Ja ich sehe es so
In der regel wäre es sdicher so, das bei Beginn der Inso wenn man dann in Rente geht dem TH die Höhe der beiden unabhängigen Renten ja nachgewiesen werden muss.
Das ist auch bei mir geschehen.
Darüber bekommen ja dann auch die Gläubiger eine Mitteilung und eine Aufforderung ergeht unter anderem nichts mehr an dem Schuldner zu leisten.
Ansich schon ist dieser Satz etwas missverständlich wie so vieles aus diesem Insolvenzrecht.
Oft für Menschen älteren Jahrgangs die noch nicht mal einen PC haben kaum zu verstehen.
Es ist und wird für diese Menschen alles auch noch schwieriger gemacht, denke bitte mal an die neue Sepa Nummer der Banken.
Nun auch das ist bei mir wohl Ordnungsgemäß abgelaufen denn ich bin in der WVP und meine Insolvenz endet Juli 2016
Nun kannst du ja leicht nachsehen wie hoch beide Beträge sind wenn du in die Pfändungstabelle hineinschaust.
Klar, ich könnte mir denken, dass ich bei der Steuerlast einen antrag zur Minimierung der Pfändung stellen könnte.
Da ich aber als alleinstehender Rentner in Steuerklasse 1/0 es da um Monatlich 130 € handeln würde glaube ich nicht, dass sich der monatliche Pfändungsbetrag bei mir unter 822 € drücken ließe.
Ich läge auch dann noch vor den übrigen Fixkosten derzeit über die Freigrenze.
Nach einer Scheidung mit Abzug des Versorgungsausgleichs sähe dies sicerlich etwas anders aus.
Ich gehe mal davon aus, dass ich dann nach Abzug des Versorgungsausgleichs noch eine Restrente von etwa 1.200 € netto hätte.
Aber selbst dann würde ich ja noch über dem Grundfreibetrag liegen und der sagt laut Pfändungstabelle für mich aus, das von diesem Betrag noch 108 € pfändbar wäre.
Ich denke das die Einkommenssteuer dann aber wegfallen würde.
Allerdings bekäme ich bei dieser Restrente noch immer kein Wohngeld oder einen wohnberechtigungsschein.
Die Grenze liegt da bei etwas über 800 € nettorente für eine Wohnung mit Warmmiete von 330 €
Verständlich ?