Hallo bramble,
Allgemein gesprochen (konkrete Rechtshilfe und Ratschläge darf man hier im Forum natürlich nicht geben), könnte man die folgenden Punkte bedenken, wenn man als Miteigentümer bzw. Mitschuldner für eine Immobilie eingetragen ist:
- Der Verkauf einer Immobilie, auch eines eigenen Anteils ist - sofern vertraglich nicht anderes regelt wurde - i.d.R. nur mit der Zustimmung von beiden Parteien überhaupt möglich.
- Grundsätzlich haften beide Schuldner gemeinsam für die notwendigen Kreditzahlungen etc. Falls also einer alleine die Zahlungen übernommen hat, stellt sich die Frage, ob er dies bewusst als Ersatz für den anderen gemacht hat (also als eine Art Geschenk) oder nur im Auftrag (also als eine Vorauszahlung). Das lässt sich nicht pauschal beantworten.
- Zu klären wäre auch, ob die Eigentümer einer Immobilie formell verheiratet sind oder waren. Hier greift u.U. die Gütertrennung oder eben nicht. So etwas verkompliziert die Sache.
- Wenn dann auch noch weitere Forderungen der beiden gegeneinander bestehen, z.B. nicht gezahlte Unterhalte, müssen diese u.U. auch noch miteinbezogen werden.
In Deinem konkreten Fall würde mich etwas stutzig machen, dass das Geschäft von Deinem Mann "ganz gut läuft" aber er nicht in der Lage oder Willens ist, die Raten für das Haus zu zahlen (sollten ja "nur" irgendwas um die 500-600 Euros pro Monat sein).
Wir auch immer - die Lage ist sicherlich kompliziert und kann nicht pauschal gelöst bzw. beantwortet werden (leider).
Wenn ich das richtig verstehe, wäre Dein Ziel, dass Dein Man das Haus und die dazu gehörigen Schulden komplett übernimmt.
Dafür müsstest Du aber zunächst einmal wissen, wo Du konkret stehst (z.B. an Hand meiner o.g. Punkte).
Danach kannst Du Dir überlegen, warum er denn tun sollte (oder muss) was Du möchtest - und Dir ein entsprechendes Vorgehen zurechtlegen.
Also:
Meine Empfehlung ist, o.g. Punkte für Dich selber zunächst mal im Detail zu klären (also wer, könnte welche Ansprüche, gegen wen, aus welchem Grund haben).
Dann evtl. mit Deinem Ex zu reden und versuchen, zu einer Lösung zu kommen, die keinen von euch in die Privatinsolvenz treibt und ein Gerichtsverfahren vermeidet.
Parallel dazu würde ich Dir empfehlen schon mal einen Termin bei einem Schuldnerberater zu machen (da das dauert meist etwas), um Dich mit dem darüber auszutauschen. (In wirklich dringenden Fällen, z.B. falls der Verkauf des Hauses unmittelbar bevorsteht, bekommt man oft auch kurzfristig ein Gespräch.)
Ansonsten bleibt Dir noch der Gang zu Anwalt. Dafür musst Du aber auch zunächst einmal wissen, was denn eigentlich Dein Ziel ist.
Viele Grüße,
L
http://www.ist-hier-nicht-erwuenscht.nene