Hallo Entermanni,
einen fachlich versierten Rat kann ich Dir leider nicht bieten, aber Du hast auch Meinungen erfragt …

Ich persönlich denke, ein Vergleichsangebot kann in keinem Falle schaden, denn mehr als dass es u.U. abgelehnt wird, kann nicht passieren..
Wäre ich an Deiner Stelle, würde ich vermutlich versuchen ein Angebot schriftlich zu fixieren und es an die entsprechende Stelle zu senden.
In diesem Schreiben würde ich sowohl meine finanzielle Lage anschaulich schildern, ggf. mit Nachweisen Deines Einkommens und Deiner derzeitigen Ausgaben.
Das Angebot würde ich dahingehend unterbreiten, als dass Dir die einmalige Möglichkeit bestünde durch eine dritte Person Betrag X zu erhalten (auf jeden Fall den Betrag niedriger ansetzen als Deine Möglichkeit sein wird – damit Verhandlungsspielraum gegeben ist) und Du somit in der Lage wärst eine Einmalvergleichszahlung zu leisten.
Im Gegenzug erwartest Du, dass die Restschuld damit erlassen ist und keine weiteren Schritte gegen Dich eingeleitet werden.
Wenn die Bank dann negativ reagiert, würde ich ein weiteres Schreiben senden, in dem Du die Entscheidung bedauerst und Du ob Deiner prekären finanziellen Lage gezwungen sein wirst, private Insolvenz einzureichen.
Ich denke es kommt einfach darauf an wie Du Dich „verkaufst“ und natürlich gehören viel Glück und ein vernünftiger Banker am anderen Ende dazu.
Denn die von Dir möglich aufzubringende Summe (durch Familie) ist m.E. ein gutes Angebot.
Ich weiß nicht ob das Haus in der ZV tatsächlich noch soviel bringen würde.
Ein Versuch ist es wert.
Danach kann man neu orientiert in weiteren Schritten denken.
Viel Glück und es kommen sicherlich noch Antworten von den Experten hier, welche mit solchen Sachverhalten reichhaltige Erfahrungswerte bieten können.
LG
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