DER FOLGENDE BEITRAG IST REIN FIKTIVER NATUR UND DIE ZENSIERTEN ANGABEN AN ENTSPRECHENDER STELLE UNTERMAUERN DIES!Hallo liebe Forenmitglieder und Helfer,
laut Inkassobüro (ids-herXXXX) und deren „letzten Zahlungsaufforderung vor Klage“-Brief steht mir die Zwangsvollstreckung bevor, sollte ich nicht bis zum 26.4.07 140€ überwiesen haben. Doch vielleicht erkläre ich erstmal worum es geht und erbitte mir hilfreiche Antworten, da ich mir keinen Anwalt leisten kann und die Zeit drängt.
Ende Februar 2006 meldete ich mich bei einer Modelagentur an. Nirgends war auffällig vermerkt dass ich mich absofort auf eine kostenpflichtige Dienstleistung einlasse, ich dachte mir werden die Kosten etc. erst mitgeteilt bzw. angerechnet, nachdem man eine Bestätigung zum Moddeling erhielte und erst dann den Vertrag eingeht, da ja nicht jeder x-beliebige in eine Modelagentur aufgenommen werden würde.
Ich meldete mich also an und schickte Bilder mit, in der Hoffnung auf positive Resonanz zu stoßen (wenn ich ehrlich bin wollte ich lediglich Bestätigung erhaschen und angesichts der später zu zahlenden Beitragssumme, die mir ja bis dato unbekannt und nicht mitgeteilt wurden, hätte ich mich auch nie dafür entschieden!).
Nunja, es kam keine Antwort und nach exakt 15 Tagen, also gerade nach Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist, bekam ich eine erste Mahnung von der Agentur, ich solle doch 60€ Mitgliedsgebühr bezahlen.
Sofort rief ich dort an, sprach auf den AB (mehrere Male an versch. Tagen) und schickte Mails mit dem Widerruf etc. , doch alles blieb unbeantwortet und es folgten in regelmäßigen Zeitabständen weitere Mahnungen von der besagten Agentur, ohne aber auch nur ein einziges Mal auf meine Mails oder Anrufe einzugehen.
Auf diese oben angesprochene erste Mahnung schrieb ich folgende Mail:
Hallo!
Ich habe soebend eine email von ihnen erhalten, in der ich aufgefordert wurde ca. 60€ Mitgliedsgebühr zu zahlen(Rechnungsnummer: 1000xxxx).
[..] Ich ging bei meiner Anmeldung davon aus, dass ich vorab eine Email erhalte in der bestätigt wurde, ob ich angenommen wurde oder nicht. Dies erfolgte leider nicht. Außerdem war bei der ANmeldung keine Bindung an eine kostenpflichtige Dienstleistung auffällig vermerkt, sodass ich dachte vor der AUfnahme erhalte ich wenigstens ein OK zum moddeling (ist ja keine Kontaktbörse..).
Aufgrund dessen möchte ich meinen \"Vertrag\" absofort kündigen (Löschung des Accounts, etc.) und entbinde mich gleichzeitig jeglicher Kostenübernahme, da ich bisher keine Dienstleistungen in Anspruch genommen habe, sowie bei der Anmeldung von einer (vorerst) kostenlosen ABhandlung aus ging. Hilfsweise berufe ich mich auf § 305b BGB, denn hiernach haben individuelle Vertragsabreden Vorrang vor AGB. Außerdem ist eine versteckte Kostenpflichtklausel nach § 305c BGB überraschend und daher unwirksam.
Zudem erkläre ich hiermit den Widerruf nach Fernabsatzrecht. Mangels gesetzeskonformer Widerrufsbelehrung ist die Widerrufsfrist noch nicht abgelaufen, weswegen ich wie bereits erwähnt hiermit eine schriftliche Kündigung einreiche.
Bitte haben sie dafür Verständis,
mit freundlichsten Grüßen xxx
ps: ich habe bereits auf ihr AB gesprochen!
Es folgten wie gesagt weitere Mahnungen der Modelagentur, die ich mehr oder weniger immer mit der obigen Mail beantwortete. Nie wurde mir persönlich geantwortet und nach einiger Zeit trödelte dann auch schon der erste Brief eines Inkassobüros. Diesen und weitere beantwortete ich ebenfalls mit sinngemäß dieser Mail, doch auch hier wurde mir nie persönlich geantwortet oder irgendwie Stellung bezogen. Ich setzte dem Inkassobüro eine Frist; und zwar erkennen sie stillschweigend die Nichtigkeit meines Aktenzeichens an, wenn sie nicht bis zum x.x.06 eine persönliche Antwort verfassen. Die Frist verstrich fruchtlos und daraufhin hörte ich von diesem Inkassobüro nie wieder etwas, womit ich die Sache als erledigt ansah.
Wenige Monate später meldete sich dann das ganz oben genannte Inkassobüro und versuchte nun erneut, die Zahlung einzufordern. Auch hier antwortete ich mit der o.g. Mail und betonte immer wieder, dass ich keine Dienstleistung in Anspruch nahm und der Modelagentur somit in keinster Weise irgendein Schaden entstanden ist.
Auch diesmal wurde mir nie persönlich mit einer Stellungnahme geantwortet und weitere Inkassoschreiben von diesem nun zweiten beauftragten Inkassobüro flatterten mir ins Haus. Ich setzte nun auch diesem Inkassounternehmen eine Frist, in der sie mir antworten müssen da sie ansonsten stillschweigend die Nichtigkeit meines Aktenzeichens anerkennen.
Natürlich verstrich auch diese Frist fruchtlos, jedoch folgten weiterhin Briefe und am 28.2.07 kam dann ein Brief „Letzte Zahlungsaufforderung“ (in dem schon nach fruchtlosem Verstreichen der gesetzten Frist eine Klage angekündigt wurde). Natürlich zahlte ich nicht und schickte sogar ein Fax (einzusehen im Anhang[zensiert]) an das Inkassounternehmen.
Vorgestern trudelte dann ein weiterer Brief ein, mit dem Betreff „letzte Zahlungsaufforderung vor Klage“. Sie drohen mit Durchsetzung des Zwangsvollstreckungsrechtes etc. und scheinen sehr „siegesgewiss“ zu sein.
Deshalb nun meine Frage an die Experten unter euch:
1.) Wer liegt im Recht? Sollte ich das Geld bezahlen?
2.) Ist es rechtens, dass aus anfänglichen 60 nun 140€ werden?
3.) Wenn ich es auf ein Verfahren drauf ankommen lasse, wie gut stehen die Chancen das es aufgrund von Bagatellität eingestellt wird? Und wie hoch würden die Kosten im Falle einer „Niederlage“ im Verfahren für mich sein?
Vielen vielen Dank für hoffentlich folgende Antworten und liebsten Gruß,
ein wirklich Hilfesuchender…
BeitragVerfasst am: 22.04.2007 15:13 Titel: Drohende Zwangsvollstr. gerechtfertigt?Brauche dringend Hilf Antworten mit Zitat Beitrag bearbeiten oder löschen Beitrag melden
DER FOLGENDE BEITRAG IST REIN FIKTIVER NATUR UND DIE ZENSIERTEN ANGABEN AN ENTSPRECHENDER STELLE UNTERMAUERN DIES!
Hallo liebes TreffpunktEltern-Forum,
laut Inkassobüro (ids-herXXXX) und deren „letzten Zahlungsaufforderung vor Klage“-Brief steht mir die Zwangsvollstreckung bevor, sollte ich nicht bis zum 26.4.07 140€ überwiesen haben. Doch vielleicht erkläre ich erstmal worum es geht und erbitte mir hilfreiche Antworten, da ich mir keinen Anwalt leisten kann und die Zeit drängt.
Ende Februar 2006 meldete ich mich bei einer Modelagentur an. Nirgends war auffällig vermerkt dass ich mich absofort auf eine kostenpflichtige Dienstleistung einlasse, ich dachte mir werden die Kosten etc. erst mitgeteilt bzw. angerechnet, nachdem man eine Bestätigung zum Moddeling erhielte und erst dann den Vertrag eingeht, da ja nicht jeder x-beliebige in eine Modelagentur aufgenommen werden würde.
Ich meldete mich also an und schickte Bilder mit, in der Hoffnung auf positive Resonanz zu stoßen (wenn ich ehrlich bin wollte ich lediglich Bestätigung erhaschen und angesichts der später zu zahlenden Beitragssumme, die mir ja bis dato unbekannt und nicht mitgeteilt wurden, hätte ich mich auch nie dafür entschieden!).
Nunja, es kam keine Antwort und nach exakt 15 Tagen, also gerade nach Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist, bekam ich eine erste Mahnung von der Agentur, ich solle doch 60€ Mitgliedsgebühr bezahlen.
Sofort rief ich dort an, sprach auf den AB (mehrere Male an versch. Tagen) und schickte Mails mit dem Widerruf etc. , doch alles blieb unbeantwortet und es folgten in regelmäßigen Zeitabständen weitere Mahnungen von der besagten Agentur, ohne aber auch nur ein einziges Mal auf meine Mails oder Anrufe einzugehen.
Auf diese oben angesprochene erste Mahnung schrieb ich folgende Mail:
Hallo!
Ich habe soebend eine email von ihnen erhalten, in der ich aufgefordert wurde ca. 60€ Mitgliedsgebühr zu zahlen(Rechnungsnummer: 1000xxxx).
[..] Ich ging bei meiner Anmeldung davon aus, dass ich vorab eine Email erhalte in der bestätigt wurde, ob ich angenommen wurde oder nicht. Dies erfolgte leider nicht. Außerdem war bei der ANmeldung keine Bindung an eine kostenpflichtige Dienstleistung auffällig vermerkt, sodass ich dachte vor der AUfnahme erhalte ich wenigstens ein OK zum moddeling (ist ja keine Kontaktbörse..).
Aufgrund dessen möchte ich meinen \"Vertrag\" absofort kündigen (Löschung des Accounts, etc.) und entbinde mich gleichzeitig jeglicher Kostenübernahme, da ich bisher keine Dienstleistungen in Anspruch genommen habe, sowie bei der Anmeldung von einer (vorerst) kostenlosen ABhandlung aus ging. Hilfsweise berufe ich mich auf § 305b BGB, denn hiernach haben individuelle Vertragsabreden Vorrang vor AGB. Außerdem ist eine versteckte Kostenpflichtklausel nach § 305c BGB überraschend und daher unwirksam.
Zudem erkläre ich hiermit den Widerruf nach Fernabsatzrecht. Mangels gesetzeskonformer Widerrufsbelehrung ist die Widerrufsfrist noch nicht abgelaufen, weswegen ich wie bereits erwähnt hiermit eine schriftliche Kündigung einreiche.
Bitte haben sie dafür Verständis,
mit freundlichsten Grüßen xxx
ps: ich habe bereits auf ihr AB gesprochen!
Es folgten wie gesagt weitere Mahnungen der Modelagentur, die ich mehr oder weniger immer mit der obigen Mail beantwortete. Nie wurde mir persönlich geantwortet und nach einiger Zeit trödelte dann auch schon der erste Brief eines Inkassobüros. Diesen und weitere beantwortete ich ebenfalls mit sinngemäß dieser Mail, doch auch hier wurde mir nie persönlich geantwortet oder irgendwie Stellung bezogen. Ich setzte dem Inkassobüro eine Frist; und zwar erkennen sie stillschweigend die Nichtigkeit meines Aktenzeichens an, wenn sie nicht bis zum x.x.06 eine persönliche Antwort verfassen. Die Frist verstrich fruchtlos und daraufhin hörte ich von diesem Inkassobüro nie wieder etwas, womit ich die Sache als erledigt ansah.
Wenige Monate später meldete sich dann das ganz oben genannte Inkassobüro und versuchte nun erneut, die Zahlung einzufordern. Auch hier antwortete ich mit der o.g. Mail und betonte immer wieder, dass ich keine Dienstleistung in Anspruch nahm und der Modelagentur somit in keinster Weise irgendein Schaden entstanden ist.
Auch diesmal wurde mir nie persönlich mit einer Stellungnahme geantwortet und weitere Inkassoschreiben von diesem nun zweiten beauftragten Inkassobüro flatterten mir ins Haus. Ich setzte nun auch diesem Inkassounternehmen eine Frist, in der sie mir antworten müssen da sie ansonsten stillschweigend die Nichtigkeit meines Aktenzeichens anerkennen.
Natürlich verstrich auch diese Frist fruchtlos, jedoch folgten weiterhin Briefe und am 28.2.07 kam dann ein Brief „Letzte Zahlungsaufforderung“ (in dem schon nach fruchtlosem Verstreichen der gesetzten Frist eine Klage angekündigt wurde). Natürlich zahlte ich nicht und schickte sogar ein Fax (einzusehen im Anhang[zensiert]) an das Inkassounternehmen.
Vorgestern trudelte dann ein weiterer Brief ein, mit dem Betreff „letzte Zahlungsaufforderung vor Klage“. Sie drohen mit Durchsetzung des Zwangsvollstreckungsrechtes etc. und scheinen sehr „siegesgewiss“ zu sein.
Deshalb nun meine Frage an die Experten unter euch:
1.) Wer liegt im Recht? Sollte ich das Geld bezahlen?
2.) Ist es rechtens, dass aus anfänglichen 60 nun 140€ werden?
3.) Wenn ich es auf ein Verfahren drauf ankommen lasse, wie gut stehen die Chancen das es aufgrund von Bagatellität eingestellt wird? Und wie hoch würden die Kosten im Falle einer „Niederlage“ im Verfahren für mich sein?
Vielen vielen Dank für hoffentlich folgende Antworten und liebsten Gruß,
ein wirklich Hilfesuchender…
PS: hier das fax an DOC-Datei:
http://uploaded.to/?id=ztwhn1