies tun können, ohne die RSB zu gefährden, sollte das Studium mit in die WVP fallen.
Wenn er das Studium aber nur möchte, weil ihm seine bisherige Qualifikation nicht schmeckt er aber damit durchaus pfändbares Einkommen mit Fleiß, Geduld und Glück bekommen kann, wird er dies auch tun können, nur gefährdet er damit eben die RSB, sollte das Studium mit in die WVP fallen.
Ich bin mir sicher daß diejenigen die studieren, bzw. studieren wollen in der Insolvenz und WVP, ohne Ihre RSB versagt zu bekommen/gefährden, dies tun weil Sie keine Qualifikation besitzten oder eine Qualifikation besitzten die Sie nicht mehr ausüben können oder die nicht mehr gefragt ist.
Alles andere ist quatsch und eine irreführende Fehlinformation, die diesen jungen Mann verdammt teuer zu stehen kommen könnte.
Ich habe diesen Marathon selber durchlaufen, ich habe mich in allen ecken und enden, auch hier, umgehört. Und es ist genau so gelaufen wie alle sagten. Eben das die Umschulung dann wenn Sie nachweislich notwendig ist keine Gefährdung der RSB bedeutet, andernfalls dies allerdings der Fall währe.
Selbst meine TH bestätigte mir das Sie das nie hätte durchgehen lassen, wenn nicht die gesundheitliche Einschränkung bestünde. Und auch die Cousine meines Freundes, selber Rechtspflegerin beim Insolvenzgericht, bestätigste es mir genau so!
Damit ein Vollzeitstudium in der WVP die RSB nicht gefährdet muss ein hieb und stichfester Grund vorliegen.
Der Grund muss arbeitsmarkt oder sesundheitlich begründet sein, und darf nicht kurzweilig bestehen sondern muss ein dauerndes Hinderniss darstellen.
Rein die Lust an einem Vollzeitstudium, was in die WVP zeitlich reinragt, um den Berufseinsteigerkampf oder den ungemochten Beruf zu entkommen ist kein Grund, für keinen TH und kein Gericht, von der Versagung der RSB abzusehen.
In dem Fall würde NUR ein Studium/ eine Schulung an einer Abend-, Fern- Uni/Schule helfen, eine neue Qualifikation zu erlangen und die RSB nicht zu gefährden!
Ich hoffe nur das du, Raportana, den für Dich richtigen Weg erkennst der in Deinem persöhnlichen Fall keine RSB-Versagung mit sich bringt und Dich trotzdem Glücklich macht und an Dein Ziel bringt!