Warum die alle zur Verbraucherinsolvenz raten kann ich ehrlich gesagt nicht sagen. Meine Vermutung ist, dass die über die außergerichtliche Einigung halt mehr verdienen können als durch das Ausfüllen der Regelinsolvenzformulare. Und dem Schuldner das einsichtig erscheint weil es a) lange dauert und b) Schriftverkehr produziert und der RA neben seiner Rechnung auch Arbeitsergebnisse vorweisen kann.
Die Ansicht vom RA Franzke kann ich auch nicht teilen.
Während für das Regelinsolvenzverfahren die ausgeschlafenen, sehr professionellen Insolvenzverwalter den Schuldnern auf die Nerven gehen und möglichst alles anfechten, was irgendwie zurückgeholt werden kann, bestellen die Gerichte für das Verbraucherinsolvenzverfahren nur die "dummen" Insolvenzverwalter ein.
Der "dumme" Insolvenzverwalter für die Verbraucherinsolvenz - auch Treuhänder genannt - wird weitaus weniger bohren und er besitzt kein automatisches Anfechtungsrecht. Das ist ein imenser Vorteil für den betroffenen Schuldner und sein Umfeld.
Mein IV (Regelinsolvenz) geht mir überhaupt nicht auf die Nerven und ich schätze ehrlich gesagt den durchaus professionellen Umgang mit der Materie. Wenn ich höre bei anderen, der TH kümmert sich nicht bei mir, ich bekomme keine Antworten kann ich das von meinem IV nicht behaupten. Auch geht er mir nicht auf die Nerven. Gelegentlich fordert er berechtigterweise Auskünfte ein mit einer Frist von 2 Wochen, die gebe ich ihm dann auch. Und natürlich versucht er Dinge anzufechten und zur Insolvenzmasse zu ziehen. Das ist aber nicht mein Problem und ich fühle mich da auch nicht betroffen wenn der Gläubiger was rausrücken soll. Und in der Familie habe ich keine Gläubiger.
Allein der Umstand, dass das Verbraucherinsolvenzverfahren sowohl eine gescheiterte außergerichtliche Schuldenbereinigung dokumentiert durch eine fachkundige Person hat erstmal eine deutlich längere Vorlaufzeit für das Insolvenzverfahren. In der Zeit kann viel gepfändet werden und die Schutzfristen für Anfechtung und Vollstreckungsverbot greifen kaum mehr wirksam. Der TH hat so gesehen weniger Anfechtungsbefugnisse, häufig scheidet die Anfechtung aber auch schon wegen Fristüberschreitung aufgrund der langen Vorlaufperiode aus. Das ist der eigentlich Knackpunkt.
Natürlich kann auch die Eröffnung einer Regelinsolvenz dauern wenn ein Gutachter bestellt wird vom Gericht. Das muss aber nicht passieren und bei überschaubaren (Rechts)Verhältnissen ist das Gutachten auch schnell erstellt.
Einer der Hauptvorteile der Regelinsolvenz ist gerade der Verzicht auf eine außergerichtliche Schuldenbereinigung und damit ein wesentlicher Zeitvorteil. Meiner Meinung nach soll dadurch die Anzahl der tatsächlich durchgeführten Insolvenzen (zum Teil auf Kosten der Staatskasse) minimiert werden. Ob die Strategie der Regierung aber tatsächlich aufgeht wage ich zu bezweifeln.
Gibt es eigentlich eine Statistik darüber wieviele Schuldenbereinigungspläne erfolgreich sind ?
Würde mich mal interessieren.