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Autor Thema: Deutscher Inkasso Dienst droht mit "Vorpfändung"  (Gelesen 5903 mal)

Dayna

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Deutscher Inkasso Dienst droht mit "Vorpfändung"
« am: 09. April 2010, 15:48:04 »

Hallo Leute, ich brauche euren Rat.

Ich bin alleinerziehende Mama, gehe arbeiten und beziehe Kindergeld, Wohngeld und Kinderzuschlag.

Bei einem Versandhaus hatte ich 2004 Schulden gemacht, gab auch damals und letztes Jahr eine Aidesstattliche Versicherung ab.

Gestern kam ein Brief vom Deutschen Inkasso Dienst, wo diese Summe wieder gefordert wird. Sie wollen bei meiner Bank eine Vorpfändung "ausbringen", das Formular wäre schon vorbereitet. Ich solle Raten über 100 Euro monatlich zahlen, das wäre die einzige Möglichkeit. (könnte ich mir niemals leisten)

Sie haben ein Formular mitgeschickt, wo sie Amtsgericht/Gerichtsvollzieherverteilungsstelle als Adressaten geschrieben haben (ohne Adresse, nur die 2 Wörter) und Vorpfändung gemäß §845 Zivilprozessordnung steht da noch. Dann steht da die Gesamtforderung IN ZAHLEN und ein Haufen Extrakosten (ohne jegliche Zahlen)

Die wollen jetzt mein Konto pfänden, kennen aber die Bankverbindung nicht. Bei der Aidesstattlichen Versicherung hatte ich die Bankverbindung nicht angegeben, weil ich dieses Konto letztes Jahr noch nicht eröffnet hatte.

Soll man diesen Brief nun ernst nehmen?

Ein gelber Umschlag vom Gericht bezüglich dieser Forderung vom Versandhaus ist seit 2004 nicht wieder eingegangen.

Bin gerade völlig überfordert.
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Re: Deutscher Inkasso Dienst droht mit "Vorpfändung"
« Antwort #1 am: 09. April 2010, 17:39:09 »

Hallo,

ich nehme an die Forderung ist tituliert und damit könnte man natürlich eine neue EV verlangen und hätte das Kto und somit auch die Möglichkeit einer Kontopfändung.

Vielleicht solltest du dir Gedanken machen wie du mit der Schuldsituation umgehst und mit dem DID verhandeln oder Su-Beratung oder ...

Natürlich sind es Drohungen was der DID macht aber das ist nun mal halt deren Job.
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Dayna

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Re: Deutscher Inkasso Dienst droht mit "Vorpfändung"
« Antwort #2 am: 10. April 2010, 16:05:49 »

2004 oder 2005 wurde das tituliert.
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Inkassomitarbeiterin

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Re: Deutscher Inkasso Dienst droht mit "Vorpfändung"
« Antwort #3 am: 10. April 2010, 21:00:00 »

2004 oder 2005 wurde das tituliert.

ergo kann gepfändet werden. Also hilft nur sich mit dem DID in Verbindung zu setzen um eine Lösung zu finden oder man lässt es auf Pfändungsversuche ankommen
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