Wie wäre es mal, auf die Fragen zu antworten, als wieder von der Lohnsteuerklasse anzufangen?
Sorry, aber wenn jemand auf mittlerweile mehrere Hinweise und Nachfragen, die sich um die Thematik ranken, ob der AG von Ihnen Kenntnis von der Unterhaltspflicht hatte, weiterhin etwas von der Beantragung einer Lohnsteuerklassenänderung erzählt, kann man eigentlich nur davon ausgehen, dass der Betreffende gerade keine Info an den Arbeitgeber direkt gegeben hat.
Unterstellen wir also mal, dass wir hier wirklich nur mit den Lohnsteuerklassen arbeiten können. Dann haben wir erst ab April die Lohnsteuerklasse 2 und einen 0,5 Kinderfreibetrag. Im März hatten wir noch Steuerklasse 1 und keinen Kinderfreibetrag. Dann haben wir eine Mitteilung des FA an Sie zur Änderung der Steuerklasse vom 15.03.2015 und eine angebliche, nicht näher mit Datum gekennzeichnete Eintragung in ELSTER (wohl eher ELSTAM).
Selbst wenn das FA die Eintragung in ELSTAM bereits am 15.03.2016 veranlasst hat, heißt das aber nicht, dass der AG bereits zu diesem Zeitpunkt die Änderung kannte. Meines Wissens besteht für den AG nur einmal im Monat die Verpflichtung die ELSTAM-Daten der AN abzurufen. Wenn er sich an einem E-Mail-Informationssystem des FA beteiligt, muss er sogar das nicht. Dann kommt eine E-Mailbenachrichtigung, wenn es was geändert hat und man muss dann nur die Änderungen abrufen. (Wobei ich jetzt auch nicht weiß, wie häufig diese Mitteilungen kommen, und ob es irgendwelche Abruffristen gibt.) Auf jeden Fall jede Menge Unsicherheiten, ob der AG überhaupt bei Abrechnung und Auszahlung die neue Steuerklasse bereits kannte. Zudem galt sie für März noch nicht.
Ich sehe hier gute Gründe dafür, dass der AG davon ausgehen konnte, dass keine Unterhaltspflicht besteht.