Da bietet es sich an mal mit ein paar Vorurteilen und Halbwissen aufzuräumen.
1. Gerichtsvollzieher kündigen sich beim Erstbesuch nie an, weil das für eine erfolgreiche Vollstreckung nicht förderlich ist. Das sollte jedem intelligenten Menschen einleuchten. So wie die Polizei sich nicht ankündigt für eine Festnahme oder die Staatsanwaltschaft keine Durchsuchung ankündigt. Das alles ist für das Ziel kontraproduktiv weil insbesondere Leute wie joedicom meinen, sie könnten mal eben schnell was wegschaffen (was übrigens ein Straftatbestand ist, §288 StGB). Viel Spaß wenn Dich die Nachbarn dabei beobachten und der GV sowas spitz bekommt.
2. Ein Gerichtsvollzieher kommt niemals umsonst, für eine nicht beendete Amtshandlung erhält er pauschal EUR 12,50 nach Gebührennummer 604 des GvKostG
http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/gvkostg/gesamt.pdf. Im Übrigen fahren GV auch nicht planlos durch die Gegend sondern legen sich Touren zu recht mit mehreren Schuldnern bzw. Vollstreckungsaufträge die in etwa auf einem Weg liegen. Dürfte einem wirtschaftlich denkenden Unternehmer auch ohne große Hilfestellung selbst einfallen.
3. Wenn der GV niemanden antrifft, hinterläßt er eine Benachrichtigung mit entweder einer Bitte um Kontaktaufnahme oder ggf. einem angekündigten Termin. Diese Benachrichtigung wirft er übrigens selbst ein und zwar dann, wenn er erfolglos da war. Sowas versenden die GV nicht mit der Post weil die sowieso den ganzen Tag unterwegs sind und weil es ja möglich wäre eben doch den Schuldner anzutreffen. Wer also eine solche Benachrichtigung in seinem Briefkasten findet, kann mit 100%iger Sicherheit davon ausgehen, dass der GV bereits da war.
4. Es ist ein Irrglaube, dass die Vollstreckung und Verwertung von Gegenständen an einen Forderungsbetrag gebunden ist. Es spielt keine Rolle ob die Forderung 100 EUR oder 100.000 EUR ist. Der GV handelt im Interesse des Gläubigers und wenn dieser alleine einen Gegenstand verwerten kann, der die Vollstreckungskosten in Höhe von ca. EUR 20 bis EUR 50 einbringt, ist dem Gläubiger und auch dem GV geholfen. Denn dann braucht der GV seine Kosten dem Gläubiger nicht in Rechnung stellen und die Forderung des Gläubigers erhöht sich nicht.
Bei uns war auch eine GV vor der Inso. Sie hat sich so wie üblich 14 Tage vorher schriftlich angekündigt und auch direkt mitgeteilt dass sie mir die EV abnehmen soll.
Also dann war der GV aber mindestens 2 oder 3 mal erfolglos da, eventuell auch von früheren Vollstreckungsaufträgen. Eine EV wird nämlich erst in Folge einer fruchtlosen Pfändung abgenommen. Im Übrigen braucht man eine solche EV dann auch nicht sofort abgeben, sondern kann sich auf §900 Abs.2 ZPO berufen und um einen Termin bitten, der zwischen 2 und 4 Wochen nach der fruchtlosen Pfändung liegen soll.
Im Übrigen gilt bei GV wie auch sonst immer im Leben, "so wie man in den Wald hineinruft, so hallt es heraus". Sofern man den GV freundlich behandelt und nicht den Eindruck vermittelt, dass man eigentlich zahlungsunwillig ist, kann man über verschiedene Dinge auch sprechen bzw. in gewissen Rahmen verhandeln. Ein guter GV ist bemüht einen Vollstreckungsauftrag erfolgreich abzuwickeln und kann auch mit dem Gläubiger über eine Rückzahlung abweichend von der Regeln der ZPO verhandeln um z.B. die Abnahme der EV zu vermeiden. Letztlich hilft die EV dem Gläubiger nicht wirklich und ist ja nur Mittel zum Zweck aber mit deutlichen Nachteilen für den Schuldner.