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Autor Thema: Erbannahme vor Insolvenzantrag  (Gelesen 3411 mal)

Peppone007

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Erbannahme vor Insolvenzantrag
« am: 28. August 2006, 17:54:52 »

Meine Frau muss in Privatinsolvenz gehen. Der Antrag ist noch nicht gestellt. Jetzt scheint sie eine Summe X zu erben. Muß sie alles Geld an die Gläubiger geben, obwohl der Antrag noch nicht gestellt ist?
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ThoFa

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Erbannahme vor Insolvenzantrag
« Antwort #1 am: 28. August 2006, 20:15:14 »

Hallo,

das Geld geht in die Insolvenzmasse, da zu der sämtliches Vermögen der Schuldnerin gehört.

MfG

ThoFa
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paps

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Erbannahme vor Insolvenzantrag
« Antwort #2 am: 28. August 2006, 22:06:19 »

Hallo ThoFa,
sollte nicht erstmal geklärt werden wie die finanziellen Verhältnisse überhaupt sind.
Deine Antworten sind doch sonst auch nicht so hastig!  :pfeifen:
Da noch kein Antrag gestellt wurde, wäre ja auch eine außergerichtliche Einigung auf der Grundlage von Einmalzahlungen möglich und, und,...
:-D
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 

Peppone007

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Erbannahme vor Insolvenzantrag
« Antwort #3 am: 29. August 2006, 09:11:01 »

Das ganau ist für mich die Frage. Der Antrag ist noch nicht gestellt. Das steht im Fordergrund.

Jetzt erhält meine Frau ihr Erbe. z.B. Sept. 2006!

Vier Monate später, also Januar 2007, stellen wir den Antrag auf Privatinsolvenz.

In der Zeit dazwischen haben wir vom Erbe Geld ausgegeben, z.B. Herd der kaput ist oder ähnliches.

Dann kann doch nur noch der Rest der übrig ist in die Insolvenzmasse.

Gruß
Stefan

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ThoFa

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Erbannahme vor Insolvenzantrag
« Antwort #4 am: 29. August 2006, 12:48:00 »

Hallo,

so hatte ich Ihre Frage auch verstanden. Wenn das Geld da ist und Ihre Frau geht dann in die Insolvenz fällt es in die Insolvenzmasse.

Wenn Sie davon etwas ausgegeben haben, ist es natürlich weg. Beachten Sie aber bitte, dass eine unangemessene Vermögensverschwendung - ein Herd gehört da sicherlich nicht zu - Ihren Gläubigern die Möglichkeit gibt zu beantragen, dass Ihnen die RSB versagt wird.

Ggf. könnte das Geld - wie von Paps schon erwähnt -  auch dazu genutzt werden eine außergerichtliche Einigung zu erzielen.

MfG

ThoFa
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