Hallo zusammen, wünsche Euch allen einen schönen Sonntag (Wetter ist aber leider nicht dolle )
Zuerst einmal muss ich diesem gesamten Forum hier mal sagen " das ist Super, das es das gibt" es hat mir schon sehr, sehr viele nützliche Tips gegeben auf meinem Weg.
Auch heute habe ich nach ein paar Berichten gesucht, bin jedoch mit dem was ich Suche nicht wirklich fündig geworden, vieleicht ist das auch von Fall zu Fall verschieden.
Foldende Frage die ich habe:
Muss ich Steuerrückzahlungen abgeben oder ist das Geld mir?
Ich bin seid 19.08.2005 (Eröffnung des Gerichtes, laut Brief) in der Privaten Insolvenz. Ich bin in der gesamten Zeit nach wie vor beim gleichen Arbeitgeber, gleicher Wohnsitz ect. es hat sich also nicht verändert und die Lohnpfändung an den Treuhänder laufen auch nach wie vor ohne Probleme. Ich bin Verheiratet und habe zwei Schulpflichtige Kinder, meine Frau ist nicht berufstätigt und somit Hausfrau.
Letzte Öffentliche Bekanntmachung die es gibt, ist vom 11.12.2007. In diesem Schreiben wird mir die die Restschuldbefreiung angekündigt. Der Abschlußsatz in diesem Schreiben lautet:
"Die Laufzeit der Abtretung hat mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 19.08.2005 begonnen und beträgt sechs Jahre."
Das heißt doch jetzt, das ich in der WVP bin oder?
In den Jahren 2005 / 2006 / 2007 / 2008 / 2009, ist keinerlei Lohsteuererklärung durchgeführt worden. Kann ich die Steuererklärungen nachträglich noch machen? und was ist mit der Erstattung die hier raus kommen könnte.?
Für eine Antwort bin ich sehr Dankbar
LG Chris