Danke für ausführlichere Antwort.
Na ja, man kann wohl schlecht Zahlungen an den Anwalt verweigern. Man hat doch immer Angst, dass der gleich was macht.
Es ging darum: Betroffene wurde nach glaub ich 15 Jahren gekündigt, weil Betrieb in Insolvenz ging. Der Betroffene hat noch Forderungen gehabt, also wollte er das ja auch einklagen oder zumindest zur Insolvenztabelle anmelden. Doch der Betroffene ist selbst nicht schlau, hat auch Schwierigkeiten mit Schreiben und Lesen. Also ging er zum Anwalt. Der Anwalt hat für Ihn Prozesskostenhilfe beantragt, doch dies wurde abgelehnt mit der Begründung, dass der Betroffene dies auch selbst tun könnte. Wir wissen nicht genau, was der Anwalt noch gemacht hat, auf jeden Fall kam eine Rechnung in höhe von 600,- (also nicht glatter Betrag). Diese wurde mit Mühe in Raten abgezahlt. Es kam nichts weiter vom Anwalt. Weder Infos über weiteres Vorgehen, und auch keine Anfragen, ob er weiter machen soll. Nach einem Jahr kommt wieder eine Rechnung in ca. gleicher Höhe. Der hätte irgendwas wieder gemacht. Irgendeine Beschwerde oder so was. Genaueres wissen wir nicht, weil der Anwalt dies eben nicht erklärt hat. Und wir als Leihe das eh nicht verstehen.
Auf die Beschwerde der Frau dieses Betroffenen, haben die lediglich Ratenzahlung angeboten aber keine Erklärung ect. Also hat die Frau zwei Raten je 50,- überwiesen. Und längere Zeit nichts mehr, also wollte der Anwalt die Kosten festsetzen. Mit Begründung, dem liege eine Prozessvollmacht. Gericht hat dies abgelehnt, weil es soger in der Vollmacht der Gegner fehlt. Also finde ich das Ganze sehr sehr komisch. Mir kommt es so vor, als ob der Anwalt den Betroffenen nur ausnutzen wollte, weil er nicht so schlau ist. Leider hat die Frau, wieder 50,- überwiesen aus Angst, weil eben Schreiben vom Gericht kamen. Ist ja egal, das Geld ist weg. Hauptsache, die müssen den Rest nicht mehr zahlen.
Ich denke, wir warten jetzt ab, was vom Anwalt kommt. Mahnung oder Drohung oder so. Ich hoffe, der macht nicht weiter und schießt die Kosten nicht noch höher. Es sind ca. 500,- noch offen.
Wenn der Anwalt nur Prozesskostenhilfe beantragt hat für den Betroffenen und auf die Ablehnung Beschwerde eingelegt hat. Dann finde ich es echt heftig, dass er da solche Kosten dafür Berechnet. Ansonsten verstehe ich nicht, was er da für ne Beschwerde eingelegt hat. Der müsste doch lediglich die Forderungen zur Tabelle anmelden und das wars. Geld kommt eh keins. Also war das schon ausgeschmissenes Geld....