Hallo Fories!
In meinem Verfahren hat ein Gläubiger eine Deliktsforderung
angemeldet... :heulen:
Leider hat dieser Gläubiger einen Titel durch ein Versäumnisurteil,
was er in die Wagschale werfen kann.
Wie es zu diesem Urteil kam ist eine lange Geschichte.
Fakt ist jedoch, das ich die mir im Urteil zu Lasten gelegten unerlaubten
Handlungen nie begangen habe. Nur hatte ich, als ich dann dieses
Versäumnisurteil zugestellt bekam auch nicht mehr das Geld um
einen eigenes Rechtsverfahren in Gang zu setzen, zumal mir eine
Anwältin auch gesagt hatte, gegen ein Versäumnisurteil vorzugehen
sei quasi aussichtslos.
Zum Versäumnisurteil kam es, weil mein Ex-Schwiegervater die
vorgehende Post des Gläubigers und die entsprechenden Mahnungen
und Strafanzeige Androhungen nicht an mich weitergeleitet hat, da er
Verursacher dieser Geschichte einer nicht bezahlten Kfz-Reparatur
war, der Wagen aber auf meinen Namen lief.
Erst mit dem Urteil kam er dann bei mir an.
Nun hat dieser Gläubiger seine Forderung als Deliktsforderung angemeldet,
und das AG hat mich nun natürlich aufgefordert dazu Stellung zu nehmen.
Wenn ich also nun Widerspruch gegen den Rechtsgrund der unerlaubten
Handlung einlege, wird das InsoGericht dieses ja lediglich im Prüfungstermin
beurkunden. Für eine Entscheidung, ob mein Widerspruch begründet ist,
ist es ja nicht zuständig.
Also wäre die Feststellung darüber ob es sich um eine Deliktsforderung handelt
auf dem allgemeinen Rechtsweg zu betreiben, also muss ich es selber
in Angriff nehmen, was natürlich wieder Kosten verursacht. Aber so
sagt es doch §184 InsO aus. Das, wenn bereits ein Titel vorliegt, die
Beweislast auf meiner Seite liegt, und ich sogar, wenn der Widerspruch
überhaupt gelten soll innerhalb eines Monats Klage erheben muss, da
sonst der Widerspruch als nicht erhoben gilt?
Wenn es als Deliktsforderung anerkannt wird, kann der Schuldner ja
auch nach Ablauf der Inso wieder bei mir pfänden....
Kann es mich eigentlich insgesamt die RSB kosten? Oder wird es hier
wenn ggfs. "nur" von der RSB ausgenommen?
Bin völlig durch den Wind...
Kleine