Hallo an Alle,
Ich habe immer noch ein Problem mit Überstunden-und Sonderzahlungenberechnung. Hatte das schon mal vor längerer Zeit hier geschrieben und wurde auch beantwortet. Leider nutzt mich und bestimmt noch mehr Laien, der Hinweis auf §§850 ff ZPO nichts. Das ist für Juristen verständlich, aber nicht für "Normalbürger"
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Auf meine 1. Anfrage diesbezüglich, wurde geantwortet, dass es gängige Praxis wäre, den hälftigen Überstundenbetrag vom errechneten Nettolohn abzuziehen und davon der pfändbare Anteil an TH abgeführt wird.
Urlaubs-Weihnachtsgeld ( bei mir jeweils 100 € ) anrechnungsfrei wäre.
Wenn ich meine Abrechnung sehe, dann stimmt die "gängige Praxis" hinten und vorne nicht. Danach würde ich sagen, dass nach Gutdünken abgerechnet wird
Da ich sehr viel Überstunden machen muss (manchmal bis zu Regelstundenhöhe :rougi: ) ist das Gehalt entsprechend hoch, demzufolge würde dann auch schon seit Monaten zuviel an TH Überwiesen.
Reklamationen meinerseits werden immer mit "Das stimmt schon" beantwortet. Sinnigerweise bekomme ich mein Gehalt über eine Anwältin, die meine Arbeitgeberin, per Gerichtsbeschluss, wegen Demenz, betreut. Ausserdem ist auf meiner Abrechnung nicht zu sehen, dass und wieviel an die TH weitergeleitet wird.
Hatte damals schon die TH direkt angeschrieben deshalb. Sie antwortet, dass sie die Fakten/Daten an das hausinterne Lohnbüro zur Überprüfung gegeben hätte und mir dann Bescheid zukommen lassen würde....
Und dabei blieb es..... :dntknw:
Meine Fragen dazu:
1. wo ist das genau zu lesen (§§) wie zu berechnen ist (Beispiele o.´ä.)?
2.von wem müsste ich zuviel überwiesenes Geld zurückbekommen, bzw.wer ist in der Pflicht, wenn falsch berechnet wird?
wäre toll, wenn Jemand genaue Auskunft geben kann. (Es geht evtl. um mehrere 100 € :heulen: )
herzlichen Dank im Voraus
Roja